0 Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt
M26. Freitag, den 29. Juni. 1838.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden: später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift
beträgt pr. Zeile 2 kr.
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Kreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 5011. Gießen am 25. Juni 1838.
Betreffend: Maassegeln gegen das Wegfangen der Insecten vertil⸗ genden Vögel und wegen Vertilgung der, der Land⸗ wirthschaft schädlichen Vögel.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Burgermeister des Kreises Gießen.
Es ist mehrfach die Frage gestellt worden, ob die fortdauernde Vollziehung der in der Rubrik bezeichneten Verordnung, namentlich in Beziehung auf die Sperlinge, allgemein und besonders in den zum hiesigen Kreise gehoͤrigen Ortschaften nothwendig oder raͤthlich seye. g Zum Zweck einer zu bewirkenden Berichtserstattung an die Großherzogliche Hoͤchste Staatsbehoͤrde fordere ich Sie auf, sich nach vorgaͤngiger Berathung mit erfahrenen Land⸗ wirthen daruͤber binnen 4 Wochen berichtlich zu aͤußern:
1.) welche Wirkung die bisher ergriffenen Maasregeln, namentlich in Beziehung auf die
Verminderung der Sperlinge, gehabt haben, und
2.) ob sie eine Fortsetzung dieser Maasregeln, namentlich in Beziehung auf die Sperlinge, noch ferner nothwendig und raͤthlich halten. b h, Rnor r.


