Oberhessisches Intelligenz und Kreis- Glatt.
M236. Freitag, den 7. October 1836.
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Kreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 3113. Gießen am 3. Oktober 1836. Betreffend: Den Rekrutirungsrath in der provinz Oberhessen fuͤr das Jahr 1836. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gleß en
an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Der diesjaͤhrige Rekrutirungsrath wird seine Sitzungen vom 24. d. d. M. schließen.— Indem ich Sie hiervon benachrichtige, beauftrage ich Sie, solches alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen, und bemerke Ihnen noch zur Bedeutung der Interessen⸗ ten und eignen Nachachtung das Folgende:
Die beabsichtigt werdenden Reklamationen sind bei Meidung des Ausschlusses an einem der be⸗ zeichneten Tage bei dem Rekrutirungsrathe vorzubringen; Depotanspruͤche koͤnnen uͤbrigens nur dann angenommen und berücksichtigt werden, wenn dieselben schon bei der Rekrutirungskommission vorgebracht worden waren, solchen aber wegen Unvollstaͤndigkeit der Beweise und sonstigen Erfordernisse nicht Statt gegeben werden konnte; es muͤßten denn die zur Begruͤndung des Depotanspruchs dienenden Umstaͤnde erst nach der Ziehung eingetreten, oder die unteren Behoͤrden an der Versaͤumniß erwiesener Maaßen Schuld sein. In allen diesen Faͤllen haben aber die betreffenden Individuen dafür zu sorgen, daß alle Erfordernisse vollstaͤndig und genau erbracht werden, indem sonst das Gesuch unbeachtet bleiben muß.— Die wegen koͤrperlicher Gebrechen reklamirenden Personen muͤssen sich mit einem Signalement versehen, welches sie auszufertigen, zu versiegeln und an den Rekrutirungsrath zu addressiren haben; es ist solches jedoch den Reklamanten zur persoͤnlichen Abgabe zu behaͤndigen. Wer ohne ein solches Signalement er⸗ scheint, wird ohne Weiteres zurüͤckgewiesen werden.— Gebrechen, deren Vorhandensein durch eine bloße Untersuchung von den Aerzten nicht mit Zuverlaͤssigkeit erkannt werden kann, 3. B. Harthoͤrigkeit, sind durch Zeugnisse der Schullehrer, Geistlichen und Ortsvorstaͤnde zu bestaͤtigen, und diese Zeugnisse dem Rekruttrungsrath in beglaubter Form vorzulegen.— Den Empfang dieses Ausschreibens und die er⸗ folgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sie bei Vermeidung der Abholung durch einen Expressen auf Ihre Kosten mit dem nächsten Botengange anzuzeigen. Ch. Knorr.
M. beginnen und den 28.
Zu Nr. K. G. 6300. Grünberg am 23. September 1836. Betreffend: Die Regulirung der Hoszpreise in den Gemeindewaldungen des Kreises Grunberg.
Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Burgermeister derjenigen Gemeinden dieses Kreises, welche Waldungen besitzen.
Durch die Bezirksboten werden Sie die von mir genehmigten Holzpreistarife erhalten haben. Unter Hinweisung auf das hoͤchste Ausschreiben vom 9. April d. J. fordere ich Sie auf, fur die Zu⸗


