Zu Nr. K. G. 2878. Gießen am 26. Juni 1838.

Betreffend: Das Gesuch des Barbiers Johannes Schmidt zu Gießen um 1 die Geschäfte eines Heildieners verrichten zu dürfen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Großh. Bur germeister des Kreises Gießen, mit Ausnahme des Groß h. Bur germeisters zu Gießen.

Dem Barbier Johannes Schmidt zu Gießen ist unterm heutigen, nach vorheriger physicatsaͤrztlichen Pruͤfung, die Concession zur Ausübung der niederen Chirurgie, jedoch nur in der Art ertheilt worden, daß er ohne ausdrückliche Anordnung eines approbirten Arztes,

keine Blutentziehung vornehmen darf. Sie haben dieses in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen. K..

Zu Nr. K. G. 4962. Gießen am 26. Juni 1838.

Betreffend: In Untersuchungs⸗ Sachen wegen Diebstahls durch Ein⸗ druch bei Henrich Werner zu Röthges.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister die ses Kreises.

Nach einer Benachrichtigung des Großherzogl. Landgerichts zu Hungen, ist J ost Klein von Roͤthges, welcher als Korbmacher herumstreicht, zu vernehmen. Derselbe hat aber wegen fortwaͤhrender Abwesenheit bis jetzt nicht sistirt werden koͤnnen, weshalb obgenannte Behörde das Ersuchen anhergestellt, ihn betretenden Falles festnehmen und abliefern zu lassen.

Ich beauftrage Sie deshalb, auf den genannten Jost Klein von Roͤthges in Ih⸗ ren unterhabenden Gemeinden genau invigiliren zu lassen, ihn betretenden Falls gefaͤnglich ein⸗ zuziehen, und alsbalden mir vorführen zu lassen. a

K. Eh. K rr