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Bekanntmachungen.

86) Bei dem Gebrauche der Vicinalwege der hiesigen Stadt muß in Zukunft ebenso, wie auf den Chausseen, von Fuhrleuten und Reitern, sowie von Viehtreibern, die Mitte des Fahrwe⸗ ges genau eingehalten werden. Wer hiergegen handelt und sich ganz oder theilweise auf den Fußbanquets solcher Straßen betreten laßt, ver⸗ ällt, und zwar: der Fahrende in eine Strafe von 3 5 fl., der Reiter und der Viehtreiber in eine solche von 1 fl. 30 kr., die bei Zahlungs⸗ Unfähigen in entsprechende Gefängnißbuße ver⸗ wandelt werden wird.

Gießen den 7. September 1838.

Der Großh. Hess. Kreisrath. K. Ch. Ken oer r.

87) Die Lieferung des für das Bezirks- Gefängniß pro 1838/39 benöthigten Holzes und Strohes, sowie des Brodes und warmen Essens für die Schüblinge und die auf Verfugung Groß⸗ herzoglichen Stadt- und Landgerichts dahier in haftirten Personen, soll

Mittwoch den 26. September l. J., Vormittags um 10 Uhr,

auf dem Großherzoglichen Polizeibüreau dahier, an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Gießen den 11. September 1838.

Der Großh. Hess. Kreisrath. K. Ch. Knorr.

Edictalla dung.

82) Die Präsumtiv⸗Erben des schon seit vielen Jahren abwesenden und bereits 60 Jahre alten Johannes Hoffmann, Sohn von Joh Hein⸗ rich Hoffmann von Stangenrod, haben auf uUe⸗ berlassung des Vermögens desselben gegen Cau tion, angetragen. Der abwesende Johannes Hoffmann oder dessen Leibeserben oder wer sonst auf das curatorisch verwaltete Vermögen An⸗ sprüche machen will, werden aufgefordert, sich so gewiß binnen 3 Monaten a dato dahier an⸗ zumelden, gegenfalls dem Antrag der dahiesigen Präsumtiv⸗Erben stattgegeben werden wird.

Grünberg den 7. August 1838.

Großh. Hess. Landgericht Kraft. Ray ß.

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Migcellen. Ueber die Bepflanzung der Felder mit Obstbaͤumen.

(Fortsetzung und Schluß.)

Dieser Theil der Feldfluren ist es, ber sich ganz vorzüglich zu Baumfeldern eignet, und auch fast überall durch den Boden, aus verwittertem buntem Sandstein, Mergel, Kauper, Kalk, Ba⸗ salt, Thon, Schiefer ꝛc. bestehend, vorzüglich be⸗ günstigt wird. Nur muß man natürlich nicht auf den sandigen Boden das Kernobst, und auf den thonigen Boden nicht das Steinobst, anbringen,

oder auf die feuchte, kalte Winterseite der Thal⸗ abhänge die Obstbäume auch aupflanzen, inglei⸗

chen die Birnen auf dem trockensten, und die

Aepfel auf dem feuchtesten Boden ziehen wollen. Daß die Obstbaumzucht hier sehr zweckmäßig ge⸗ hoben werden kann, lehrt ja auch die Erfahrung durch das wohlschmeckende reichliche Obst, was da und dort schon an den Wegen und auf den berasten Gemeinde-Trieschern gezogen wird, und folglich auf geackertem Lande noch einen ungleich höheren Ertrag abwerfen muß. Es sind wahr⸗ lich hier im Lande sehr viele Stellen, wo die Obstbäume in engeren Thälern einen wärmeren, mehr gesicherten Stand und einen milderen Bo den haben, als in der Wetterau, die man nur allein für vorzugsweise geeignet zur Obstbaum⸗ zucht halten will.

Zu 2. Widerlegt es ebenso die von mir im Eingange angeführte Thatsache, daß ein Baum⸗ feld einen 47fachen Werth, und ein einzelner