Oberhessisches Intelligenz und Kreis⸗Olatt
N 6. Donnerstag, den 8. Februar. 1838.
Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 935. Gießen am 2. Februar. 1838. Betreffend: Die Ausübung der niederen Chirurgie in dem Kreise
Gießen, insbesonders den Barbier W. Engel zu Gießen.
Der Groß herzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Buͤrgermeisters der Stadt Gießen).
Der Barbier W. Engel dahier ist zur Ausübung der niederen Ch in der Art concessionirt worden, daß er Blutentziehungen, eines approbirten Arztes, nicht vornehmen darf.
Sie haben dieses mit dem Anfügen in Ihren Gemeinden Ausübung der niederen Chirurgie und die Functionen eines Heildieners, von Personen, die hierzu nicht besonders autorisirt sind, nach den Bestimmungen der vorhinigen Fuͤrstlich Gießer
Regierung unterm 26. Juni 1788 erlassenen und unterm 5. November v. J. erst erneuerten Generale, werden bestraft werden.
irurgie, jedoch nur ohne ausdrückliche Verordnung
zu veroͤffentlichen, daß die
K. Ch. Knorr.
1 Zu Pr. K. G. 732. Betreffend: Die Musterung pro 1838 Der Großherzoglich Hessische
Kreis rath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤr germeister dieses Kreises.
Grünberg am 31. Januar 1838.
Ich weise Sie an, unverzüglich die Vorarbeiten zur dießjaͤhrigen Musterung vorzu⸗ nehmen, somit alsbald die Ortslisten aufzustellen,
so daß solche überall bis zum 13. Februar


