Zu Nr. K. G. 2945. 5 Gießen am 9. April 1838.
Betreffend: Die Untersuchung wegen Diebstahls durch Einbruch bei Heinrich Werner zu Röthges.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen, mit Ausnahme des Großh. Buͤrgermeisters zu Gießen.
Nach einer Benachrichtigung des Großherzoglichen Landgerichts zu Hungen, wurden in der Nacht vom 3. auf den 4. laufenden Monats dem Rubrikaten mittelst Einbruchs nach— verzeichnete Gegenstaͤnde, als: ein Topf mit Kaͤse, ein blecherner Kaffeekessel, drei Seitenstuͤcke von einem Schwein, jedes ungefaͤrr 18 Pfund schwer, ein blau tuchener Mannsrock, eine schwarze kurze Tuchhose, ein runder seidener Hut, ein Paar weiße wollene Strümpfe, ein dunkelblauer flaͤchserner Kissenuͤberzug, ein schwarzes tuchenes Weibskleid, ein dunkelblaues Biberkleid,
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11. ein dunkelblaues Kinderbiberkleid, 12. eine dunkelblaue leinene Kinderschuͤrze, 13. eine schwarze tuchene Weibsjacke,
14. drei weiße muslinene getragene Halstücher, mit dem Namen Anna Clis. Schaͤfer,
15. zwei geblümte kattunene Weibsjacken,
16. eine dergleichen Schuͤrze,
17. eine schwarze seidene Schuͤrze,
18. eine Pique-Haube,
19. eine kattunene gebluͤmte Haube,
20. mehrere Steuffelhauben,
21. ein Tischtuch von Gebilde,
22. ein desgl. von Wergen- Tuch, 1 23. vier Handtuͤcher von Gebilde, 1415 24. ein flaͤchsenes Betttuch, mit dem Namen Anna Elisabetha Schaͤfer, 1 25. mehrere Roͤcke, 0 0 gestohlen, und sind als muthmaasliche Thater ein gewisser lahmer, an einer Kruͤcke gehender 1 Schneider Fritz von Ulfa, wahrscheinlich Peter Fritz der Lahme von Ulfa, sowie eine Weibs⸗ . person Namens Juda Feuerstein oder Feuerstein von Haarbach, bezeichnet worden. ö Sie werden hierdurch angewiesen, nicht nur allein die vorbeschriebenen Individuen im Betretungsfalle zu verhaften und an mich gefaͤnglich abzuliefern, sondern auch auf die vor—


