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Beilage zu e 49.
Zu Nr. K. G. 7089. Grünberg am 29. November 1838.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Nach Benachrichtigung des Großherzogl. Landgerichts zu Lauterbach, ist der Catharina, Heinrich Maͤrzen's Ehefrau von Helpershain, ein Urtheil Großh. Hofgerichts zu publiciren, welches aus dem Grund bis jetzt nicht hat geschehen koͤnnen, weil sich dieselbe mit ihren 3 Kin⸗ dern im vorigen Jahre mit einem Heimathsschein aus ihrem Geburtsort Schmitten, Buͤrger—
meisterei Sellnrod, entfernt hat und ihr jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist.— Ich beauftrage Sie daher, nach dem Aufenthaltsorte der Heinrich Maͤrzen Ehefrau in Ihren resp. Buͤrger— meistereien forschen zu lassen und, im Falle derselbe ausfindig gemacht werden sollte, mir als⸗
bald hiervon Anzeige zu machen.
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Bekanntmachungen.
1387) In der Nähe von Daubringen ist ein goldener Ning aufgefunden und an den Großh. Bürgermeister daselbst abgeliefert worden. In— dem man dieses andurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man den allenfallsigen Eigenthü⸗ mer auf, sich bei dem dortigen Großh. Bürger⸗ meister zur Empfangnahme zu legitimiren.
Gießen den 29. November 1838.
Der Großh. Hess. Kreisrath. J. d.
L. Follenius, Großh. Kreis⸗Secretär.
107) Bei der unterzeichneten Stelle ist jeden Dienstag und Samstag Amtstag.
Da aber an diesen woͤchentlichen Amts⸗ tagen der Zudrang von Menschen auf dem hiesigen Steuerbuͤreau so bedeutend ist, daß die Flurbuchsauszuͤge und sonsti⸗ gen Arbeiten, welche verlangt werden,
unmoͤglich sogleich gefertigt werden koͤnnen; so wird hierdurch zur offentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß alles, was an dem einen Amtstage dahier einkommt, erst an dem naͤchst darauf folgenden Amtstage wieder abgeholt werden kann.
Zugleich wird bemerkt, daß wegen der großen Menge von Dienstgeschaͤften, welche erledigt werden muͤssen, an den ubrigen Wochentagen der Zutritt auf dem Steuerbuͤreau Niemanden gestattet wer— den kann.
Gießen den 23. Nov. 1838.
Das Gr. Hess. Steuercommissariat das. Schuler.
102) Jagdverpachtung i m
Forste Burggemuͤnden. Die mit dem 15. Februar 1839 leihefällig werdenden hohen und niederen Allein- und Kop⸗ peljagden in den Feld⸗ und Waldgemarkungen


