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1481) Frucht-Versteigerung. bei dem Rentamte Gießen.

Montag den 8. Januar 1838 Vormittags 10 Uhr werden 350 Malter Korn, 150 Gerste und 250 Hafer

unter den bekannten Bedingungen auf hiesigem Nathhause versteigert.

Gießen den 15. December 1838. a Großherzogl. Hess. Rentamt. Sichen e i d e r.

53) Verpachtung des Zimmerhofs und der Wallstücke hinter dem Zeughause, auch Verkauf der in ersterem befindlichen Gebaͤude auf den Abbruch.

Nach höherer Verfügung soll einmal die Be⸗ nutzung des Zimmerhofs mit den darin befind⸗ lichen Gebäuden, sowie die der Wallstücke ver⸗ pachtet, zugleich aber auch die in Frage stehen⸗ den Gebäude, vorbehältlich höherer Genehmigung, auf den Abbruch verkauft und der Zimmerhof ohne dieselben verpachtet werden.

Zu diesen Termin

auf Mittwoch den 10. Januar 1838,

und zwar Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Nath⸗ hause anberaumt.

Verhandlungen wird hiermit

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Die Verpachtungs⸗ und resp. Verkaufs- Bedingungen können, von jetzt an bis zu obigem Termine, auf der Schreibstube des Unterzeich⸗ neten eingesehen werden. 1

Gießen den 23. December 1837. Der Großh. Hess. Nentamtmann Schneider.

1507) Die Eroͤffnung einer Sonntags- schule fuͤr die Bauhalidwerker.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Präsidenten des Gewerbevereins für das Groß herzogthum Hessen 8 339 der Großh. Hess. Zei⸗ tung vom 7. Decbr. a. e., wiederhole ich hier die Aufforderung an die, welche diese Schule besu chen wollen, sich auf der Geschäftsstube des Un terzeichneten in die Aufnahmsregister eintragen zu lassen.

Gießen den 28. December 1837.

5 Hofmann, Großh. Hess. Provinzial⸗Baumeister.

3) In das unter meiner Leitung und der Mitwirkung einer Franzoͤsin, sowie verschiedener Lehrer, dahier bestehende Mädcheninstitut werden Zöglinge gegen billige Vergütung aufgenommen, und sind deßhalb Plane bei mir zu haben.

Wetzlar im December 1837.

Caroline Jost.

Migcellen.

Die Obstbaumzucht zu eigentlichen land⸗ irthschaftlichen Zwecken.

Von Betzhold, herzogl. Hofgärtner zu Mergentheim

in Würtemberg. (Fortsetzung.)

B. Die Baumschule.

Hingegen hat aber doch das Pflanzeu im Herbste wieder den Nachtheil, daß die jungen Bäumchen leichter vom Froste beschädigt werden. Einmal werden sie vom Froste leicht aus der Erde, wenigstens aus ihrer Lage gehoben, und

zweitens leidet das Holz auch öfters selbst Scha⸗ den. Besonders kömmt Letzteres häufig in feuch⸗ tem Boden vor. Nach vorstehenden Gründen dürfte man daher es sich zur Regel machen, daß man im trocknen und leichten Boden im Herbste, im schweren und feuchten Boden aber im Fruͤh⸗ jahre versetzt.

Bei dem Versetzen verfährt man auf fol⸗ gende Weise. a

Man theilt das ganze Stück, zu welchem doch gewöhnlich ein regelmäßiger Acker genommen wird, vermittelst einer Schnur in lauter 2 Schuh von einander entfernte, und von Nord nach Sud laufende Linien, welche nachher die Hauptreihen der Baumschule ausmachen. Diese Richtung de