der Schullehrer, nach vorherige enauer Prüfung und Unterzeichnung von Ihnen, ohnfehlbar bis Ende d. M. an mich einzusenden. Zu dem Verzeichnisse erhalten Sie Formularien. K. Ch. Knorr. ĩÿ„ũ„ů 1 3 0 2
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Wir haben schon vielfach wahrgenommen, daß unsere General⸗Schulbesoldungs⸗Verzeichnisse, welche nach den im Jahr 1831 durch den vormaligen Gr. Kirchen- und Schulrath dahier und zu Gießen ein⸗ geforderten Special⸗Besoldungs,Verzeichnissen aufgestellt worden sind, nicht mehr mit den Angaben uͤber⸗ einstimmen, welche wir von Ihnen erhalten und es gab dieses schon mehrmals Veranlassung, daß von unserer Seite hoͤchstem Ministerium unrichtige Vorlagen uͤber das Einkommen erledigter Schulstellen ge⸗ macht worden sind.— Um dieses fuͤr die Folge zu vermeiden und um von allen Schulstellen eine richtige Generaltabelle uͤber die mit denselben verbundenen Besoldungen zu erhalten, ersuchen wir Sie, das Diensteinkommen der in Ihrem Kreise befindlichen Schulstellen von den Schullehrern nach dem unten vorgezeichneten Formular ganz genau und gewissenhaft verzeichnen, sodann die von denselben aufgestellten Verzeichnisse von den betreffenden Ortsschulvorstaͤnden genau durchgehen, insbesondere von diesen unter⸗ suchen zu lassen, ob sämmtliche Besoldungstheile vollstaͤndig angegeben, keine ausgelassen und der reine Ertrag der Grundstuͤcke nach ihrer Lage und Guͤte richtig angegeben sind, welches sofort von den Orts— und Schul vorstanden durch ihre Unterschriften zu bezeugen ist.— Bei der Aufstellung der Verzeichnisse ist Folgendes zu beobachten:
1) Bei den Geldbesoldungstheilen ist anzugeben, woher solche bezogen werden und diejenigen Schullehrer, deren Schulstellen durch ständige Zulagen aus dem allgemeinen Schulverbesserungs⸗Fonds verbessert worden sind, müssen bei der Auffuͤhrung derselben den Tag und das Jahr des hoͤchsten De⸗ crets, wodurch solche bewilligt worden, anfuͤhren. Was hingegen die bloß persoͤnlichen Zulagen betrifft, so sind diese zwar nicht in den Calcul des Verzelchnisses mit aufzunehmen, sie muͤssen aber doch unter Rubrik„Bemerkungen“, mit Angabe des Tags und Jahrs des Deerets durch welches, und des Fonds aus welchem sie bewilligt worden sind, erwaͤhnt werden. Dahingegen beduͤrfen die, einigen Schullehrern
bewilligt gewesenen einmaligen Gratificationen gar keiner Erwaͤhnung. 2) Die Accidenzien sind nach einem Durchschnittsertrag der letzten 10 Jahre zu berechnen und
anzugeben. f 3) Das Schulgeld ist nach der Zahl der Schulkinder, welche nach einem Durchschnitt von den N letzten 5 Jahren jahrlich vorhanden gewesen sind, zu berechnen, und dabei nicht nur die angenommene jaͤhrliche Zahl der Schulkinder, sondern auch wie viel jedes Kind jährlich an Schulgeld bezahlen muß, anzugeben.. 8 4) Die den Schullehrern etwa in natura bewilligten sackfallenden Fruͤchte muͤssen in dem neuen gesetzlichen Maase angegeben, und die dafür anzusetzenden Geldbetraͤge und uberhaupt die der Naturalien, nach den Bestimmungen der hoͤchsten Verordnung vom 11. Juli 1821 über den Abkauf der fiscalischen Grundrenten, welche in W. 32 des Regierungsblatts vom Jahr 1821 enthalten ist, angesetzt
werden, namlich fuͤr ein Malter Korn 5 fl. 40 kr. ö
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