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Nr. 22

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Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

44. Jahrg.

Politische Rundschau.

Die diplomatischen Erörterungen über das Zollabkommen wischen dem Reich und Desterreich sind im Gange. Keichs: eußenminister Dr. Curtius hatte bereits am Freitag die vot: schafter Englands, Frankreichs und Italiens zu sich gebeten, die am Montag von dem Minister noch eingehender ins Bild ge= jetzt werden. Desgleichen war schon in der vorigen Woche der Besuch des südslawischen Gesandten und von Gesandten anderer Staaten erbeten worden.

Zur dritten Beratung des Reichshaushaltsplanes hat die jozialdemokratische Reichstagsfraktion eine Entschließung vor­gelegt, nach der die Regierung darauf hinwirken soll, daß die Bezüge der Mitglieder des Reichsbankdirektoriums und der leitenden Beamten der Deutschen Reichsbahngesellschaft um= gehend den Gehältern der entsprechenden Reichsbeamten an= geglichen werden.

Der Reichstag beendete die zweite Beratung des Reichs­haushaltsplanes für 1931.

Der sozialpolitische Ausschuß des Reichstages beschäftigte sich erneute mit der Sanierung der Reichsknappschaftsversiche

rung.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstages beschloß, die Ar­beiten an der Strafrechtsreform erst am 22. September fort: zusehen.

Der Verlehrsausschuß des Reichstags behandelte u. a. den Schenkervertrag. Angenommen wurde ein Antrag, der die Re­gierung auffordert, eine Entscheidung des Reichsbahngerichts herbeizuführen.

Die deutsche Regierung hat in Warschau wegen Mißbrauch des polnischen Rundfunks zu unzulässiger Propaganda gegen Deutschland Beschwerde geführt.

Der Preußische Landtag verabschiedete am Montag das neue Berliner Verfassungsgesetz in dritter Lesung bis auf die Abstimmungen, die Mittwoch vorgenommen werden sollen.

Zum Präsidenten des Rheinischen Provinziallandtages wurde Oberbürgermeister Dr. Jarres( Duisburg) mit 98 von 146 abgegebenen Stimmen gewählt.

Die sozialdemokratische Fraktion im thüringischen Landtage hat am Montag einen Mißtrauensantrag gegen die beiden nationalsozialistischen Regierungsmitglieder, Minister Dr. Frick und Staatsrat Marschler, eingebracht.

Die Erklärungsfrist für den am 19. März gefällten Schiedsspruch im Lohnstreit bei der Reichsbahn lief am Mon­tag ab. Die Reichsbahn hat dem Reichsbahnminister mitge­teilt, daß sie den Schiedsspruch annimmt. Sollten die Arbeit­nehmer den Schiedsspruch ablehnen, so wird die Reichsbahn­die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches beantragen.

Reichskanzler Dr. Brüning wird am Mittwoch auf der Vorversammlung des Industrie- und Handelstages eine Rede über die allgemeine Wirtschaftslage halten

Durch eine Verordnung des Staatsministeriums werden in Baden die Realsteuern mit Wirkung vom 1. April 1931 an gejenft.

Zum ersten April beabsichtigt das polnische Außenministe­rium die Neubesetzung der Konsulate in Lyd, Marienwerder und Schneidemühl durch Offiziere des aktiven Heeresdienstes.

Der Rätekongreß hat einstimmig einem neuen Fünfjahres­plan für den Ausbau des russischen Bahnnches zugestimmt. Die erforderlichen Aufträge sollen ausschließlich an jene Länder ver­geben werden, die Freundschaftsverträge mit Rußland abzu­schließen gewillt sind.

Unter dem Vorsiz Dr. Borms hat sich in Antwerpen ein Rat von Flandern" gebildet, mit dem Ziel, die Autonomie Flanderns vorzubereiten.

Auf den Brüsseler südslawischen Gesandten Milejowitsch ist ein Revolveranschlag verübt worden, der mißglückte.

Eine von der spanischen Regierung erlassene Verordnung verfügt die Wiederherstellung der in der Verfassung nieder­gelegten Grundrechte. Damit ist auch die Pressezensur aufge­hoben.

Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten betrug in der zweiten Hälfte des Januar 6 050 000 Personen.

len.

Aus dem hessischen Landtag.

Die Einladung zur 93. Sitzung des Hessischen Landtages am Mittwoch, dem 25. März, ist ergangen. Sie enthält 24 Punkte, die in zwei Sitzungstagen Erledigungen finden sol­Der wichtigste Gegenstand ist wohl die Regierungsvor­lage über die Erstreckung des Finanzgesetzes für das Rechnungs­jahr 1930 bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzgesetzes 1931. Weitere Regierungsvorlagen betreffen die Abänderung des Gesetzes über die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Um­herziehen, die Abänderung des Steuervorauszahlungsgesetzes, die Aenderung des Besoldungsgesetzes, verschiedene vorberei­tende Verfahren wegen Aufhebung der Immunität von Abge­ordneten, das Besteuerungsrecht der Religionskörperschaften, die Abänderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, die Abänderung des Gesetzes über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Landtags, sowie eine Reihe von Anträgen der verschiedenen Fraktionen.

( Gießener Tageblatt)

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 25. März 1931

Die sozialdemokratischen Steuerpläne

angenommen.

Jm Reichstag wurden am Montagnachmittag verschiedene Gesetzentwürfe von weitgehender finanz- und steuerpolitischer Bedeutung mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Kom­munisten und auch der Christlich- Sozialen endgültig angenom­men, u. a. der sozialdemokratische Gesetzentwurf über Erhöhung der Aufsichtsratssteuer von 10 auf 20 v. 5. Ferner der Gesetz­entwurf über einen zehnprozentigen Einkommensteuerzuschlag für Einkommen über 20 000 Mark.

In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß nament­lich gegen diesen letzten Gesetzentwurf der Reichsrat Einspruch erheben wird, so daß er bei nochmaliger Abstimmung im Reichs­tag fallen würde, da eine Zweidrittelmehrheit nicht aufzu bringen ist.

Erhöhung der Bürgersteuer beantragt.

Berlin, 24. 3. Wie wir hören, hat der Deutsche Städtetag eine Erhöhung der Bürgersteuer durch Einführung von vier Erhebungsterminen an Stelle der bisherigen zwei, 10. Ja= nuar und 10. März, beantragt. Hierzu wäre eine Abänderung der Notverordnung der Reichsregierung vom 1. Dezember 1930 notwendig, da diese nur zwei Erhebungstermine vorsieht.

Der Staat wünscht teine billige Zigarette. Berlin, 24. März. Als eine große Berliner Zigaretten­fabrik beim Steueramt Banderolen für eine von ihr hergestellte fleine Russen" zigarette anforderte, deren Preis sie trotz den neuen Belastungen nicht erhöhen wollte, erwiderte das Steuer­amt, daß die billigsten Banderolen 3 Pfg. kosteten. Unter diesem Preis würden keine Steuerzeichen abgegeben.

Auf eine Rückfrage im Reichsfinanzministerium wurde der Zigarettenfirma erwidert, es könnten unter keinen Umständen Ausnahmen gemacht werden. Die Firma wird also gezwun= gen, 50 Prozent mehr für die Zigarette zu verlangen, als nötig ist.

Geldte über Stahlhelm und Kirche.

Der Gau Hessen- Waldeck des Stahlhelms veranstaltete am Sonntag in Kassel eine große Kundgebung für das Volksbe= gehren in Preußen. Der Rede des Bundesführers Seldte in der Stadthalle war am Vormittag ein Feldgottesdienst an der Kriegergedächtnisstätte vorausgegangen. In seiner Rede de­mentierte Seldte die Pressemeldungen, nach denen bei der Kundgebung des Stahlhelms in Kreuznach der katholischen Kirche schärfster Kampf angesagt worden sei. Er, Seldte, habe weder von ,, schwarzen Bonzen" gesprochen, noch sei die katho­lische Kirche als solche angegriffen worden, sondern nur das Zentrum als Verbündete des Marxismus. Der Hauptkampf des Stahlhelms gelte gerade dem Schutz der religiösen Kräfte.

Der frühere Reichsfinanzminister Dr. Moldenhauer

nimmt seine Lehrtätigkeit wieder auf.

Der frühere Reichsfinanzminister Dr. Moldenhauer, der bis zu seiner Ernennung zum Minister im Jahre 1929 Ordinarius für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln war, nimmt jetzt seine Lehrtätigkeit wieder auf. Er ist zum Hono­rarprofessor in der Fakultät für allgemeine Wissenschaften der Technischen Hochschule Berlin ernannt worden.

40 Prozent Steuerrückgänge in U. S. A. Neuyort, 24. 3. Einer Mitteilung der amerikanischen Schazzamtes zufolge werden sich die Erträgnisse aus der Ein­kommen und Körperschaftssteuer Ende März schätzungsweise auf nur 350 Millionen Dollar belaufen, was im Vergleich zum ersten Vierteljahr des Vorjahres einen Rüdgang um 40 Prozent bedeuten würde.

Die produktionsfeindliche Hauszinssteuer! Im ,, Journal für Buchbinderei"( Pößneck) lesen wir: ,, Die Hauszinssteuer lastet auf der Produktion und auf dem Einzelhandel in einem Ausmaße, das der Deffentlichkeit gar nicht bekannt ist. Bei einem guten Geschäftsgang würde es immerhin tragbar sein, die Hauszinssteuer im Rahmen aller sonstigen Geschäftsspesen in die Verkaufspreise einzuberechnen. Bei unzureichender Nachfrage hingegen stellt sie einen effek tiven Verteuerungsfaktor dar, der prozentual um so stärker wirkt, je schlechter das Geschäft geht. Hier ist der Punkt, wo die Deffentlichkeit mit Erfolg einhaken könnte, um das ihrige zur Preissenkung beizutragen. Eine Ermäßigung der Hauszins­stener würde zudem noch eine sofortige finanzielle Erleichterung der Wirtschaft bedeuten, da ihre Regelung gewissermaßen direkt zwischen Behörde und Mieter erfolgt. Der Hauswirt ist ja lediglich die Mittelsperson zum Zwecke der Einziehung. Soll also etwas Positives auf dem Gebiete der Preissenkung ge­schehen, so gehe der Fiskus mit dem guten Beispiel voran und setze sofort und in fühlbarer Form die Hauszinssteuer herab."

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 24

Die Zukunft des Wohnungsbaues.

Die Wirkungen der Schmälerung der öffentlichen Baumittel. Seit der Stabilisierung der Währung befand sich der Wohnungsbau in stetiger Aufwärtsentwicklung. Dieser Auf­stieg des Wohnungsbaues ist im vergangenen Jahre erstmalig unterbrochen worden. Das im Jahre 1929 im Wohnungsbau angelegte Kapital, das ungefähr 3,3 Milliarden Reichsmark betrug, ging 1930 um etwa 500 Millionen Reichsmark oder 15 Prozent zurück.

Der Rückgang des Bauvolumens im Wohnungsbau ist, wie das Institut für Konjunkturforschung feststellt, nur eine mittelbare Folge des Konjunkturabschwungs, die sich in der Hauptsache aus der Abhängigkeit des Wohnungsbaues von der Finanzlage der öffentlichen Wirtschaft ergibt. Denn im Woh­nungsbau wurde die Konjunkturbewegung von der öffentlichen Wohnungsbaupolitik völlig überdeckt, da die Wohnungszwangs­wirtschaft das Privatkapital vom Wohnungsbaumarkt ver­drängt hat.

Da die öffentlichen Wohnungsbaumittel durch die ,, Ver­ordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930" ganz erheblich geschmä lert werden, ist für das laufende Jahr mit einem weiteren Rück­gang des Bauvolumens im Wohnungsbau zu rechnen.

Die Bestimmungen der Notverordnung, die für den Woh­nungsbau des Jahres 1931 von einschneidender Bedeutung sind, geben wir nachstehend wieder. Als wesentlich kommen in Betracht:

1. Teil IV. Rap. I§ 4 Abs. 2: Die Gebäudeentschul­dungssteuer( Hauszinssteuer) ist mit Wirkung vom 1. 4. 1931 ab um 3 Prozent des veranlagten Steuerbetrages zu senken. 2. Teil IV. Kap. I§ 6: 3ur Deckung des durch die Senkung der Realsteuern im Jahre 1931 entstehenden Ausfalls ist die Hälfte des Wohnungsbauanteils der Hauszinssteuer im Mit besonderer Geneh­Rechnungsjahre 1930 zu verwenden. migung der Reichsregierung kann der Senkungsbetrag auf min­destens ein Drittel ermäßigt werden. Von dieser Vergünstigung beabsichtigt die preußische Staatsregierung Gebrauch zu machen.

3. Teil IV. Rap. I§ 14: Für Wohngebäude, die in der Zeit vom 1. 4. 1931 bis zum 31. 3. 1934 bezugsfertig werden, tritt bis zum Ende des Rechnungsjahres 1938 eine Befreiung von der Grundsteuer der Länder und Gemeinden sowie von der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer und Aufbringungsumlage ein.

4. Teil VII. Kap. I§ 1: Die dem Wohnungsbau im Rechnungsjahre 1931 verbleibenden Hauszinssteuermittel fließen grundsäglich dem Lande zu und werden von der obersten Landes­behörde selbst oder durch eine von ihr zu bestimmende einheitliche Stelle auf Grund eines einheitlichen Landesplanes zur Deckung dringenden örtlichen Bedarfs unabhängig vom örtlichen Aufkom­men verteilt. Auf Antrag kann zugelassen werden, daß vom 1. 4. 1931 ab die dem Wohnungsbau zufließenden Steuermit­tel mindestens zur Hälfte dem Lande zufließen. Von dieser Ausnahmemöglichkeit beabsichtigt die preußische Staatsregierung ebenfalls Gebrauch zu machen.

5. Teil VII. Rap. I§ 3: Der Reichsarbeitsminister ist ermächtigt, über die Verwendung der Wohnungsbaumittel im Benehmen mit den Ländern Grundsäße aufzustellen. Die Grundsätze haben die sparsame und zweckmäßige Verwendung dieser Mittel und damit zugleich Neubaumieten sicherzustellen, die in ihrer Höhe den Einkommensverhältnissen der minderbemit­telten Bevölkerung entsprechen. Dabei sind die Verhältnisse der Familien mit mehreren Kindern angemessen zu berücksichtigen. 6. Teil VII. Rap. II§§ 1 und 2: Die Reichsregierung ist ermächtigt, Bürgschaften für Darlehensverpflichtungen zur Förderung des Kleinwohnungsbaues zu übernehmen. Alle zur Deckung der Bürgschaftsverpflichtungen des Reichs erforderlichen Aufwendungen sind dem Reiche von den Ländern aus dem An­teil der Gebäudeentschuldungssteuer, der für den Wohnungsbau bestimmt ist, zu ersehen.

In Ausführung der Bestimmungen über den Wohnungs­bau in der letzten Notverordnung des Reichspräsidenten hat nun­mehr der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit den Län­dern Reichsgrundsäge über die Verwendung der zur Förderung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Siedlungs- und Woh­nungswesens bestimmten Mittel aufgestellt. Die Mittel sollen zur Deckung dringenden öffentlichen Bedarfs, unabhängig von dem jeweiligen örtlichen Aufkommen, verteilt werden, wobei die Zahlen der fehlenden und überfüllten Wohnungen, der natür­liche Bevölkerungszuwachs, die Zuzugs- und Abwanderungs­verhältnisse und die voraussichtliche Entwicklung der örtlichen Wirtschaft zu berücksichtigen sind. Bemerkenswert ist, daß durch Verbesserung der Wohnverhältnisse auf dem Lande der Abwanderung nach den Städten entgegengewirkt und die Rück­wanderung aus den Städten erleichtert werden soll.

Mit öffentlicher Hilfe sind nur Wohnbauten zu fördern, bei denen sich Mieten ergeben, die wirtschaftlich tragbar sind. In der Regel dürfen die Mieten 150 v. H. der Friedensmiete entsprechender Altwohnungen nicht übersteigen und sollen für die Kleinwohnungen zwischen und 40 Mk. im Monat liegen. Die öffentlichen Mittel sind für Baudarlehen an den Bauherrn oder für Zinszuschüsse zu verwenden.

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Die Wohnfläche der Wohnungen soll 32 bis 45 Qua dratmeter betragen und bei Wohnungen, die für Familien mit