Verlaͤssigkeit erkannt werden kann, z. B. Harthörigkeit, haben sich die Reclamanten glaubhafte

Zeugnisse der Schullehrer, Geistlichen und Ortsvorstände zu verschaffen und mitzubringen. Uebrigens werden Sie die sich bei Ihnen aunmeldenden Reclamanten darauf aufmerksam

machen, daß diejenigen, welche den Recrutirungsrath zu taͤuschen und sich der Militairpflicht

zu entziehen suchten, sich angemessener Bestrafung zu gewaͤrtigen haͤtten. O

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Zu Nr. K. G. 8106. Gießen am 28. Septbr. 4858.

Betreffend: Den Aust ruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

um der in rubro bemerkten, in mehreren Theilen der diesseitigen Provinz, sowie in einigen Orten des hiesigen Kreises ausgebrochenen Krankheit zu begegnen, und deren Weiter⸗ verbreitung moͤglichst zu verhuͤten, sehe ich mich in Beruͤcksichtigung des den 3. und 4. k. M. dahier abgehalten werdenden Jahrmarktes veranlaßt, zu verordnen,daß alles auf besagten Markt aufgetrieben werdende Rindvieh mit Gesundhe nen, d. h. mit einer solchen Bescheinigung versehen sein muß, daß das genau zu bezeichnende Vieh aus Orten ausgetrieben werde, wo die fragliche Seuche nicht herrsche. Ich beauftrage Sie deshalb, alsbald die geeignete Bekannt⸗ machung zu erlassen, und weise Sie zugleich an, nach Maasgabe vorstehender Bestimmung auf Anfordern die erforderlichen Scheine auszustellen, dabei aber zugleich mit der groͤßtmoͤglichsten Vorsicht zu Werke zu gehen.

Zugleich fordere ich Sie auf, darauf zu achten, daß nicht fremdes Vieh eingebracht wird, ohne daß solches mit genügenden Gesundheitszeugnissen versehen ist; im entgegengesetzten Falle haben Sie solches sogleich zuruͤckzuweisen und hierbei namentlich noch darauf zu achten und achten zu lassen, daß solches nicht auf anderen Wegen dennoch eingefuͤhrt wird.

Sollte sich wider Verhoffen in einem oder dem andern Orte des hiesigen Kreises annoch eine Spur fraglicher Krankheit zeigen, so haben Sie unverweilt berichtliche Anzeige zu ma⸗

chen, und dahin zu achten, daß das erkrankte Vieh nicht verbracht, sondern wo moͤglich gleich

von dem gesunden Vieh abgesondert wird.

Bekanntmachung. 575

86) Versteigerung von Chaussecarbeiten.

Künftigen Mittwoch den 3. Oetbr., des Vor mittags um 10 Uhr, soll in dem Wirthshaus des Zimmermelsters Zell vor dem Wetzlarer Thor zu Butzbach, das Heben von eirea 200 Klftr. Wand⸗

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K. h,

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Steine nebst der damit verbundenen Chaussir- und

Planirarbeit, sowie die Beifuhr von 6 Eubikklaf⸗ tern Steine aus dem Steinbruch bei Griedel an die Wenigstfordernden öffentlich versteigt werden. Gießen den 26. September 1838. Der Gr. Provinzialbaumeister Hofmann.

Fruchtpreise:

Strider[Gemäss Walzen] Korn. Gerste[ Dafer I Erbsen Linen pf. fl. Fr.] Pf. fl. kr. Pf. fl. kr. Pf. fi. kr. Pf. ö

Mainz das Malter 9 4 8 5 5

ee 5 s 45 7 45 1 445

Gießen 1 1 2000 8 30200 6 3016s 1 8

Grünberg 1 UI 1

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