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Bekanntmachungen.
Edictal ladung.
67) Nachdem sich ergeben hat, daß das Vermögen des verstorbenen Fuhrmanns Hermann Engel dahier, zu Bezahlung dessen Schulden
nicht hinreichend, auch der Versuch einer guͤtli⸗
chen Vereinigung unter den Gläubigern fruchtlos geblieben, und deshalb der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden hiermit Alle und Jede, welche Forderungen an genannten Gemein⸗ Schuldner haben, sie mögen dahier bekannt sein und sich gemeldet haben oder nicht, hiermit öf⸗ fentlich vorgeladen, im Termin
Freitag den 24. August d. J., Morgens
um 9 Uhr,
vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidiren, unter dem Verwarnen, daß die Nichterscheinenden mit ihren Ansprüchen von diesem Concurs- Verfahren aus⸗ geschlossen werden sollen.
Marburg am 14. Juni 1838.
Kurfürstliches Landgericht. Fu ß. Zur Beglaubigung Zimmermann.
66) Marktverlegung.
Nach dem von Großh. Hessischem Kreisrathe des Kreises Alsfeld genehmigten Antrage, ist der auf den 13. d. M. gefallene Vieh- und Krämer⸗ Markt, welcher wegen beständig anhaltenden Re— genwetters nicht abgehalten werden konnte, auf
Donnerstag den 12. Juli d. J.
verlegt worden, was ich hiermit zur Kenntniß des Publicums bringe.
Homberg a/ O. am 22. Juni 1838. Der Bürgermeister Nepp.
64) In Schweinsberg, eine Stunde von Homberg, ist guter, wohlausgetrockneter Torf, das 1000 1 Kurhess. Thlr. und 1 Gr. Schreib⸗ Gebühr, bis zum 15. Juli d. J., auf Anmel⸗ den bei dem Verwalter Karl Schmandt daselbst, zu haben. Derjenige, der bis dahin auf dem Platze neben den Torfgruben nicht verkauft sein sollte, und deshalb in den Ort Schweinsberg geführt würde, kann nur mit einem Aufsatze auf obigen Preis für die Transportkosten abgelassen werden.
Migtellen.
Ueber das Fangen der Singvoͤgel.
Von der frühesten Zeit her schon wurde das Wegfangen derjenigen Vögelarten verboten, wel⸗ che zur Vertilgung der in Gärten und auf Fel⸗ dern oft so schädlichen Insekten beitragen. Der Obstbaumfreund besonders hat Ursache, sie zu schonen und ihre Vermehrung zu begünstigen und zu befördern, da sie ihm die besten Gehülfen zur Abraupung seiner lieben Bäume sind. Es giebt der Vögelarten eine Menge, die fast einzig und allein von schädlichen Insekten leben. Die Meise, der Fliegenschnäpper, das Rothkehlchen, der Baumläufer, der Staar und andere mögen wohl in einem Tage Hunderte, ja, Tausende schädli⸗ cher Insekten, ihre Larven und Eier verzehren. Welchen Vortheil gewähren nicht erstere drei Ve⸗
gelarten den offenen Getreide-Böden, wo sie den sogenaunten schwarzen und weißen Kornwurm verzehren. Wie nützlich sind ferner der Rabe, die Rabenkrähe, die Dohle und die Nachteule durch Vertilgung der Feldmäuse ꝛc.
Die Vögel sind die natürlichsten Feinde und Verfolger der Insekten in allen Lebensperioden, indem sie dieselben bald als Ei, bald als Larve (Raupe, Made, Wurm) und Puppe, bald im Zustande ihrer vollkommenen Ausbildung aufsu⸗ chen, sie in allen Schlupfwinkeln und zu allen Jahreszeiten, sowohl im Winterschlafe, als in ihrer Wirksamkeit, in der Ruhe und auf der Wanderschaft zu verfolgen wissen, was zur Er⸗ haltung des Gleichgewichts und der Ordnung in der Natur höoͤchst wichtig ist.
(Fortsetzung folgt.)


