Zu Nr. K. G. 4644. Grünberg am 30. Juni 1836. Betreffend: Den Knaben Andreas Neeb von Rüddingshausen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der unten naͤher beschriebene Knabe, Andreas Neeb von Ruͤddingshausen, hat sich, wie er dieß fruher schon mehrmals gethan hat, abermals aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zweck— los herum. Ich beauftrage Sie, auf denselben ein wachsames Auge richten und ihn im Betretungsfalle 6 arretiren und anher einliefern zu lassen. Dur 1 Signalement des Andreas Neeb von Rüddingshausen.
1 Alter: 12 Jahre, Nase: stumpf, Groͤße:(unterm Maas), Mund: gewoͤhnlich, Haare: blond, Bart:— Stirn: hoch, Kinn: rund, Augenbraunen: blond, Gesicht: oval,
1 Augen: braun, Besondere Zeichen:—
7 Zu Nr. K. G. 4155. Gruͤnberg am 30. Juni 1836.
1 Betreffend: Die Inspicirung der Kriegsreservisten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg
an die Gr. Buürgermeister dieses Kreises.
Jeder von Ihnen hat unter besonderer Couverte ein Verzeichniß der in Ihren Gemeinden woh— nenden Kriegsreservisten zugefertigt erhalten. Sie werden beauftragt, diese Kriegsreservisten anzuweisen, Donnerstag den 1. September d. J., Morgens punkt 7 Uhr, mit saͤmmtlichen Montirungsstücken, Montirungsbuͤchelchen und Putzzeug vor dem Recrutirungs-Capitaine auf dahiesigem Rathhause zu er⸗ scheinen, die geschehene Bekanntmachung unter die Ihnen mitgetheilte Verzeichnisse zu bescheinigen und diese sosort baldigst wieder anher einzusenden.— Sollten Kriegsreservisten mit Erlaubniß abwesend oder krank sein, oder in gefaͤnglicher Haft sich befinden, so sind deren Montirungsstücke nebst Putzzeug und Montirungsbuͤchelchen durch deren Eltern oder sonstige Angehoͤrige oder in deren Ermangelung, durch andere Kriegsreservisten aus demselben Orte, welche gleichfalls zu dieser Nevision beordert sind, dem Recrutirungs-Capitain vorzuzeigen. Es haben hierbei jedoch die, die Montirungsstuͤcke vorzeigen⸗ den Personen dem Recrutirungs-Capitaine Bescheinigungen von Ihnen, den Großh. Buͤrgermeistern dar— über zu uͤbergeben, daß und aus welchem Grunde die Besitzer derselben persoͤnlich zu erscheinen ver— hindert sind.— Diejenigen Kriegsreservisten, welche zwar abwesend, jedoch nicht uͤber 6 Stunden von ihrem Wohnorte entfernt sind, sind von dem Tage der Revision zeitig genug in Kenntniß zu setzen.


