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Mitglied zur Führung desselben aus Ihrer Mitte bestellen.
Oberhessisches Intelligenz m Kreis- Glatt.
„ Freitag den 4. Juli 1834.
Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1847. N
Betreffend: Die Controlirung der unständigen Einnahmen der Local-, Kirchen-, Stiftungs- und Schul⸗
fonds. ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen
a n die Kirchen- und Schulvorstaͤnde dieses Kreises.
— Giessen den 26. Juni 1834.
N obiger Beziehung hat das höchstpreißliche Ministerium des Innern und der Justiz, in Nro. 29. des Großh. Amtsblatts, neue Anordnungen erlassen.
5 Indem ich Sie auf dieses Amtsblatt verweise, das Ihnen pr. Couvert zukommen wird, beauf— trage ich Sie, zum Behuf der Controlirung der vorhandenen Fonds, unverzüglich aus der Buchdruckerei von Stahl u. Becker in Darmstadt, das nöthige Formularpapier zu beziehen, die Controlbücher einbin— den zu lassen, zu paginiren und binnen 4 Wochen an mein Bureau einzuliefern, woselbst es paraphirt und nachdem dieses geschehen ist, an Sie zurückgesandt werden wird.
Sie werden sodann darauf sehen, daß die Controlen vorschriftsmäßig geführt werden und ein
K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. G. 4961. Betreffend: Die Verbesserung der Feldpolizei.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
a n saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister und Beigeordneten der Reben— gemeinden dieses Kreises.
Indem ich Ihnen das in Abdruck nachstehende höchste Ausschreiben zur Nachricht und Nach⸗ achtung mittheile, fordere ich Sie auf: f 5 a b
1) nach vorgängiger Vernehmung des Gemeinderaths, über die bisherige Dienstth Aufführung der vorhandenen Feldschützen baldigst anher zu berichten;
2) für diejenigen Feldschüͤtzen, welche ihr Amt bisher ordentlich versehen haben, einen solchen Lohn in dem künftigen Budget in Aussicht zu nehmen, damit sie sich nur allein mit Handha— bung der Feldpolizei beschäftigen können und keinen anderen Verdiensten nachzugehen brauchen.
3) mache ich Sie auf die Bestimmung VI. aufmerksam, und wenn es Ihnen gelingen sollte, solche Manner zu finden, so werden Sie mir solche alsbald einberichten, damit ich deren Ver— pflichtung veranlassen kann.
4) Da, wo es nöthig erscheint, so werden Sie nach VII. außerordentliche Schutzwachen zur
Gruͤnberg, am 23. Juni 1834.
ätigkeit und
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