d Knecht, durch den der Frevel verübt wurde, Orts⸗Eingeborner oder Fremder sei, damit nach um⸗ anden a bei fruchtloser Anwendung von Geldstrafe, Gefängnißstrafe angedroht oder Ausweisung

des Ortsfremden verfügt werden koͤnne. N K. Gh., Ka g;

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Steckbriefe.

Der hierunter signalisirte Jost Hartmann von Stangenrod hat sich mit einem dem Eckhardt Frank von Grünberg gehörigen 12 15 Jahr alten Pferde, einer Stute, roth von Farbe, mit einer weißen Plesse und einem Fehler am rechten Auge gestern vom hiesigen Markt entfernt, ohne nach Grünberg oder in seine Heimath zurückgekehrt zu sein. Da derselbe wegen früherer Diebstähle schon bestraft worden und der beabsichtigten Entweichung mit dem fraglichen Pferde verdächtig ist, so werden die Polizeibehörden und Bür⸗

p. angewiesen, denselben im Betretungsfalle zu arretiren und nach Umständen hier⸗

germeister ersucht und res f 1 j her oder an den Herrn Kreisrath des Kreises Grünberg abzuliefern.

Gießen, den 13. März 1834. Großhzgl. Hessischer Kreisrath des Kreises Gießen. In Abwesenheit des Kreisraths. a

G. Stumpf, Kreis⸗Secretär.

Sig nalement. des Jost Hartmann von Stangenrod.

Alter: 20 Jahre.

Größe: 579 Bayerisches Maas.

Haare: braun.

Augen: grau.

Nase: dick.

Mund: aufgeworfen.

Gesicht: vollkommen.

Statur: untersetzt.

Besondere Zeichen: keine. Kleidung:

blauer Kittel,

weiße leinene Hosen,

Kappe.

De in der Gaunerwelt unter dem Namen des Zimmermanns bekannte Gauner Joh. Friedrich Henninger aus Roßach im Würtembergischen, der früher auch unter dem, Namen Johann Fried⸗ rich Maier aus Amsterdam und dann unter dem Namen Friedrich Grammlich aus Wim pfen, bald allein, bald mit seiner Zuhälterin der tauben Maria von Werthheim, in den Main⸗ und Rhein⸗ gegenden herumzog und theils als Hochstappler, meist aber als Schränker(durch Diebstähle mit Einbruch) sein Wesen trieb, ist in der Nacht vom 6 7. März mittelst Durchbrechung eines doppelten Eisengitters abermals aus dem Gefängniß in Wächtersbach entsprungen. Es ist dies beiläufig das 16temal, daß er auf ähnliche Weise aus seinen Gefängnissen entwichen ist. er ist noch wegen dreier mittelst Einbruchs begangener bedeutender Diebstähle in Untersuchung und da⸗ er an seiner Habhaftwerdung viel gelegen; alle Gerichts und Polizei⸗Behörden des In⸗ und Aus⸗

andes werden deshalb ersucht, Betretungsfalle zu verhaften und wohlverwahrt hierher auszuliefern. Sein Signalement folgt.

Han au, den 9. März 1834.

Kurf. Polizei⸗Direction der Prov. Hanau. Dr. Hupfeld.

auf diesen gefährlichen Gauner ein wachsames Auge zu halten, ihn im