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Verfälschung chemisch untersuchen zu lassen, sich hierbei insbesondere darüber, ob jene nicht die oben genannten Substanzen bei sich fuͤhren, zu verlässigen und allenfalls entdeckt werdenden Betruͤger den Gerichten zur Bestrafung zu uͤbergeben.
Indem ich Sie von dieser hoͤchsten Verfuͤgung in Kenntniß setze, weise ich Sie an, derselben ge⸗
nan nachzukommen.
Dns
Zu Nr. K. 278.
Gießen am 29. Jan. 1836.
Betrnffend: Das Hausiren mit Essig und die Verfälschung desselben. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen.
Es sollen Faͤlle vorgekommen seyn, daß Hausirer mit Essig ihre Waare oͤfters dadurch selbst ver⸗ fertigen, daß sie Wasser mit Schwefelsaͤure, einer Tinktur von gebranntem Zucker, bisweilen auch
mit langem Pfeffen und dergleichen versetzen.
Um diesem betruͤglichen, fuͤr dle Gesundheit der
Consumenten nachtheiligem Verfahren zu begegnen,
gebe ich Ihnen auf, im Falle Sie Ursache, nur zu dem geringsten Verdacht in obiger Beziehung haben sollten, solchen Hausirern mit Essig die Waare alsbald in Beschlag zu nehmen, und einen Theil der⸗
selben mir zu uͤbersenden, damit ich solche chemisch untersuchen lassen kann.
K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. 824.
Gruͤnberg am 2. Febr. 1836.
Betreffend: Einen dem Caspar Helleriel zu Albach zugelaufenen fremden Hund.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünb
erg
an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Am 20. vorigen Monats ist dem Caspar Helleriel zu Albach ein fremder Hund, weiß von Farbe mit schwarzen Flecken und stumpfem Schwanze, zu gelaufen. Sie werden beauftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren resp. Buͤrgermeistereien bekannt zu machen, daß der etwaige Eigenthuͤmer sich bei dem Großh. Buͤrgermeister zu Albach zu melden und resp. zu legitimiren habe.
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Miscellen. Die Quecken.
Vom Herrn Rittergutspachter Leßing (Fortsetzung)
Fruͤchte, auf einem Acker nach dieser Weise be⸗ handelt, und durch Umstaͤnde beguͤnstigt, zeichnen sich an Ueppigkeit vor denen aus, welche auf einem Terrain stehen, wo die Quecken ohne Faulung aus⸗
geeggt und abgerecht wurden.
Soll dieses Verfahren zweckmaͤßig betrieben wer⸗
den, so gehoͤrt freilich eine völlig in Ordnung ste⸗ hende Ackerwirthschaft, hinlaͤngliches und gutes Zug⸗ vieh dazu, womit in der gerade noͤthigen Zeitperiode die Acker geschaͤfte befoͤrdernd betrieben werden koͤnnen, und ein angepaßter Fruchtwechsel, nach der Lage und Qualität der Felder, damit nicht die eine Fruchtfolge der andern in Vorschub der Quecken nachtheilig wird.
Eine große Beförderung zum Ueberhandnehmen der Quecken in der Lausttz ist wohl der zu haͤufige Halmfruchtbau obne Brache, wodurch der Acker in zu großer Porosität erhalten wird, welches die Que⸗


