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Oberhessisches Intelligenz⸗ und Kreis-Blatt
W 15. Freitag, den 13. April. 5
Die für d das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt b be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift 2—5 pr. Zeile 2 kr.
Wreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 2937. Gießen am 9. April 1838.
Betreffend: Den in der Nacht vom 5. auf den 6. April 1838 in dem Hause der Ludwig Volken's Wittwe zu Allen⸗ dorf an der Lahn verübten Diebstahl.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großh. Buürgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Buͤrgermeisters der Stadt Gießen).
In dem Hause der Rubrikatin wurden in der Nacht vom 5. auf den 6. laufenden Monats mittelst Einsteigens folgende Gegenstaͤnde entwendet, als:
1. 85 Ellen ungebleichte wergene Leinwand,
2. 5 Stuͤcke Speck im Gewicht von 68 Pfund,
3. 4 Blutwuͤrste, zusammen ungefaͤhr 12 Pfund wiegend,
4. 1 dunkelblauer Oberrock,
5. 1 neuer— desgl.,
6. 1 getragener— desgl.,
7. 1 Parthie Hemden,
8. 1 neuer dunkelblauer Wamms,
9. 1— desgl.,
10. 1 Paar dunkelblaue Militair⸗Ordonnanz-Hosen, inwendig mit den Buchstaben
I. H. S. V. bezeichnet.
Sie haben auf diese Gegenstaͤnde zu fahnden und resp. fahnden zu lassen und Alles, was Ihnen hieruͤber zur Kenntniß kommt, alsbald berichtlich anher anzuzeigen, auch verdaͤch— tige Personen, bei denen sich Gegenstäͤnde der vorbezeichneten Art vorfinden, mit diesen ge⸗ faͤnglich an mich abzuliefern. 5 e
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