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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

M29. Freitag, den 20. Juli. 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein. Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift

beträgt pr. Zeile 2 kr.

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Kreigräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 3731. Grünberg am 12, Juli 1838.

Betreffend: Die Verordnung über das Verhalten der Civilbe⸗ hörden in Bezug auf die beurlaubten Soldaten.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Burg ermeister dieses Kreises.

Unter Bezugnahme auf die im Regierungs- Blatt 8 24, erschienene Verordnung vom 20. Mai d. J., benachrichtige ich Sie, daß dem Buchdrucker Brill zu Darmstadt auf die Dauer von 10 Jahren fuͤr den ganzen Umfang des Großherzogthums der alleinige Verlag und der ausschließende Debit des Formularpapiers zu jener Verordnung, sowie dieser Verord nung selbst, wie sie dem nach F. 1. derselben zu fuͤhrenden Verzeichnisse vorgebunden wer⸗ den muß, übertragen worden ist, und daß das Exemplar der Verordnung auf gutes Concept⸗ Papier in Folio gedruckt um 5 kr., das Buch der Formulare d 1 zu 16, das Buch der Formulare W. 2 zu 12 kr. frei, ohne Berechnung von Nebenkosten fuͤr Verpackung, Spe⸗ dition und Porto, auf Bestellung an Sie, die Großh. Buͤrgermeister, durch den von Buch⸗ drucker Brill bestellten Agenten, vorhinigen Buͤrgermeister Hoffmann dahier, geliefert wird.

Ich weise Sie sofort an, die zu führenden Buͤcher auf Kosten der Gemeinden bis zum 1. October d. J. anzuschaffen und, wie geschehen, zu berichten.

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