Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Hlatt.

M34. Freitag, den 23. September 1836.

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Kreigräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 2941. Gießen am 13. September 1836.

Betreffend: Den in dem Kalksteinbruch verunglückten Philipp Wagner von Bieber. Der Großherzoglich Hessische 0 5 0 4 1 5 Kreisrath des Kreises Gießen aan saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. a Rubeicat, welcher so beschaͤdigt worden ist, daß ihm das Bein abgenommen werden mußte, lebt in der größten Durftigkeit, und hat nicht einmal eine eigne Wohnung. Bisher ist es ihm schon schwer gefallen, sich mit seiner Familie zu ernähren, für die Zukunft wird es ihm ohne Uuterstuͤtzung nicht mehr moglich sein. Ich beauftrage Sie daher, in Ihren Gemeinden fuͤr denselben eine Unterstuͤtzung zu sam meln und erwarte, daß Sie sich der Sache mit Eifer annebmen werden. Sie haben die Collecten ent⸗ weder selbst zu bewirken, oder ein Gemeinderathsmitglied damit zu beauftragen, die etwa verabreicht werdenden Naturalien zu versilbern, und binnen 14 Tagen von dem Erfolge berichtliche Anzeige zu machen. K. Eh. Knorr. ub¼ Zu Nr. K. G. 2930. Betreffend: Die Errichtung einer Staats⸗Assecuranz⸗Anstalt für die Stellvertretung.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Gießen am 15. September 1836.

Indem ich Sie auffordere, sich mit dem Inhalte der in J. 42 des Regiepungsblattes erschienenen Statuten der in der Rubrik genannten Anstalt gehörig vertraut zu machen, und denjenigen Leuten, welche Auskunft daraus zu erhalten wuͤuschen, solche zu ertheilen, weise ich Sie zugleich auch an, die Bewohner Ihrer unterhabenden Gemeinden noch besonders uͤber dasjenige zu belehren, was sie zu thun haben, wenn sie der Austalt beitreten wollen. Es ist dieß naͤmlich Folgendes:

10 Wer fuͤr seinen Sohn, Enkel, Verwandten ꝛc. der Anstalt beitreten will, wendet sich vor al len Dingen an den Buͤrgermeister. Dieser stellt ihm das gedruckte Formular einer Beitrittserklarung zu, welches entweder von dem Beitretenden oder von dem Bürgermeister in Bezug auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Datum gehoͤrig ausgefuͤllt und von dem Beitkretenden unterschrieben wird, worauf der Buͤrgermeister die darunter befindliche Bescheinigung mit dem Datum versieht, unter⸗

schreibt und das Buͤrgermeistereisiegel beidruckt.

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