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4 migkeit sehr wünschenswerth. Aus diesem Gesichtspuncte werden Sie die beigefügten Musterplane, wovon die Lehrer sich Abschrift zu nehmen haben, betrachten und für deren künftige Berücksichtigung
Sorge tragen.— Zugleich bemerken wir Folgendes uber etliche einzelne Lehrgegenstände:
19 Gesang(nicht Singstunde) sollte jedesmal die Schule eröffnen.
2) Religion und resp. biblische Geschichte sollten alltäglich die ersten Lehrgegenstände seyn und jener
nicht mehr als ¼ Stunde, dieser nicht unter einer Stunde jedesmal gewidmet werden. 3) Zum Unterrichte im Lesen sind Bibel und Gesangbuch, wenigstens nicht hauptsächlich oder ausschließlich, zu gebrauchen. Das Gesangbuch nicht wegen seiner metrischen Form; die Bibel aber nicht wegen der verschiedenen und oft fehlerhaften Schreibart in den mehrartigen Ausgaben.
85— Natürlich soll hierdurch das Bibellesen nicht widerrathen werden. Es ist vielmehr sehr zu em— ur pfehlen, daß etwa einmal wöchentlich der Lehrer nach Dinter's Auswahl und Anleitung einen che Abschnitt ausdrucksvoll vorliest und benutzt und sodann von den Schülern nachlesen laßt. Die
Rücksicht auf Sprache und Nechtschreibung fällt aber hierbei weg und soll dieser Unterricht viel— mehr zur Erweckung und Belebung religiöser Gesinnungen dienen. 4) Das Schönschreiben, als blos mechanisches Geschäft, ist zur Erholung dienend und leicht und , sollte also an's Ende der Lehrstunden verlegt werden. Es darf jedesmal nur eine Abtheilung
05 der Klasse genommen und nichts Weiteres dabei getrieben werden, und der Lehrer muß beständig
1 genaue Aufsicht führen.
* Schließlich bemerken wir Ihnen, daß die Lektionsplane in duplo, künftig nicht unmittelbar an
uns, sondern in Betreff der zum Decanate Grünberg gehörigen Orte an Großherzoglichen Inspector Ebel und in Betreff der zum Decanate Hüttenberg an Großherzoglichen Decan Hoffmann, zu
d. senden sind.
re Du vr err. E bel. Ab fn den n.
0 Die Großherzoglichen Bürgermeister haben dieses Amtsblatt den vorsitzenden Mitgliedern der Orts— 8
5 schulvorstände zur Einsicht vorzulegen. N
en Grünberg, am 3. Januar 1834.
1 ö Großherzoglich Hessischer Kreisrath des Kreises Grunberg.
1 Süss ien
e, Hierbei folgen die Schulpläne A. u. B.
. Polizeiliche Bekanntmachung.
1 Nach einer hierher gelangten officiellen Mittheilung ist am 2ten dieses, gegen Abend, zwischen Simmern und Boppard das Postfelleisen mit ungefaͤhr 2000 Thalern entwendet worden. Hier—
b unter befanden sich 10 Kassenanweisungen à 50 Thaler, und zwar mit folgenden Nummern:
n a) Nr. 83258 Lit. O. Selle.
b)„ 66546 W. Braun.
c)„ 12554 W. Rohler. d) 39392„ Z. Braun. ö e) 4 97679 0 L. Andre. f ö f) 25678„8. Kohler. z g) 62041 EKR. Braun. N hi) 78096 D. Selle. 1) 4 38495 0 E. Andre. k) 38668 M. Andre.
Indem man dieß hierdurch veröffentlicht, fordert man auf, etwa sich ergebende, zur Ent deckung des Thaͤters fuͤhrende Spuren der naͤchsten Polizeibehoͤrde alsbald mitzutheilen. Gießen, den gten Januar 1834. Groß. Hess. Polizei-Commissariat. Stumpf.


