dem Tuch verwendet wurde, womit concurrirt werden soll, der in hiesiger Gegend gebraͤuch⸗ liche Maasstab von Zahlengarn in der Art in Anwendung kommen wird, daß 4 Zahlen aus dem Pfunde Flachs gesponnen worden sein muͤssen.„ 5 5
Bei mehreren Coneurrenten mit ganz gleichen Qualitäten sollen diejenigen die Preise erhalten, welche die groͤßte Pfundezahl in Garn, oder Ellenzahl in Tuch liefern; bei voͤlliger Gleichheit in Qualitat und Quantitat wird das Loos entscheiden.
Ich beauftrage Sie deßhalb, obgedachte Bestimmungen auf die geeignete Weise zur a e zu bringen, und wie geschehen binnen 4 Wochen berichtlich anzuzeigen.
i K. h. Kune.
11 Zu Nr. K. G. 2036. Gießen am 10. Maͤrz 1838.
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Sießen fuͤr 1838, insbesondere die Oebrollen über die Umlagen.
10 Der Großherzoglich Hessische 1 Kreisrath des Kreises Gießen
an die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Bisher sind die Hebrollen uͤber die nach den Voranschlaͤgen genehmigten Umlagen, nachdem sie fuͤr exekutorisch erklaͤrt worden, jedesmal mit einem besonderen Schreiben und mit dem Auftrag an Sie abgesendet worden, solche nach vorheriger vorschriftsmaͤßiger Offenlegung, zur Vollziehung bringen zu lassen. Auch sind Sie jedesmal speciell beauftragt worden, die Ver⸗ zeichnisse über die Gebühr und Auslagen der Großh. Steuercommissaͤre wegen Fertigung der Hebrollen auf die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen. Ich werde fuͤr die Zukunft in diesen Angelegenheiten keine besondere Verfuͤgungen mehr erlassen, sondern Ihnen die Hebrollen, nach- dem ich sie fuͤr exekutorisch erklaͤrt habe, blos mittelst Umschlags uͤbersenden, wobei Sie hier⸗ mit ein fuͤr allemal beauftragt werden, nach Empfang der Hebrolle solche vorschriftsmaͤßig offen zu legen, die Offenlegung nach dem beigedruckten Formular zu bescheinigen und dem Gemeinde-Einnehmer zur Erhebung anzuweisen.*
Die den Hebrollen beiliegende Kostenwerzeichulf der Gr. Steuercommissaͤre, haben Sie gleichfalls ohne weiteren speciellen Auftrag zur Zahlung auf die Gemeindekasse anzuweisen.
K.„% C h. Knie e
Zu Nr. K. G. 2126. Gießen am 15. Maͤrz 1838.
Betreffend: Den Beitritt zur Staats-⸗Assecurations-Anstalt für die Stellvertretung.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Es hat sich ergeben, daß die Bekanntmachung Großherzogl. Kriegs-Ministeriums vom 4. Septbr. 1837 in 0 38 des Regierungsblattes, wornach die Einlage, welche bei dem


