8. Gießen am 24. Januar 1838. Betreffend: Die Musterung pro 1838. J

Der Großherzoglich Hessische

Regierungsrath Eckstein in Gießen

an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

Nachtraͤglich zu meinem Aussschreiben vom 10. d. M. eroͤffne ich Ihnen, daß bei Be 3 urtheilung der Frage: ob ein das Depot Ansprechender vermögend genug ist, um ohne Zerruͤttung seiner Vermoͤgensumstaͤnde einen Stellvertreter zu stellen? nicht, wie dort angegeben, Einhundert Gulden, sondern, nach nunmehr eingelangter hoͤchster Verfuͤgung, die Summe von Neun 14, zig Gulden anzunehmen ist.

gung Sie haben sich hiernach bei Aufnahme der Depot-Protokolle zu bemessen.

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en. Zu Nr. K. G. 442. Grüpherg am 18. Januar 1838.

Betreffend: Das Regulativ wegen. und Perraheum der Brunnen und Cisternen.

Der Großherzoglfch Hessische

38. KRpeis tät h des Keese en be reg an die Großherzoglichen Buͤr germeister die ses Kreises. Unter Bezugnahme auf das in M3. des dießjaͤhrigen Regierungsblattes enthaltene, von

Ihnen zu publicirende Regulativ vom 6. Januar, und insbesondere den F. 2., weise ich Sie an,

zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die vorhandenen Brunnen und Cisternen von den 1 Eigenthuͤmern laͤngstens bis Ende Aprils, nach Vorschrift des§. 1. verwahrt worden seyn muͤssen. asene Ueber Befolgung jenes Regulativs und Einhaltung des Termins haben Sie zu wachen und wachen gleich zu lassen und Contraventionen zur Anzeige zu bringen; auch hinsichtlich der gemeinheitlichen leich Brunnen bei eigener Verantwortung fuͤr deren vorschriftsmaͤßige Verwahrung zu sorgen. 1. 2. r noth⸗ zern Zu Nr. K. G. 487. Grünberg am 22. Januar 1838. Frist Betreffend: Die Entfernung der Elisabetha Stehr von e von aus ihrer Heimath. 8 Der Großherzoglich Hessische gutt Kreisrath des Kreises, Grünberg eben an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. ache Nach bei mir geschehener Anzeige, hat sich die Rubricatin, wie sie dieß früher schon mehr jede fach gethan hat, abermals aus ihrer Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts auf der Bettelfahrt zeige herum. Sie werden daher beauftragt, auf dieselbe ein wachsames Auge richten, sie im Betretungs

Falle anhalten und hierher einliefern zu lassen. f ü den eaten