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Oberhessisches Intelligenz as Kreis- Glatt.

19.

Mittwoch den 7. Mai 1834

Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G.

Giessen, am 6. Mai 1834.

Betreffend: Die Gemeindevoranschläge für das Jahr 1835. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen

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saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen. Eine mir zugekommene höchste Verfügung enthält die Anordnung, daß die Frist für die Ein⸗

lieferung der Voranschläge für 1835, wortlich. Ich werde dadurch veranlaßt,

unfehlbar und ohne Erinnerung,

pünktlich eingehalten werden soll und erklärt mich dafür verant⸗ Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Ortsvorstände die gedachten Voranschläge in den gesetzlichen Fristen aufzustellen und zu berathen haben. dung derselben erwarte ich, wie ich schon früher ein für allemal bestimmt habe, wobei ich bemerke,

Die Einsen⸗ bis zum 15. Juli d. J. daß die Nichteinhaltung dieser Frist unangenehme

Verfügungen gegen Sie zur Folge hat. K. Ch. Knorr. . Bekanntmachungen. Miscellen.

392) Fruchtversteigerung bei dem Nentamte Gießen: Freitag den 9. Mai Vormittags 9 uhr werden 300 Malter Korn, 60 Gerste und 130 Hafer auf dahiesigem Rathhause unter den bekannten Be dingungen versteigt. Gießen den 18. April 1834. Der Großherz. Rentamtmann. Schneider.

45) Fruchtversteigerung beim Rentamt Grünberg. a Freitag den 16. Mai d. J. des Vormittags um Uhr, soll eine ansehnliche Parthie von den 18331 lerrschaftl. Fruchtvorräthen von Waizen, Korn, Herste, Hafer und Molterfrucht, in dem hiesigen Echloßgebäude meistbietend versteigert werden. Grünberg den 3. Mai 1834. Großherz. Hess. Rentamt. Bötticher.

Landwirthschaftliche Ansichten.

Ein jeder Landwirth sollte, bevor er ein Gut kauft oder eine Pachtung übernimmt, wohl ermessen, ob er das hinreichende Vermögen besitze, um die Wirth schaft mit Vortheil führen zu können; weshalb es einem jeden Käufer oder Unternehmer einer Pachtung zu rathen ist, sich stets nach seinem Vermögen zu rich ten und nicht etwas zu unternehmen, was er nicht durchzuführen im Stande ist; es ist besser, mit einem kleinen Gut anzufangen, und dies durch alle mögliche Verbesserungen empor zu heben, und dann erst zu größern Unternehmungen überzugehen, wenn man sich die Mittel hierzu verschafft hat.

Auf keine Art trägt ein Capital bessere Zinsen, als auf eine zweckmäßige Weise auf Verbesserungen bei einem Gute verwandt; oft macht sich das ver wandte Capital in einigen Jahren bezahlt, z. B. bei der Märgelung kann man mit Sicherheit auf den doppelten Ertrag der Erzeugnisse rechnen, wenn man den Märgel auf einer gut bestellten Brache mit Dung anwendet; denn wo ich früher das 6te Korn vom