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Intelligenz- und Kreis- Blatt
„ B. Donnerstag, den 22. Februar. 1838.
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Rreisräthliche Bekanntmachungen.
zu Nr. K. G. 1279. Gießen am 12. Februar. 1838. Betreffend Die Reriston der Gemeinde Rechnungen.
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Der Großherzoglich Hessische
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an fämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Die durch Art. 6 der Verordnung vom 6. Juni 1832, die Revision der Gemeinde⸗ Rechnungen betreff., vorgeschriebene Vollziehbar-Erklaͤrung der von der Gr. Rechnungs-Kam⸗ mer formirten Abschlüsse der Gemeinde- Rechnungen von Seiten der Gr. Kreisraͤthe und be⸗ ziehungsweise Landraͤthe, mittelst ihrer Unterschrift, soll nach einer Allerhoͤchsten Entschließung d. d. 23. Januar d. J. kuͤnftig nicht mehr stattfinden.
Hiervon setze ich Sie in Auftrag hoͤchstpreißlichen Ministeriums des Innern und der Justiz d. d. 31. Januar d. J. zu N. 5. 13 zur Bedeutung der Gemeinderechner andurch in Renntniß.
K. C h. Ken oer er.
Zu Nr. K. G. 1346. Gießen am 17. Februar 1838. Betreffend: Das Negulativ wegen Haltens der Hunde. Der Großherzoglich Hessische K 4 D* 7 1 8 5 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Durch vielfache, in neuerer Zeit vorgekommene Anzeigen, habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß das in rubricirtem Betreff von der vormaligen Gr. Regierung dahier unter dem 26. Juli 1831 ad. 0 R. G. 9199 erlassene General⸗ Ausschreiben nicht uberall ordnungs⸗ maͤßig zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden ist. Ich finde mich daher veranlaßt, Ihnen dasselbe nachstehend nochmals mit dem Auftrage mitzutheilen, den Inhalt desselben alsbalden auf die geeignete Weise zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, und daß dieß geschehen, binnen 8 Tagen berichtlich anzuzeigen. In Verhinderung Gr. Kreisraths
„ enen s, Gr. Kreis- Sekr.


