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Oberhessisches
Intelligenz n Kreis-Hlatt.
W 45. Freitag den 7. November 1834.
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Verkuͤndigung, die Aufloͤsung der Staͤnde-Versammlung betreffend.
Lu D WJ II., von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein dc. ꝛc.
Durch Unser Edict vom 24. dieses Monats haben Wir die Staͤnde-Versammlung des sechsten Land tags aufgeloͤßt und Wir finden Uns bewogen, Unserem treuen Volke die Gruͤnde zu verkuͤnden, welche Uns veranlaßt haben, eine Maßregel zu ergreifen, zu der Wir nur aus einer unabwendbaren Nothwendigkeit und mit dem lebhaftesten Bedauern schreiten konnten.
Es ist bekannt, welche Richtung die zweite Kammer des fuͤnften Landtags in ihrer Mehrheit ge— nommen hatte, und Unsere Verkuͤndigung vom 2. November vorigen Jahrs enthaͤlt die Thatsachen, welche Uns damals die Ueberzeugung geben mußten, daß ein ferneres Verhandeln mit jener Kammer zu keiner Vereinigung fuͤhren konnte.
Wir sprachen wohlmeinend die Erwartungen aus, welche Wir von den bevorstehenden Wahlen hegten. Aber kaum hatte das Wahlgeschaͤft begonnen, so wurden verbrecherische Druckschriften im Verbor— genen unter den Waͤhlern verbreitet, darauf berechnet, durch Entstellung wahrer und Vorspiegelung falscher Thatsachen den verderblichsten Einfluß auf die Wahlen zu uͤben. Wenn sonach aus diesen Wahlen, mit ge⸗ ringen Ausnahmen, die Majoritaͤt der fruͤheren Kammer wieder hervorging, so gaben Wir Uns doch gerne der Hoffnung hin, es werde die gemachte Erfahrung den Weg der Klugkeit und Maͤßigung kennen gelernt haben, welchen Ständeversammlungen einhalten mussen, wenn sie nicht selbst die Verwirklichung der von der Verfassung dargebotenen Wohlthaten hemmen wollen.
Unsere Erwartung ist getaͤuscht worden!
Bei der am 2. Mai dieses Jahrs geschehenen Eroͤffnung des nun aufgeloͤßten sechsten Landtags ließen Wir den Staͤnden verkuͤnden, daß ihnen hauptsaͤchlich unr Gegenstaͤnde der Finanz-Verwaltung vor⸗ gelegt werden sollten und daß Wir daher erwarteten, es werde ihnen moͤglich seyn, ihre Arbeiten binnen drei Monaten zu beendigen.
In der That hatte der Voranschlag der Staatseinnahme und Ausgaben fuͤr die Jahre 1833— 1835 der vorhergegangenen zweiten Kammer naͤchst eilf Monate lang vorgelegen und wenn schon deren Ausschuß in diesem langen Zeitraume daruͤber nicht berichtete, so bestand doch der erste Ausschuß der zweiten Kammer des sechsten Landtags, seinem groͤßeren Theile nach, aus den naͤmlichen, mit der Materie bereits vollkommen vertrauten Mitgliedern, welche den ersten Ausschuß der vorhergegangenen Kammer gebildet hatten; und dennoch ließ jener Ausschuß die vorbestimmte Dauer von drei Monaten und noch laͤngere Zeit verstreichen, ehe er uͤber das Staatsbudget Bericht erstattete. 8
Waͤhrend sonach der Landtag der zweiten Kammer auf eine schwer zu verantwortende Weise verzoͤ— gert wurde, sah man Antraͤge wiederkehren, deren Nealisirung, in der gestellten Weise, Wir schon fruͤher fuͤr unmöglich erklaͤrt hatten. Es war jene enggeschlossene Majoritaͤt wieder aufgelebt, welche sich dem be— klagenswerthen Wahne hingegeben, das Wohl des Landes und der Beruf der Stande bestehe darin, auf jede Weise die landesherrlichen Rechte zu beschraͤnken und die Befugnisse der Kammern zu erweitern.
Trotz allem dem wollten Wir die Hoffnung nicht aufgeben, es werde Unsere Langmuth durch ein befriedigendes Ende des Landtags segeusreiche Fruͤchte tragen; Wir gestatteten eine doppelt groͤßere Dauer, als Wir anfaͤnglich vorgeschrieben hatten, und schon glaubten Wir dem Ziele entgegensehen zu duͤrfen, wel— ches mit Uns auch Unsere getreuen Unterthanen ersehnten,— als sich in der Mitte der zweiten Kammer ein Vorfall ereignete, der klar zu Tage legte, wie sehr Wir Uns getaͤuscht hatten, wenn Wir der in der
Dankadresse dieser Kammer vorkommenden Belobung ihrer Vorgaͤngerin wohlmeinend eine mildere Auslegung
gestatteten. 5 g 35 e
Ein Mitglied der zweiten Kammer erlaubte sich iu öffentlicher Sitzung gegen diejenigen, welche Wir an die Spitze der Geschaͤfte berufen, und welche dieselben ganz in Unserem Sinne und zu Uuserer voll⸗ kommenen Zufriedenheit bisher gefuͤhrt haben, einen so beleidigenden und herabwuͤrdigenden Ausfall, daß
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