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überlassen, ihn auch nicht unterdrücken; durch beides wird dem öffentlichen Wohl eine tiefe Wunde ge⸗ schlagen, da der unruhige Geist von seiner Natur nicht läßt, und unbeschäftigt, sich Beschäftigungen macht, welche dem öffentlichen Wohle nicht zusagen, indem sie entweder in selbstsüchtige Bemühungen

oder unzufriedene Bewegungen ausarten. Dieser Trieb muß also, um nützlich zu werden, auf ge schickte Weise aufs Allgemeine gelenkt, und fürs große Vaterland benutzt werden. Damit aber das Staatsglied willig und gern sich in die allgemeine Form füge, und der deutschen Sache mit ganzer Seele diene, so muß Deutschland ihm Nahrung und Sicherheit gewähren. Alle Sperren und Hemmungen, welche bisher die Einwohner des zer stükelten Vaterlandes entweder in Unthätigkeit setz ten, oder sie doch in einen Zustand von Selbstsucht warfen, müssen weggeschafft werden, damit die Thätigkeit größeren Raum gewinne und die Deutsch⸗ heit in den deutschen Landen allgemein und unver⸗ tilgbar werde. ks

Indem man dem Thaätigkeitstrieb den Raum erweitert und ihn aufs Allgemeine hinlenkt, muß zugleich für reichlichen Vorrath an Nahrung ge sorgt werden, Nahrung, welche neben dem Brod be⸗ steht, eben so gesund, so nahrhaft, leicht aufzube wahren ist, und keinem andern Produkt Eintrag thut.

Es ist kein Beschäftigungszweig, der die ge nannten Bedingungen alle erfüllte, wie die Obst baumzucht, und keine Nahrung, deren Vermeh⸗ rung uns von der Natur und durch die Umstände mehr geboten wäre, als das Obst. Aus diesen Gründen sollte die Obstzucht im Großen, neben dem, daß die Privatpflanzungen unangetastet bleiben, und ihren Eigenthümern und Pflegern ausschließend zu gute kommen, zugleich für ganze Bezirke und Gemeinden einträglich gemacht und so benützt wer⸗ den, daß aus derselben die Mittel zur Erweiterung der Schulen zum Behuf einer übereinstimmenden Erziehung für deutschen Sinn und Geist, für Be⸗ schäftigung und gesunde Nahrung der Aermern be stritten werden könnten. Es giebt keinen Kreis, und wenige Gemeinden, die in ihrem Umkreis neben und zwischen dem der Kultur gewidmeten Grund nicht große Zwischenräume, velornes Land enthielten, welches, mit Bäumen bepflanzt, große Mittel zu den öffentlichen Unterstützungs⸗ und Erziehungs- Be⸗

dürfnissen liefern würde. Wo noch Hutweiden sin d,

da sollten diese vor Allem zu diesem Zwecke benutzt werden; Triften, Anger, Raine, Gemeindeplätze, struppige Hügel und Bergabhänge, verwahrlosete, einzutauschende oder wohlfeil zu kaufende Grunde; Feldwege, Straßen und Vizinalwege; selbst die im Privat⸗Eigenthum eingeschlossenen Grenz- und Mittel- Raine, und alle Arten von Begrenzungen sollten den Gemeinheiten vermittelst der Obstpflanzung dienstbar gemacht werden. Und selbst da, wo diese Näume nicht in hinlänglicher Menge vorhanden sind, sollte durch Erwerbung eines oder mehrerer Grundstücke der Abgang ersezt werden und keine Gemeinde ohne eine solche Vorrathskammer sein. Die öffentliche Aufsicht und die gemeinschaftliche Bearbeitung wür⸗ de den Ertrag vermehren und die Quelle unerschöpf⸗ lich erhalten.

Die geneigten Leser werden in diese unsere Grundsätze und Ansichten um so lieber eingehen, wenn wir ihnen nachweisen, daß sie hier nicht aus individuellem Amts-Eifer der Obstbaumfreund allein ausspricht, derselbe vielmehr nur von An dern längst Gesagtes wiederholt. Ernst Wag⸗ ner, ein gefeierter Name, hat diese Angelegenheit tief aufgefaßt und empfiehlt sie mit den überzeugend⸗ sten Gründen allen deutschen Landen. Er hat in seinem Ferdinand Miller uns die Rechnung vorgelegt über die großen Summen, welche die ge meinschaftliche Obstpflanzung unter hoherer Leitung Deutschlands Gemeinheiten eintragen, und über die Nahrung, die daraus hervorgehen müsse.Wenn, dieß sind seine eigenen Worte,wenn ein Ort bei einer Flur von 3000 Morgen Land und einer Volks menge von 600 Seelen 6000 Obstbäume besizt, wel⸗ che durch richtige Nachpflanzung und Pflege in be ständigem rechten Zustande gehalten werden, so wird diese Einwohnerschaft sich eines jährlichen Ertrages von wenigstens 1125 Maltern*) an frischem, oder etwa 375 Maltern an getroknetem Obst erfreuen. Hiervon wird die Haushaltung ei⸗ nes verheiratheten Mannes mit 4 Kindern zu genie⸗ ßen haben: 1) entweder 45 fl. Rheinl. an Geld⸗ betrage, oder 2) 144 Malter frisches Obst, oder

&) Wenn man das Malter gutes Korn zu 280 Pfund Nürn⸗ berger Gewicht rechnet, so geben 375 Malter getrocknetes Obst, nach den Preisen unserer Jahre angeschlagen, einen Geldwerth von circa 4500 fl. Rheinl., wobei das Malter Obst(von allen Sorten) zu 128 Pfund gerechnet ist.