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Die Großherzoglichen Bürgermeister des Kreises werden angewiesen,

den Gemeinden wohnenden Geistlichen, als vorsitzenden Mitgliedern der Ortsschulvorstände, dieses Amtsblatt zur Einsicht vorzulegen.

Zuerst bemerken wir hinsichtlich der in den Protocollen vorkommenden Fragen, ob die Prü— fung vom Lehrer oder vom Ortsschulvorstande anzuordnen und ob von Ersterem oder vom Geist— lichen zu examiniren sey, daß der Schulvorstand nach vorausgegangener Nücksprache mit dem Lehrer die Einladung der Aeltern ꝛc. zu besorgen und die Prüfung anzuberaumen habe, und daß diese zwar allerdings hauptsächlich durch den Lehrer vorzunehmen, dabei aber auch der Geistliche zur Theilnahme daran nicht allein berechtigt, sondern selbst verpflichtet sey.

Was aber die über die Nesultate der diesjährigen Prüfungen von den Schulvorständen auf⸗ zustellenden Protocolle betrifft, so haben wir nicht allein zu rügen, daß mehrere derselben ganz ausgeblieben sind, sondern rücksichtlich der wirklich eingereichten zu tadeln, daß sie theilweise äußerst oberflächlich sind, indem in einigen nur wenige Lehrgegenstände erwähnt werden oder über die erreichte Stufe der Schüler kein Urtheil abgegeben wird. Es ist sogar vorgekommen, daß über mehrere Schulen eines Kirchspiels, statt befonderer und von den Kirchen vorständen unterzeichneter förmlicher Protocolle, nur eine zusammengefaßte allgemeine gutächtliche Beurtheilung sämmtlicher Schulen des Kirchspiels durch den Geistlichen, eingereicht worden ist, woraus nicht einmal ersehen werden kann, ob die vorgeschriebenen Prüfungen wirklich Statt ge— funden haben, oder nicht.

Um nun sowohl für die Nechenschaftsberichte als für die Prüfungsprotocolle künftig eine größere Vollständigkeit und Gleichförmigkeit zu erwirken, und dieselben zur Benutzung bei der von uns am Ende des Jahres zu fertigenden Darstellung über den Zustand der Schulen dieses Bezirks eine zweckmäßige Einrichtung zu geben; so haben wir Formularien lithographiren lassen, wovon Ihnen für jede Schule ein Exemplar zugesendet werden wird, und in dem hier ange— fügten ausgefüllten Exemplare, Beispiels halber, ein Muster gegeben. Gleichzeitig sind alle Gemeinden des Kreises beauftragt worden, für eine jede ihrer Schulen ein Buch der genannten

ormularien, à 24 kr., in den lithographischen Anstalten von Brühl J. und II., zu Gießen, anzuschaffen und den Ortsvorständen zu behändigen.

Wir fordern die Lehrer auf, nach Art. 40 des Allerhöchsten Edicts jedesmal 14 Tage vor'm Schlusse der Winterschule, den Nechenschaftsbericht, und zwar in duplo, den Schulvorständen zu übergeben, damit diese bei der nach Art. 35 zwischen Ostern und Pfingsten anzustellenden Prüfung beide Eremplarien in der zweiten Spalte„Prüfungsprotocoll“ ausfüllen, und spätestens bis Pfingsten, nicht unmittelbar bei uns, sondern bei den respectiven geistlichen Mit— gliedern der Bezirksschulcommission einzureichen.

Wüngrener Ebel. A. Hoffmann.

den in ihren betreffen—

Grünberg, am 3. Januar 1834. Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Grünberg. Ouvrier.

Rechenschafs bericht und Pruͤfungsprotocoll uͤber die evangelische Schule zu 1833 und 1834.

Rechenschaftsberich t. Pruͤfungsprotocoll. I. Schülerzahl. Actum am 18 1ste Classe 38 Knaben, 44 Mädchen. Summa 82 130 Nachdem nebenstehender Rechen- 2te„ 38 7 30 7 Kis schaftsbericht am 17 dem hiesigen Schulvorstande über— II. Schulversäumnisse. Hern enct chdvorste 1

geben worden war, so wurde von

1) Mit Erlaubniß 374, größtentheils durch die herrschend] demselben, nach genommener Rück—

gewesene Blatternepidemie veranlaßt.

sprache mit dem Lehrer und vor—