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R s, Gruͤnberg, am 3. Januar 1834.
Betreffend: Die Stunden- und Lectionsplane. Die Großherzoglich Hessische N Bezirks-Schulcommission des Kreises Gruͤnberg a n
die saͤmmtlichen Ortsschulvorstaͤnde des Kreises.
In Beurtheilung der bei uns eingereichten Stunden- und Lectionsplane begnügen wir uns fur dieses⸗ mal, gewisse allgemeine Grundsätze in materieller und formeller Hinsicht Ihnen mitzutheilen und zur künftigen Berücksichtigung zu empfehlen, indem wir zugleich die hauptsächlichsten Mängel rügen, welche uns aufgestoßen sind.
I. In materieller Hinsicht: Die Lectionsplane müssen ein richtiges Verhältniß der Lehrgegenstände zur Summe der Lehrstunden, zur Zahl und Bildungsstufe der Schüler und in so fern unter sich selbst beobachten, daß die wich⸗ tigeren vorzugsweise berücksichtigt sind, eine zweckmäßige Reihenfolge derselben beobachtet und eine verständige Wahl der gleichzeitigen Beschäftigung für die mehrartigen Schülerabtheilungen getroffen wird.— Mehr oder minder ist gegen diese Hauptregel in dem vor uns liegenden Lectionsplane gefehlt worden.— Es ist zu tadeln:
1) daß nöthige Lectionen über minder wichtige öfters vernachlässigt worden sind. Die unbedingt nothwendigen dürfen durch die bedingt nöthigen nicht verkürzt werden und letztere sind bei einer geringen Zahl von Lehrstunden oder einer niederen Vildungsstufe der Schüler lieber vor der Hand aufzugeben.— Jedenfalls dürften 2 Stunden wöchentlich genugen, wenn täglich 3 Stunden für die erste Klasse Unterricht ertheilt wird. So sind auch die blos mechanischen Ge— dächtnißübungen zu verbannen, und namentlich ist das sinn- und gedankenlose Auswendiglernen auf Religion bezüglicher Lectionen verwerflich. Ueberhaupt soll dem Gedächtnisse nur das Wohl— verstandene zugemuthet werden, sonst dient die Schule mehr der Tödtung als der Belebung des Geistes. Erhebende Lieder, kräftige Sprüche und sinnvolle Neligionsfragen müssen dem Reli⸗ gionsunterricht selbst angereiht werden, und dann nimmt sie das Gedächtniß willig auf und be⸗ wahrt sie lebenslänglich als einen köstlichen Schatz. f
2) Es ist ferner zu tadeln, daß häufig ae Lehrgegenstände in einen kurzen Zeit⸗ raum zusammen gedrängt und die Lehrstunden allzusehr zerstückelt worden,
3) daß leichtere und schwerere Gegenstände nicht immer gehörig mit einander ab⸗ wechseln und mehrere abstracte Lehrgegenstände öfters unmittelbar auf einander folgen,
4) daß nach manchen Lectionsplauen die verschiedenen Abtheilungen einer Klasse nicht, oder nicht auf nützliche und schickliche Weise beschäftigt werden. In mehreren Lectionsplanen, selbst frequenter Schulen, ist für die einzelnen Lehrstunden immer nur 1 Lehr⸗ gegenstand für alle Abtheilungen erwähnt, in andern sind solche Lectionen neben einander auf— gestellt, bei denen offenbar eine Abtheilung die andere stören oder im Schulraume beengen muß, und es ist aus diesen und andern Gründen zu vermuthen, daß die Lectionsplane hin und wieder nur auf dem Papiere bestehen.
II. Was die formelle Einrichtung der Lektions- und Stundenplane betrifft, so ist's ein Haupt⸗ erforderniß, daß dieselben in gedrängter Kürze, aber doch genügend, und dabei leicht üuͤbersichtlich; die Lehrstunden und die Lectionen, sowohl in ihrer Folgenreihe, als in ihrer gleichzeitigen Be— handlung, darstellen. Dieses kann am sichersten durch die tabellarische Form bewirkt werden.— Auch in formeller Hinsicht ist an mehreren der übergebenen Lectionsplane mancherlei zu tadeln.
Einige sind zwar kurz genug, aber auch eben so dürftig; andere sind allzu weitläufig und ent⸗ behren der Uebersichtlichkeit. Einige sind nachlässig und oberflächlich; andere laufen kraus durch einander. Einige brauchen fremdartige Bezeichnungen und sind unverständlich. Mehrere aber zeich⸗ nen sich durch Nettigkeit, Klarheit, Ordnung und verständige Wahl aus.
Da bei Entwerfung der Lectionsplane hauptsächlich der Standpunct der Lehrer und Schüler, die Frequenz und die Stundenzahl entscheiden, so lassen sich natürlich officielle Formen für alle Schulen und Zeiten nicht aufstellen. Allein gewisse einzelne Normen können und sollen überall berücksichtiget werden und in der formellen Einrichtung der Lehrplane ist eine bestimmte Gleichfoͤr⸗
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