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Samstag, den 25. Juli 1931.

Aus Nah und Fern.

Romrod. Das Vogelsberger Jugendtreffen zu Romrod ver­einigte unter Leitung des Landesjugendpfarrers von der Au 750 evangelische junge Leute. Im Auftrag der Zentrale für Jugendpflege sprach Schulrat Hassinger- Darmstadt.

Ober- Ohmen. Das dem verstorbenen Reichspräsidenten Friedrich Ebert gewidmete Denkmal soll am 16. August ein­geweiht werden.

Schotten. Die für den 25. und 26. Juli geplante Tagung des Bundes hessischer Heimatfreunde fällt aus.

Buzbach. Am Freitag vormittag stürzte eingangs der Stadt der Sohn des Viehhändlers Löwenstein aus Nieder- Weisel beim Ueberholen eines Fuhrwerkes an einer unübersichtlichen Kurve mit einem Beiwagen- Motorrad und trug eine schwere Kopf­verlegung davon.

Butzbach. Der von dem Gießener Schwungericht wegen Mor­des zum Tode verurteilte Landwirtssohn Lehr aus Alten­stadt, der später vom Hessischen Ministerium zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wurde, ist jetzt dem Landeszuchthaus Ma­rienschloß in Rodenberg zur Strafverbüßung überführt worden. Bisher war er in der Zellenstrafanstalt in Butzbach unterge­bracht.

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Aerztlicher Fortbildungslehrgang

in Bad Nauheim.

Der 8. Fortbildungslehrgang der Vereinigung der Bad Nau­heimer Aerzte findet vom 17. bis 19. September 1931 über ,, Kreislauferkrankungen und ihre Behandlung" statt und bringt u. a. folgende Vorträge: Prof. Tannenberg- Frankfurt a. M.: ,, Dauerbeobachtungen am peripheren Kreislauf"( Mit Filmvor= führungen); Prof. Bohnenkamp- Würzburg: ,, Ueber die Energie­umsetzung und den Energievorrat des Herzens". Prof. Guggen heimer- Berlin: Euphyllin bei Angina pectoris und Coronar sklerose", Prof. Weber- Bad- Nauheim: Klinische Vorstellung von Herzkranken"; Prof. Koch- Bad- Nauheim: Die theoretischen Grundlagen der Funktionsprüfungen des Kreislaufs". Die wissenschaftliche Arbeit des Lehrgangs wird von Veranstaltungen der Bade- und Kurverwaltung umrahmt.

Bad Nauheim. Wie die Bade- und Kurverwaltung mitteilt, beträgt bis zum 23. Juli 1931 der Gesamtbesuch 20 489 Gäste, dar­unter 3610 Ausländer. Anwesend waren am 23. Juli 1931 4463 Gäste.

Dorheim bei Friedberg. Dekonomierat Karl Breidenbach von hier, der Vorsitzende des Landwirtschaftskammerausschusses für die Provinz Oberhessen, feierte seinen 60. Geburtstag. Brei­denbach, der dem Landbund angehört, genießt in weiten Kreisen der Landwirtschaft großes Ansehen.

Darmstadt. Am Mittwoch fuhr ein Motorradfahrer mit Sozius auf einen haltenden Lastzug. Der Lenker des Motor­rades kam dabei ums Leben; sein Beifahrer erlitt sehr schwere Verlegungen.

Mainz. In Mainzer Tageszeitungen waren Inserate er­schienen, in denen junge Mädchen für den Film gesucht wurden. Mädchen, die sich meldeten, wurden in ein Hotel bestellt und sollten dort 50 Mart Kaution bezahlen. Die Polizei deckte jedoch rechtzeitig den Schwindel auf und nahm 2 junge Leute aus Oppenheim fest, die es auf das Geld der jungen Mädchen ab= gesehen hatten.

Marburg. Ein junger Mann, der um 15 Glas Bier gewettet hatte, daß er in voller Kleidung die Diemel durchschwimmen werde, erlitt im Wasser einen Herzschlag und ertrank.

Haiger. In der Stadtverordnetenversammlung wurde die Erhöhung der Bürgersteuer von 200 auf 300 Prozent und die Einführung der Getränkesteuer genehmigt.

Frankfurt a. M. Die kommunistische ,, Arbeiterzeitung" ist Dom Oberpräsidenten auf vier Wochen verboten worden.

Frankfurt a. M. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das auf 4 Jahre Gefängnis lautende Utteil, das gegen den Polizei­wachtmeister Seitz wegen Totschlags seiner Braut ausgesprochen wurde, Berufung eingelegt.

Frankfurt a. M. Die Kriminalpolizei nahm einen Post­schaffner fest, der sich Briefe nach dem Ausland angeeignet und beraubt hatte.

Kassel. Zwei halbwüchsige Burschen, die vor einiger Zeit einer Zwangserziehungsanstalt entwichen waren, stellten sich, vor Hunger bald ohnmächtig zusammenbrechend, der Polizeiwache auf dem Hauptbahnhof.

Frankfurt a. M. Der Senior- Inhaber des altbekannten Frankfurter Bankhauses J. J. Weiller Söhne, das seit mehr als 120 Jahren in Frankfurt ansässig ist, hat sich vergiftet. Der Grund dürfte in Schwierigkeiten des Bankhauses zu suchen sein.

Gießener Zeitung"

Frankfurt a. M. Man hat sich entschlossen, den neuen Groß­Rundfunksender ganz nahe bei Frankfurt, an der Nidda zwischen Praunheim und Hausen, zu bauen. Der Sender, der von 1,7 auf 25 Kilowatt verstärkt werden soll, wird bereits im Februar 1931 in Betrieb genommen.

Gelnhausen. Nach amtlicher Feststellung hat die am ver­gangenen Sonntag wütende Windhose nahezu 400 Obstbäume vernichtet.

Gersfeld. Beim Beginn des diesjährigen Rhön- Segelflug­wettbewerbs stürzte der bekannte Segelflieger Otto Fuchs mit seinem Flugzeug ,, Starkenburg" ab. Er erlitt einen Oberschenkel­bruch, die Maschine wurde völlig zerstört.

Koblenz. Die Einführung des neugewählten Oberbürger meisters Dr. Rosendahl, die man für Anfang August er= wartet hatte, wird erst in der ersten Septemberwoche stattfin­den, da Dr. Rosendahl im August noch durch andere Verpflich tungen in Anspruch genommen ist.

Köln. Das Winter- Semester 1931-32 der Universität Köln beginnt am 15. Oktober. Vorlesungsbeginn: Montag, den 2. November. Das Vorlesungsverzeichnis kann vom Universitäts­Sekretariat gegen Einsendung von 85 Rpf. und 15 Rpf. Porto bezogen werden.

Die Wohlfahrtserwerbslosen in Hessen.

Im Voltsstaat Hessen sind nach den neuesten Ermittlungen des Hessischen Landesstatistischen Amts die von den Arbeits­ämtern anerkannten, bei den Bezirksfürsorgestellen gezählten Wohlfahrtserwerbslosen. gegenüber dem Vormonat von 24 987 auf 25 629 am 30. Juni gestiegen. Von dieser Zahl entfallen 15 463 allein auf die fünf größeren Städte( gegenüber 15 065 im Vormonat). Nur einige agrarische Bezirke weisen einen gering­fügigen Rückgang auf, der jedoch gegenüber der Zunahme der Wohlfahrtserwerbslosen in den meisten anderen Bezirken gar nicht ins Gewicht fällt.

Neue Kirchenschließungen in Sowjetrußland.

Um der rücksichtslosen Schließung der Gotteshäuser einen Mantel des Rechts umzuhängen, arbeitet die Sowjetpropaganda mit der Behauptung, daß Kirchenschließungen nur auf Wunsch der Bevölkerung erfolgten. Nur dort, wo das Interesse der Be­völkerung an der Erhaltung einer Kirche zu gering sei und sich die Mehrzahl für die Schließung der Kirche einsetze, werde sie geschlossen und entsprechend der Möglichkeiten ausgenutzt. Wie in Wirklichkeit dieser Wunsch der Bevölkerung aussieht, zeigt ein Bericht der Zeitschrift des Gottlosenbundes( ,, Besboschnik und stanka"), in der lebhaft darüber Klage geführt wird, daß in der Kreisstadt Taifow die Bewegung der Gottlosen geradezu trostlos sei und nur 56 Mann eine Gottlosen- Zelle begründet hätten. Nach kurzer Zeit wurde dann gemeldet, daß der zweite Bezirksräte­Kongreß in Taikom ,, einstimmig" beschlossen habe, die letzte Kirche in Taitom zu schließen und in ein Speisehaus für 3000 Kinder umzuwandeln. Eine Befragung der Bevölkerung hat der Kongreß also nicht vorgenommen, sondern auf Veranlassung der 56 Gottlosen einfach die Schließung verfügt. Angeblich ,, auf Wunsch der Bevölkerung".

Die Berufsschulpflicht

von über 18 Jahre alten Lehrlingen des Handwerks. In letzter Zeit sind über die Frage der Berufsschulpflicht von über 18 Jahre alten Handwerkslehrlingen verschiedene Ge­richtsentscheidungen maßgebender Instanzen ergangen und Neu­Berungen der Preußischen Landeszentralbehörde im Pressedienst veröffentlicht worden, die es nötig machen, die nicht gerade ein­fache Rechtslage über die Dauer der Berufsschulpflicht zu er­läutern.

Die Reichsverfassung bestimmt in Art. 145, daß der Er­füllung der allgemeinen Schulpflicht grundsäßlich die Volks­schule mit mindestens 8 Schuljahren und die anschließende Fort­bildungsschule( neuerdings zumeist Berufsschule oder Gewerbe­schule genannt) bis zum vollendeten 18. Lebensjahre dient. Diese Vorschrift stellt geltendes u. unabänderliches Reichsrecht dar. Es läßt eine landesgefeßliche Erweiterung der Dauer der Berufs­schulpflicht über das 18. Lebensjahr hinaus nicht zu und reichs­rechtlich wäre nur durch Verfassungsänderung eine andere Rege­lung möglich. Hiermit in Einklang befindet sich§ 120 RGD., § 1 des Preußischen Berufsschulgesetzes vom 31. Juli 1923 und § 87 des Preußischen Berggesetzes( vgl. Entscheidung des Kam­mergerichts Gero. Arch. 28 S. 113).

I

Nr. 59

Lehrherrn besteht, sie zum Schulbesuch anzuhalten, so kann dar­aus nicht etwa gefolgert werden, daß diese Grenzangabe für die Schulpflicht der Lehrlinge des Handwerks überhaupt nicht in Frage käme. Es soll vielmehr damit lediglich gesagt werden, daß der Handwerksmeister auch die über 18 Jahre alten Lehrlinge zum Schulbesuch anzuhalten hat( vgl. Entscheidung des Kam­mergerichts Gew.Arch. 28 S. 113). Die über 18 Jahre alten gewerblichen Lehrlinge des Handwerks können freiwillig die Schule weiter besuchen, wenn die Schulleitung damit einverstan­den ist. In diesem Falle ist der Lehrherr verpflichtet, seine über 18 Jahre alten Lehrlinge auch zum Schulbesuch anzuhalten und darf die Einwilligung seinerseits nicht etwa von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen. Schulversäumnisse durch den über 18 Jahre alten Lehrling sind nur nach§103 n. RGD. strafbar, nicht etwa nach§ 9 des Preußischen Berufsschulpflicht gesetzes oder nach§ 150 Abs. 1 Ziff 4 RGD., da diese Vor­schriften nur für Lehrlinge unter 18 Jahre gelten. Auch kann § 148 Abs. 1 Ziff. 9 RGD.( Verletzung der Pflichten gegen die anvertrauten Lehrlinge) nicht Anwendung finden, da diese Vorschrift lediglich den Lehrherrn betrifft( vgl. Entscheidung des Kammergerichts Gew. Arch 28 S. 116). Die Bestrafung aus§103 n. RGD. kann nur dann erfolgen, wenn die Hand­werks: oder Gewerbekammer von ihrer Befugnis zum Erlaß von Vorschriften zur Regelung des Lehrlingewesens Gebrauch ge­macht hat und bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen androht( vgl. Pr. Handelsministerialerlaß vom 21. Dkt 1905, HMBI. S. Geiv.- Arch. 12 S. 330). Zuwiderhandlungen dieser 563 Art, die nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit zur Bestrafung füh ren können, zu ahnden, ist nicht Cache der Polizei oder der An­klagebehörde, sondern die Festsetzung der Geldstrafe hat auf An­trag des Vorstandes der Handwerkskammer bezw. Gewerbekam­mer oder eines ihrer Beauftragten(§ 103 n. Abs. 2,§ 94 c RGD.) durch die untere Verwaltungsbehörde zu erfolgen. Für den Fall, daß die Geldstrafe nicht eintreibbar ist, kann eine Frei­heitsstrafe, da nicht vorgesehen, ersatzweise nicht verhängt wer­RH.

Dieser zeitlichen Begrenzung der Berufsschulpflicht, die all­gemein für alle Jugendlichen und in der Ausbildung zu einem gewerblichen Berufe befindlichen Personen gilt, unterliegen auch die gewerblichen Lehrlinge im Sinne des§ 127 RGD. Wenn auch in dem Wortlaut dieses Paragraphen eine Grenzangabe des Alters der Schulpflichtigen fehlt, für die die Verpflichtung des

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in diesem Heft. Das Schicksal eines Niederhessen, der in seinem Abenteurerdasein bis an die Wolga verschlagen wird. Weitere Beiträge sind verschiedenen Jubiläumstagen gewidmet.

,, Was soll aus unseren Kindern werden?" Sorgenschwer stellt heute ein jeder diese Frage. Früher hieß es: Der Jugend gehört die Zukunft. Und heute? Kriegsfolgen, Weltwirt­schaftsschwierigkeiten, Rationalisierung der Maschinen und Pro­duktionsmethoden, vorübergehende Ueberfüllung aller Berufs­arten sind einige Ursachen, warum die junge Generation trostlos in die Zukunft blickt. Ueber dieses wichtige Thema bringt die neueste Nummer( Nr. 30) der ,, Münchner Illustrierten" einen großen aufschlußreichen Artikel.

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