0 Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Glatt

M13. Freitag, den 30. Maͤrz. 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be stimmten Avertissements muͤssen langstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden;

später e Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 1

8. .

Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 2384. 5 Gießen am 23. Marz 1838.

Betreffend: Den Vicinalwegbau, ins besondere die Anstellung von Wegwärtern.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Im Interesse Ihrer Amtsuntergebenen selbst, sowie im allgemeinen Interesse ist die

Forderung nach verbesserten Vicinalwegen begruͤndet und dieß um so mehr, als durch diese erst das ganze Straßensystem seine Abrundung erhalt. Diese Vicinalwege bedürfen jedoch beson⸗ derer Aufsicht und es hat deshalb hoͤchstpreißliches Ministerium die Bestimmung getroffen, daß fuͤr den hiesigen Kreis mehrere Wegewaͤrter bestellt und von den Gemeinden besoldet werden ollen. d Ich fordere Sie deshalb auf, baldigst den Gemeinderath zu versammeln und eine Be⸗ rathung desselben uͤber die Aufbringung der Gehalte dieser Wegewaͤrter zu veranlassen, und be⸗ merke Ihnen zu Ihrem Bemessen, daß von einer jeden Gemeinde etwa 10 20 fl. je nach der Laͤnge der in der Gemarkung vorfindlichen Vieinalwege, zur Salarirung der Bezirkswege⸗ Waͤrter noͤthig erscheinen.

Das Resultat dieser Berathungen haben Sie mir binnen 14 Tagen mit Bericht vor⸗ zulegen und in diesen Begleitungs- Berichten namentlich anzugeben: wie viele Vicinalwege sich in der Gemarkung Ihrer Gemeinden befinden, wohin dieselben dirigiren, welche Laͤnge jeder derselben in den Gemarkungen Ihrer Gemeinden hat, in welchem Zustande sich diese Vicinalwege befinden, namentlich ist anzugeben, wie lang

dieselben ehaussirt sind,.

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