Zu Nr. K. G. 2455.
Betreffend: Den Holzmangel und die Theuerung des Holzes, insbesondere die Beförderung der Holzeultur.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Gießen am 26. Maͤrz 1838.
Bei der immer groͤßer werdenden Zunahme des Holzmangels und der hierdurch herbei— gefuhrten Theuerung des Holzes ist es eine um so großere Pflicht der Ortsvorstaͤnde, die Holzeultur soviel als moͤglich zu unterstuͤtzen und zu befoͤrdern. Ich zweifle daher nicht, daß Sie diesem wichtigen Gegenstand Ihre besondere Aufmerksamkeit widmen, und besonders dahin wirken, daß Flaͤchen und Grundstuͤcke, welche nach ihrer Lage oder nach ihrem Boden den Betrieb der Landwirthschaft nicht verlohnen, dagegen zur Holzzucht geeigneter sind, zu dieser eintraͤglicheren, durch ihre Vornutzungen die Kosten fruͤher, als man gewoͤhnlich waͤhnt, ersetzen— den Benutzung verwendet werden.
Binnen vier Wochen sehe ich Ihrer Anzeige daruͤber entgegen, ob sich in den Gemar⸗— kungen Ihrer resp. Gemeinden dergleichen gemeinheitliche Grundstuͤcke befinden, oder im Be— sitze von Privaten sind, von welchen solche um einen billigen Preis angekauft werden koͤnnten, um sonach das Weitere zu veranlassen.
K. C h. Kup ur.
Zu Nr. K. G. 2450 Gießen am 26. Maͤrz 1838.
Betreffend: Die Art der Erhebung der, für das Ludewigs⸗ Monument subscribirten Beiträge.
Der Großherzoglich Heslische
Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Auf den Wunsch des Ausschusses des Vereins zur Errichtung eines Denkmals für des Hoͤchstseligen Großherzogs LU DE WIG J., Koͤnigliche Hoheit, hat hoͤchstpreißliches Mi⸗ nisterium genehmigt, daß die fuͤr das Ludewigs-Monument subseribirten Beitraͤge der Gemein— den, Staatsdiener und Privaten, durch die betreffenden Gemeinde-Einnehmer, auf den Grund der deßfallsigen, ihnen mitgetheilt werdenden Subscriptionslisten gesammelt, und die Betraͤge sonach an mich, zur Weiterbefoͤrderung, abgeliefert werden sollen. N
Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie, die Gemeinde-Einneh— mer darnach zu instruiren, damit sie, sobald denselben die Subscriptionslisten von mir werden zugesendet werden, nach den hoͤchsten Bestimmungen verfahren koͤnnen.
K. Ch. Knorr.


