Sollte einer oder der andere dieser Vicinalwege unnoͤthig oder uͤberfluͤssig sein, so wollen

Sie dieses gleichfalls anfuͤhren. i. K. CE h. n oer r.

Zu Nr. K. G. 2403. Gießen am 24. März 1838.

Betreffend: Die Anlegung von Holzmagazinen in den Gemeinden.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Gr. Burgermeister des Kreises Gießen.

Sie wollen ohnfehlbar binnen 8 Tagen berichten, ob in Ihren resp. Gemeinden in Folge der von Großh. Oberforstdirection und der vormaligen Großh. Regierung dahier im Jahr 1831 erlassenen Verfügungen, Holzmagazine angelegt worden sind, und wie sich diese Einrichtung gach Ihren Erfahrungen bewaͤhrt hat.

Die nicht puͤnctlich einlangenden Berichte werden durch Expresse abgeholt werden.

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Zu Nr. K. G. 2457. Gießen am 26. Maͤrz 1838.

Betreffend: Den Beitritt zur Staats- Assecuranz⸗ Anstalt für die Stellvertretung.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Seither soll der Fall vorgekommen sein, daß Leute, welche der Staats- Assekuranz⸗ Anstalt fur die Stellvertretung haben beitreten wollen, in der Ausfuͤhrung Ihres Vorhabens dadurch verhindert wurden, daß Sie, die Gr. Buͤrgermeister, ihnen erklaͤrten, Sie haͤtten keine Formularien zu Beitritts⸗Erklaͤrungen mehr. Mit Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 15. d. M. in M 11. des Kreisblatts, mache ich Sie, hoͤchstem Befehle entsprechend, daher wiederholt darauf aufmerksam, daß Sie das fragliche Formular-Papier auf meinem Bureau erhalten koͤnnen und erwarte von Ihnen, daß Sie zu Klagen in dieser Beziehung bei Meidung mißbeliebiger Ahndung keine Veranlassung geben.

Sollte ubrigens ein oder der andere Buͤrgermeister nicht mehr in dem Besitze der mit⸗

getheilten Exemplare der Statuten der Stellvertretungs-Assekuranzanstalt sich befinden, so ist alsbald Anzeige zu machen.

K. Ch. Knorr.