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Oberhefsisches Intelligenz⸗ und Kreis-Glatt.
WM 14. Freitag den 8. April 1836.
Areisräthliche e en en geen des Kreises Grünberg.
Zu Nr. K. 2426. Gruͤnberg am 2. April 1836. Betreffend: Einen in der Nähe von Lindenstrüth aufgefundenen Ranzen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Buͤrgermeister dieses Kreises.
In der Nahe von Lindenstruth ist auf der Landstraße ein Ranzen mit Kleidungsstuͤcken gefun den worden und beauftrage ich Sie, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß derjenige, welcher Eigenthuͤmer desselben zu seyn behauptet, sich, nach dem er sich uber das Eigen⸗ thum gehörig ausgewiesen, zu Eupfangnahme auf meinem Buͤreau einzufinden hat.
Ouvriet.
Zu Nr. K. 2473. i Grünberg am 4. April 1836.
Betreffend: Die Stelreittettunt im Militär dienst. Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Unter Bezugnahme auf das im Regierungsblatt M 15. erschienene Gesetze uͤber die Stellvertretung
im Militär dienste und die Verordnung uͤber den Vollzug dieses Gesetzes, beauftrage ich Sie, gleich nach Empfang dieses in Ihren Buͤrgermeistereien oͤffentlich bekannt zu machen:
„daß künftig kein ungedienter Mann mehr, auf eine andere Weise als durch Anmeldung bei
dem Großherzogl. Kreisrath als Einsteher angenommen werden koͤnne, daß sslch daher alle
diejenigen Leute, welche bis zum 1. April 1837 einzustehen wünschen, unverzuͤglich bei mir an⸗
„zumelden hatten, daß auch denjenigen, welche bereits eine Capitulation im Großh. Militär


