Intelligenz- und Kreis- latt.

M31. Freitag, den 2. September 1836.

Kreigräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 5989. Grünberg am 29. August 1836. Betreffend: Den vagirenden Lebenswandel der Elisabeshe Michelzzu Gladenbach.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach Benachrichtigung des Großh. Kreisraths zu Biedenkopf hat sich die Rubricatin, eine bekannte Vagantin, der ihr ertheilten Weisung ungeachtet, vor einiger Zeit wieder von Gladenbach entfernt. Ich

beauftrage Sie daher, auf dieselbe zu invigiliren, sie im Betretungsfalle zu arretiren und anher ein⸗ Ouvrier.

zuliefern.

Zu Nr. K. G. 5692. Grünberg am 1. September 1836.

Betreffend: Die Preisvertheilungen für Rindvieh für das Jahr 18836.

Der Großherzoglich Hessische N Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Die diesjaͤhrige Preis vertheilung fuͤr die Viehzucht ist fur die Kreise Grunberg und Gießen und den Landrathsbezirk Hungen auf Montag, den 12. Septem

Mittwoch, den 21. September, zu jerdurch benachrichtigt und anweis't, dieß oͤssentlich

ber, zu Gießen, und Hungen festgesetzt. Indem man Sie h bekannt zu machen,

bemerkt man noch Folgendes: a) fuͤr in Gemeinden dienende Bullen 6 Preise, und zwar 17 fl. 30 fl., 14 fl., 10 fl. 30 kr.,

7 fl., 5 fl. 15 kr. und 3 fl. 30 kr., b) fur junge selbst erzogene Bullen uͤber zwei Jahre 5 Preise: 8 fl. 45 kr. 7 fl., 7%%

15 kr. und 3 fl. 30 kr., c) fuͤr selbst erzogene Rinder(Kalbinen) von 2 bis 3 Jahren 7 Preise: nämlich 1 zu 8 fl.

45 kr., 2 zu 7 fl., 2 zu 5 fl. 15 kr. und 2 zu 3 fl. 30 kr. sen bestimmt. Die Preisbewerber muͤssen das vor⸗

Außerdem ist noch zeine Summe zu Nachpreis Ortsvorstandes darüber

zufuͤhrende Vieh um 9 Uhr Vormittags aufstellen und sich durch Zeugnisse des

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