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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Glatt.
W 24. Freitag, den 1. Juli 1836. —————. k——.————————— Rreigräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 2185. Gießen am 28. Juni 1836.
Betreffend: Den Bezug von Denunciationsgebühren, Strafantheile und Fanggulden bei Polizeicontra- ventionen, von Seiten der Bürgermeister.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Nach eingelangter Verfügung Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz sollen die Buͤrger⸗ meister, wenn von ihnen aus eigener Wahrnehmung Anzeigen von begangenen Polizeicontraventionen
semacht werden, keine Denunciationsgebuͤhren, Strafantheile und Fanggulden beziehen. Ich setze Sie daher zu Ihrer Nachricht hiervon in Kenntniß. f K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. P. V. 1039. Gießen am 24. Juni 1836.
Betreffend: Die Entwendung von Effecten.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Bürgermeister des Kreises Gießen, Aus einem innerhalb der hiesigen Stadt gelegenen Gartenhaus sind vom 22. auf den 23. die ses nachbezeichnete Gegenstaͤnde 10 ein Tischmesser mit birschhornenem Stiel, 2) eine schmale spitzige sehr gebrauchte Scheere, 3— 4 Zoll lang, 3) ein grobes Handtuch und 4) eine zum Zufallen der Hausthuͤre dienende eiren 3 fr schwere eiserne Kugel, nebst einer zur Fassung derselben dienenden eisernen Rippe, entwendet worden. Ich beauftrage Sie deshalb, auf die bezeichneten Gegenstande gen zu zu achten und alle Ihnen zur Kenntniß kommende Indicien alsbalden anher einzuberichten. K. C h. Knorr.
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