.

einzufinden. Ausserdem ist noch der 3. August zur Musterun Einsteher bestimmt, welche entweder an den fruͤheren Ta

g und Untersuchung derjenigen gen nicht haben untersucht werden

konnen, oder welche sich noch nach der Loosziehung als Einsteher angemeldet haben.

Nach weiterer Benachrichtigung des Militaͤr-Recrut Kriegs⸗Reservisten an den obigen Tagen des werden; Sie erhalten unter besonderem Umschla Buͤrgermeistereien und werden solche anweisen, sich jedesmal an dem Tage, der Dienstpflichtigen des Ortes stattfindet, sich Vormittags 7 Uhr dahier in dem strengsten Ordonnanz-Anzuge zu erscheinen, auch den Spencer,

tirungsbuchelchen ꝛc. mitzubringen.

Sollten Kriegs-Reservisten mit Erlaubni faͤnglicher Haft befinden, so sind deren Montirun gehoͤrige, oder andere Kriegs- Reservisten desselbe

irungs⸗-Commissaͤrs sollen auch die 30. und 31. Juli und 1. August gemustert g ein Verzeichniß der Kriegsrefervisten Ihrer wo die Musterung einzufinden, hierbei das Putzzeug, Mon⸗

ß abwesend oder krank sein, oder sich in ge⸗ gsstuͤcke durch deren Eltern oder sonstige An⸗ n Ortes vorzuzeigen; in diesem Fall haben

Sie aber Bescheinigungen mitzugeben, daß und aus welchen Gruͤnden der Kriegs- Reservist

an persoͤnlichem Erschei verhindert ist.

Ich verweise Sie uͤberhaupt auf mein Ausschreiben vom 20. Juni v. J., in 8 22

des Kreisblattes von 1837. 1 Die Ihnen zugehenden Verzeichnisse

fuͤgter Bescheinigung der geschehenen Vorladun

1

Bekanntmachungen.

i tal bad ü n. g,

34) Ueber den Nachlaß des Schneiders Baltha⸗ sar Hinkler zu Biber ist der förmliche Concurs erkannt worden. Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Termin zum Versuch der Gute und in deren Entstehung zur Liquidation der Forderungen auf Mittwoch den 27. Juni d. J., des Mor⸗ gens um 8 Uhr bestimmt, in welchem alle diejenigen, welche an den Nachlaß des Ceidars Ansprüche geltend ma chen wollen, solche um so gewisser in Selbstper⸗ son, oder durch hinreichend Bevollmaͤchtigte an⸗ zumelden haben, gegenfalls sie ohne besonders bekannt gemacht werdendes Präclusivdecret, von der Masse ausgeschlossen werden. Gießen den 9. April 1838. Großh. Hess. Stadtgericht. ee eee

52) Fruchtversteigerung bei dem

Rentamte Gruͤnberg.

Mittwoch den 20. Juni d. J., Vormittags um 9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher

der Kriegs- Reservisten werden Sie mit beige g wieder anher einsenden.

ir i e r.

zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 1837r herr schaftlicher Früchte, von Waizen, Korn, Gerste, Hafer und Molterfrucht, unter den bei der Ver steigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen, öffentlich versteigt werden.

Grünberg am 30. Mai 1838. Großh. Sess. Nentamt. Bötticher.

Z d ονον N e νιτον NN N f NNNmenntun 2 640) Einem hochgerehrten Publikum ver⸗? 2 fehle ich nicht, ergebenst anzuzeigen, daß ich? zmich als Ziegelbrenner dahier nie 3dergelassen habe. Durch dauerhafte Ar⸗ beit, promte Bedienung und billige Preise wer⸗⸗ 2de ich den Wünschen der Käufer möglichst zu? zentsprechen suchen. Meine Ziegelhütte ist in? der Nähe des hiesigen Schieß hauses,; wo zu jeder beliebigen Tagszeit Bestellungen; angenommen werden.

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Gießen den 20. Mai 1838. J. Chr. Helm.

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