e

———

„ Betr

Intelligenz und Kreis-

— a 8

achungen.

1 NT ö Zu u. Gießen am 29. Decbr. 1835. ffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1836. f

ö„Der Großherzoglich eee Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Buͤrgermeister des hiesigen Kreises.

Mit nächstem Boten uͤbersendte ich Ihnen die Buͤdget Ihrer Gemeinden fuͤr 1836 Hoͤchsten Orts genehmigt, und von mir definitiv abgeschlossen.

Ich erwarte nun, daß Sie im Laufe des Jahrs sich pünktlichst an die genehmigte Ansaͤtze derselben balten und keine Ueberschreitungen der Credite eintreten lassen, vielmehr sie sorgfältig einhalten und die Einnahmen puͤnktlich und zur rechten Zeit zur Casse befoͤrdern lassen.

Sie haben sich das in Haͤnden habende Triplikat genau nach dem Ihnen zugesendeten Exemplar gleichlautend zu stellen das Letztere mit allen Beilagen und den Revisionsbemerkungen dem Rechner zu Behaͤndigen, welcher dieses demnaͤchst als ersten Beleg den Rechnungsurkunden beibinden zu lassen bat. Es versteht sich von selbst, daß die Revisions Bemerkungen gehoͤrig zu beruͤcksichtigen und bei dem nächstfolgenden Buͤdget zu erledigen und die gerügte Anstaͤnde kuͤnftig zu vermeiden resp. zu verbessern sind. Die Hebrollen werden alsbald nachfolgen. K. Ch. Knorr.

———————— ů—ʒ'

Zu Nr. K. 26. Gruͤnberg am 2. Jan. 1836. Betreffend: Die Aufstellung der Gemeindevoranschläge.

5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großherz. Bürgermeister dieses Kreises.

Es kommt haͤufig vor, daß, wenn Ausgaben einer Klasse nicht in zureichendem Betrage vorge⸗ sehen werden, der Mehrbetrag aus Mitteln einer anderen Klasse gehoͤrig gedeckt werden, und sonach eine ⸗Klasse eine Vorlage fuͤr eine andere macht; zu Ausgleichung der Klassen ist deßhalb seither die Klasse, welche die Vorlage gemacht hat, solche in dem naͤchsten Voranschlage als Ueberschuß und resp. Kassenvorrath in Einnahme, und dagegen derjenigen Klasse, fuͤr welche sie gemacht werden, als Man⸗

gel in Ausgabe vorgesehen werden. Hinsichtlich dieses seither eingehaltenen, die Ausgleichung des der

Klassen bezweckenden Verfahrens, hat Hoͤchstpreisliches Ministerium des Innern und der Justiz bei Gelegen⸗ heit der Revision der Gemeindevoranschlaͤge fuͤr 1836 bemerkt; da die Rubrick Mangel von fruͤhern Jahren, in den Rechnungen nicht vorkommen koͤnne, so seie es auch unzulaͤssig unter dieser Rubrick im Buͤdget Ausgaben fruͤhere Jahre wofuͤr die Voranschlaͤge dieser fruheren Jahre keinen, oder keinen genügenden Eredit dargeboten, vorzusehen. Dagegen koͤnne fuͤr solche Ausgaben in den vorliegenden Budgets dadurch Credit eroͤffnet werden, daß sie unter deu einschlaͤgigen Rubricken vorgesehen wurden. In denjenigen Faͤllen, in welchen ein Mangel darum als vorhanden angesehen werde, weil in dem vorhergehenden Voranschlag im Ueberschuß vereinnahmt worden, wo sich nun durch die aufgestellte Rech⸗ nung ergebe, daß er nicht oder doch nicht in der vorgesehenen Groͤße vorhanden seie, erscheine es als das zweckmaͤßigste, den so berechneten Mangel nicht zu beruͤcksichtigen, und die Resultate der Rechnung des Jahres, fuͤr welches der Ueberschuß im Voranschlage vereinnahmt worden, erst abzuwarten. Indem ich Sie von diesen Bestimmungen in Kenntniß setze, weise ich Sie an, bei Aufstellung der

Gemeindevoranschlaͤge fuͤr 1837 hiernach zu verfahren. Ouvrier.

Zu Nr. K. 8. Gießen am 5. Jan. 1836. Betreffend: Die petition der beiden Kammern der Stände, um Uebernahme der durch den Transport und die Verpflegung unvermögendere, definitiv aus den Central-Gefängnissen entlassener Zuͤchtlinge entstehenden Kosten auf die

1 ir Großherzoglich Hessische, Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. euachricht lat 28 2 N 2

Nerde bee D

.