Ausgabe 
25.3.1836
 
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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt.

M12. Freitag den 25. Maͤrz 1836.

Rreisräthliche Bekanntmachungen des Kreises Gießen.

Zu Nr. K. 958.. Gießen am 22. Maͤrz 1836. Betreffend: Gewerbsverkehr zwischen dem Großherzogthum and dem Kurfürstenthum Hessen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtl. Großh. Buürgermeister dieses Kreises

Da nach den gesetzlichen Bestimmungen im Kurfuͤrstenthum Hessen die dortigen Unterthanen bei jedem in⸗ oder auslaͤndischen Meister Arbeit bestellen und solche überall und zu jeder Zeit ohne Be⸗ schwerung einbringen koͤnnen, wahrend im Großherzogthum nicht uͤberall eine gleiche Freiheit solchen Verkehrs stattfindet, und Kurfuͤrstlich Hessischen, zum Betriebe eines Handwerks berechtigten, Unter⸗ tbanen; hier und da bei Einbringung der von ihnen bestellten Meister- Arbeit Gewerbsteuer angefordert, oder da, wo noch Zuͤnfte bestehen, die Erfuͤllung noch anderer belaͤstigender Bedingungen an⸗ gesonnen wird, so hat hoͤchstpreißliches Ministerium des Innern und der Justiz, zur Entfernung dieser Ungleichheit und zur Erleichterung des Verkehrs mit Kurhessen verfuͤgt, daß, gleich wie dort, auch im Großherzogthum, von jeder Beschraͤnkung und Belaͤstigung der zum Betrieb eines Handwerks be rechtigten Kurfürstlich Hessischen Unterthanen, welche in das Großherzogthum auf Bestellung Arbeit liefern, fuͤr die Zukunft abzugehen sey, und daß sonach auch die etwa in Zunftbriefen noch bestehende Vorschriften, wodurch das Einbringen von auswärts gefertigten Handwerks⸗Gegenständen bei Strafe oder sonstiger Beschränkung verboten ist, von Bekanntmachung gegenwaͤrtiger Verfuͤgung an, ausser Wirksamkeit gesetzt sind.

Sie haben dieß unverzuͤglich bekannt zu machen, und daruͤber zu wachen, daß das Publikum in keine Weise in Ausübung der hierdurch gestatteten Freiheit des Verkehers mit Kurhessen beeintraͤchtigt wird. R Eh. K u o er

Zu Nr. K. P. V. 533. Gießen am 24. Maͤrz 1836 Betreffend: Ein herrnlos umherirrendes Schwein.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Bürgermeister des Kreises Gießen.

Ein in der Nahe hiesiger Stadt Herrnlos umherirrendes Schwein ist aufgefangen und in Verwah rung genommen worden, was Sie mit dem Anfuͤgen alsbalden zur offentlichen Kenntniß bringen werden, daß der allenfallsige Eigenthuͤmer auf dem hiesigen Polizeibureau sich anzumelden und resp. zu legiei⸗ miren habe. J. V. d. Kreisraths

Zulehner.