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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

M47. Freitag, den 23. November. 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz, und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

später eintreffende Inserenden bleiben bis zur naͤchsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

Rreigräthliche BVekanntmachungen.

Zu Nr. K. C. 9505. Gießen am 20. November 1838.

Betreffend: Die Anzeige des Wirths Johannes Ganß auf der ae wegen eines der Wuth verdächtigen Hundes.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Groß h. Bur germeisters der Stadt Gießen!

Die nachstehende Verfuͤgung haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen und deren Befolgung strenge zu uͤberwachen. K. Ch. Knorr.

Die eig nen t m a ch u n 9

Der in der polizeilichen Bekanntmachung vom 13. laufenden Monats, als der Was⸗ serscheu verdaͤchtig bezeichnete Hund, ist laut des vorliegenden physicatsaͤrztlichen Berichtes un term 15. dieses, dahier erepirt, und es hat die vorgenommene Section ergeben, daß derselbe nicht nur allein mit der Tollwuth wirklich behaftet gewesen, sondern auch, daß er, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Biß eines anderen tollen Hundes angesteckt worden, und da hiernach immer noch die moͤglichste Vorsicht in Beaufsichtigung und Beobachtung der Hunde überhaupt geboten ist, so finde ich mich veranlaßt, nach Anhoͤrung der Großh. Kreis-Sani⸗ taͤtsbeamten, in der vorliegenden Beziehung weiter zu verfuͤgen:

1. Die durch die oben angezogene Bekanntmachung unter Strafandrohung angeordnete Einsperrung der Hunde hat zwar nur noch bis zum naͤchsten Montag den 26. dieses Monats einschließlich anzudauern, die Besitzer von Hunden sind indessen fortwaͤhrend bei Strafe gehalten, diese sorgfaͤltig zu beobachten und allenfalls sich ergebende Krank⸗ heitsspuren alsbald der Ortspolizeibehoͤrde anzuzeigen.