Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt

WII. n Freitag, den 16. Maͤrz. 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗

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Wreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 1882. Gießen am 7. Maͤrz 1838.

Betreffend: Preisaussetzung auf flächsenes Garn und L breites, glattes geoleichtes flächsenes Tuch.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großherzoglichen Burg ermeister dieses Kreises.

Von dem Prasidenten des landwirthschaftlichen Vereins fur die Provinz Oberhessen, bin ich ersucht worden, zur Bewerbung fuͤr die zwei, nachstehend bezeichneten Preise aufzufordern.

Den ersten Preis von 15 fl. soll diejenige Familie des Kreises Gießen erhalten, welche spaͤtestens bis zum ersten September 1839, mindestens 10 Pfund flaͤchsenes Garn mit vollig legaler Bescheinigung des betreffenden Großherzoglichen Buͤrgermeisters vorlegt, daß der ver⸗ wendete Flachs auf eigenem Grund und Boden gezogen und das Garn von Familiengliedern gesponnen worden ist, auch von Sachverstaͤndigen erkannt wird, daß gegen die Reinheit und Dauerhaftigkeit des Fadens keine Einwendung zulaͤssig; dessen Feinheit aber von der Art ist, daß aus dem Pfunde Garn 4 Hessische Ellen, voͤllig breites Tuch erzielt werden muͤssen.

Den zweiten Preis von 10 fl. soll dagegen diejenige Familie des hiesigen Kreises er halten, welche nach der zweiten Bleiche im naͤchsten Sommer, oder spatestens bis zum ersten September 1839, 40 Ellen vollig/ breites, glattes, gebleichtes, flaͤchsenes Tuch, in Einem oder in zwei Stuͤcken, von je 20 Ellen, vorzulegen im Stande ist, worauf von Sachver staͤndigen erkannt wird, daß das verwendete Gespinnst rein, dauerhaft und dabei so fein war, daß aus einem Pfunde Garn 4 Hessische Ellen, voͤllig, breites Tuch gewonnen wurde, und gegen die Arbeit des Webers keine Ausstellung gemacht, endlich durch legales Zeugniß des be treffenden Großh. Buͤrgermeisters dargethan wird, daß das Tuch in eignem Haushalte und nicht durch einen patentisirten Weber gefertigt worden ist.

Zur Vermeidung jedes Mißverstaͤndnisses, moͤchte noch fur die etwaigen Concurrenten zu bemerken sein, daß sowohl bei dem vorzulegenden Garn, als bei dem Garn, welches zu