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Oberhessisches Intelligenz n Kreis- Blatt.
M14. Mittwoch den 2. April 1834.
Amtliche Bekanntmachung, coursirende falsche Muͤnzen betreffend.
5 80 folgende, aus einem offentlichen Blatte entnommene amtliche Bekanntmachung findet man sich zu ver— oͤffentlichen veranlaßt.
Gießen, den 30. Maͤrz 1834. G. Stumpf, Kreis-Secretaͤr.
Auf erhaltene Anzeige, daß unter nachgemachtem Kurfuͤrstlich Hessischem Stempel nicht nur falsche Sechskreuzerstuͤcke, sondern auch 3 und 3 Thaler in Umlauf seyen, wurde Bericht des hiesigen Muͤnzwardeins erfordert, und es ergaben sich nachfolgende falsche Muͤnzen: Erstens z Thalerstuͤcke von 1831, welche von so geringhaltigem Silber, namlich 2 Loth 33 Gran in der rauhen Mark, nach dem zur Probe gekommenen Stuͤck, demnach nur 4 Kr. 13 Heller des 24 Fl. Fußes Werth enthalten, und zum besonderen Kennzeichen haben, daß, wenn man an solchen am Rande ein wenig schneidet, solcher auffallend roth wird. Zweitens z Thalerstuͤcke, welche auf denselben Stempeln wie die obigen gepraͤgt, aber zwischen 16 und 20 Aß gegen echte leichter und von sogenanntem Neusilber oder Weißkupfer sind, also gar keinen Werth haben. Drittens 1 Thalerstuͤcke von 1828, zwischen 20 und 28 Aß zu leicht, ebenfalls von Weißkupfer und ganz ohne Werth. Diese zeichnen sich vorzuͤglich durch ihr glattes seifenartiges Anfuͤhlen und durch die sehr schlecht und stumpfeckig gravirte Schrift, auch durch das Vorwaͤrtshaͤngen des Dritters aus. Viertens Sechskreuzerstuͤcke von 1832, von demselben Metall(Weißkupfer) und Gepraͤge, ohne Werth, und dadurch kennbar, daß, wenn man sie auch mit hartem Koͤrper reibt, sie weißer bleiben und daß das Gepraͤge sehr flach gehalten und die Krone uͤber dem Wappen etwas großer ist, als bei dem wirklich aus der Kurhessischen Muͤnze zu Cassel kommenden Gepraͤge dieser Art.
Rreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. 2461. Gruͤnberg, am 1. April 1834.
Betreffend: den Jost Hartmann von Stangenred. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg
an
die Großherzoglichen Buͤrger meister dieses Kreises.
D.. unten signalisirte, wegen eines auf dem letzten Gießer Markte veruͤbten Pferdediebstahls dringend ver⸗ daͤchtige, in Hungen inhaftirt gewesene Jost Hartmann von Stangenrod, ist, nach Benachrichtigung des Großh. Landgerichts Hungen, in der Nacht vom 26. auf den 27. vorigen Monats aus dem dasigen Gefaͤngnisse ent⸗ wichen. Da an der Wiederhabhaftwerdung dieses gefährlichen, schon wegen fruͤheren Diebstahls bestraften Sub⸗ jects viel gelegen ist, so werden Sie angewiesen, auf denselben genau zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und wohl verwahrt anher einzuliefern. 8. g
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