2. Jeder Hund ist sofort mit einem Halsband zu versehen, auf dessen äußerer Flaͤche der abgekurzte Vor⸗ und der voͤllig ausgeschriebene Zuname seines Besitzers in deut⸗ licher, leserlicher Schrift, auf haltbare Weise angebracht werden muß. 0

Hunde, die mit dem vorgeschriebenen Halsbande nicht versehen sind', werden ein⸗ gefangen und getoͤdtet, oder auch deren Besitzer, nach Umstaͤnden, namentlich wenn das Halsband der oben bezeichneten Erforderniße ganz oder theilweise ermangelt, jedes⸗

mal mit 1 fl. 30 kr. Strafe belegt.

Zu Nr. K. G. 6804. Grünberg am 15. November 1838.

Betreffend: Den Taglöhner Franz Raab aus Buchenberg, kurhes⸗ sischen Justizamts Neuhof.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises. In Folge eingelaufenen Steckbriefes, beauftrage ich Sie, auf den wegen Wilddieb⸗

stahls ꝛc. verfolgt werdenden Rubricaten ein genaues Augenmerk richten und ihn im Betre⸗

tungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen. r

S ii n e des Rubricaten.

Alter: 41 Jahre, Mund: groß,

Größe: 57, kurhess. Maas, Zaͤhne: mangelhaft,

Haare: schwarzbraun, Kinn: spitz,

Stirne: hoch, Bart: braun,

Augen: braun, Gesichtsfarbe: gesund,

Augenbraunen: braun, Gesicht: oval,

Nase: mittelmaͤßig, Bes. Kennzeichen: spricht den Fuldaer Dialekt.

103) Mittwoch den 28. November d. J.,

Bekanntmachungen. Mittags 12 Uhr, soll die Zehntgrundrente der 0 5 104) Die Lieferung von 228 Malter Grund⸗ iges e Korn renten⸗Hafer, soll Dienstag den 27. d. M., Vor⸗ 6 Gerste 1 mittags 9 Uhr, auf hiesigem Nathhause an den 20 0 f Hafer, Wenigstfordernden in Accord gegeben werden. auf dem hiesigen Rathhause gegen gleich baare

Gießen den 21. November 1838. 8 1 5 4 ö zu man Steigliebhaber einladet. Der Großh. Bürgermeister Königsberg den 20. November 1838.

M. Schneider. Der Bürgermeister Krauskopf.

Zahlung dem Meistgebote ausgesetzt werden, wo⸗