Obstbaum einen 12—15fachen Werth gegen die von ihm beschattete Flache hat, also unmöglich der Schaden durch die Beschattung dem Nutzen gleichkommen kann, den die Obstbäume aus der Luft herbeiziehen. Man blicke nur um sich, ob diejenigen Besitzer und Gemeinden, die durch ei⸗ nen fleißigen wohlgesinnten Vorfahr, oder durch einen früheren thaͤtigen Gemeindevorstand oder Beamten Obstbäume erhalten haben, diesen Vor— theil gerne wieder aufgeben wollen? Warum also nicht fortfahren und diesen Vortheil immer mehr und mehr ausdehnen?
Zu 3. Wird das Haupthinderniß eines wei⸗ ter hinaussehenden landwirthschaftlichen Fleisses durch beschränkende Eigenthumsverhältnisse, im— mer mehr und mehr durch die Ablösungsgesetze beseitigt, und durch die Landes- Kreditkasse der Landmann zu dieser Beseitigung in den Stand gesetzt. 5
Zu 4. Werden die Beschädigungen durch Bos⸗ heit und Wildfraß immer geringer werden, je— mehr sich die Obstbaum⸗Pflanzungen ausdehnen, die Liebe und das Interesse dafür allgemeiner wird, und sich der Wildstand durch die neueren Gesetzgebungen vermindert, die in die Länge die⸗ sen Auswuchs, der aus einem früheren Zustande der Menschheit noch herüberragt, nicht mehr dulden werden, und schon sehr beschränkt haben.
Uebrigens ist auch dem Schaden durch menschlichen Frevel durch ein Gesetz, oder durch freiwillige Uebereinkunft, wodurch sich sämmtliche Gemeindeglieder ihren Schaden gewährleisten, vollkommen vorzubeugen;— und auch dem Wild— Schaden laßt sich durch etwas mehreren Fleiß bei Umdrehung der Bäume, oder Einhüllen der⸗ selben in Stroh während des Winters in ihrer Jugend, dann durch eine feste Einfriedung der Baumschulen begegnen.
Zu 5. Wenn es auch 40 und mehrere Jahre dauert, bis der volle Nutzen eines Baum⸗Fel⸗ des eintritt, so erhöhet sich doch schon früher der
Kapitalwerth eines solchen verbesserten Feldes, so wie die gepflanzten Bäume gediehen sind, und nach einigen Jahren den vollen Ertrag verspre⸗ chen. Was sind übrigens 10 Jahre für einen jungen angehenden Landwirth, der die Hoffnung hat, sein Gut noch 30—40 Jahre zu bewirth— schaften, oder kann dieser Zeitraum einen sorg⸗
samen Vater von einer Maßregel abschrecken, wo⸗
durch er seinen geliebten Kindern die Aussicht zu
einem verdoppelten Vermögen hinterlassen kann?
Zu 6. Läßt sich die Hauptschwierigkeit solcher Kulturen— der Mangel an Mitteln des ärme— ren verschuldeten Landwirths— dadurch beseiti—⸗ gen, baß ein solcher Besitzer allmählig in der Verbesserung seiner Grundstücke fortschreitet, sich die Bäume in einem Winkel seines Hausgartens selbst ziehet, oder um ein Geringes aus der Baum— Schule entnimmt, die Pflege und Veredlungs— Arbeiten selbst und mit Hülfe seiner Familie verrichtet, so daß er ohne merkliche Aufopferung und Anstrengungen seinen Wohlstand von Jahr zu Jahr erhöhet. Ein weniger verschuldeter Landwirth wird aber leicht aus der wohlthätigen Anstalt der Landes⸗Kreditkasse den nöthigen Vor⸗ schuß zu einer schnellen durchgreifenden Verbesser⸗ ung seines Gutes erlangen können.
Zu 7. Wird sich endlich die einfachen Kennt⸗ nisse von der Obstbaumzucht in Hinsicht auf die Wahl der Obstsorten nach Boden und Lage, und die Handgriffe beim Pflanzen und Veredeln ein Jeder leicht aneignen können, wenn er eifrigen Willen dazu hat, und kann hier übrigens noch durch Unterricht in den Schulen, und Seitens der Ortsvorstaͤnde durch Annahme von Ortspflan⸗ zern, die außerdem noch zur Orts- und Feld⸗ Polizei, zur Unterhaltung der Wege ꝛc. gebraucht
werden können, bedeutenden Vorschub geleistet werden.
Hiernach möchte in dem wenigen Gesagten, welches aber ohne alle rednerische Ausschmückung auf bloßer Wahrheit beruhet, Veranlassung ge⸗
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