Ausgabe 
9.3.1838
 
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Oberhessisches

Intelligenz⸗ und Kreis 1 1 tt

M10. Freitag, den 9. Maͤrz. i 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt be stimmten Avertissements, müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Inserzionsgebuhr in gewöhnlicher Schrift beträgt

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Wreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1750. Gießen am 3. Maͤrz 1838.

Betreffend: Die Befteiung der Local⸗Begmten von Entrichtung des Weg,, Pflaster⸗ und Brückengeldes.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises

Die in rubricirtem Betreff erlassene Verfugung hoͤchstpreißlichen Ministeriums des In⸗ nern und der Justiz theile ich Ihnen abschriftlich zur Nachricht und zur Bedeutung der ein schlaͤgigen Erheber mit.

Ab ch ei ft.

K. Eh. Kin o rer.

9 Zu Nr. D. 1396. Darmstadt am 10. Februar 1838. Betreff: Wie oben. i Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz f an die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, sowie an saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe.

Aus einer in obigem Betreffe geschehenen Anfrage nehmen wir Veranlassung, Ihnen zu eroͤffnen, wie wir es als sich von selbst verstehend annehmen, daß saͤmmtliche Localbeamten, gleichwie nach Art. 2. pos. g. des Gesetzes vom 6. Maͤrz 1824 von Entrichtung des Chaus