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Union

Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

44. Jahrg.

Rolitische Rundschau.

( Gießener Tageblatt)

Der Reichsrat tritt am Donnerstag nachmittag zu einer Bolligung zusammen, um u. a. auch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichspresse= gesetzes zu behandeln. Der dem Reichsrat inzwischen zugeleitete Gesezentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Ge= biete des Ostens, das sogenannte Osthilfegesetz, wird vom Reichs­rat der Ausschußberatung überwiesen werden.

Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am Dienstag die Abstimmungen zum Haushalt des Innenministeriums fort. Unter anderem wurde der Reichsbeitrag an die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft in Höhe von 6 050 000 RM. bewilligt. Ebenso wurde der Haushaltsposten von 300 000 RM. für die Förderung der Bestrebungen auf dem Gebiet des Schul-, Er­ziehungs: und Voltsbildungswesens angenommen.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags nahm am Dienstag die Bestimmungen der neuen Strafrechtsvorlage an, die Angriffe gegen die republikanische Staatsform und gegen verfassungs­mäßige Körperschaften sowie Vergehen bei Wahlen und Abstim­mungen mit Strafe bedrohen.

Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstag einen Gesetz­entwurf zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt, der die Zustimmung des Reichsrates bereits gefunden hat. Der Entwurf bringt u. a. Aenderungen in der Besteuerung von Last­Traftwagenanhängern und ermächtigt den Minister, das Ende März ablaufende Kraftfahrzeugsteuergesetz mit diesen Aenderun­gen neu bekannt zu geben.

Parallel mit den englisch- französischen Flottenbesprechungen Taufen die englisch- französischen Finanzbesprechungen, die jedoch in den letzten Tagen an Bedeutung einigermaßen verloren haben.

Der Polizeipräsident von Stockholm hat dem Führer der Deutschen nationalsozialistischen Bewegung, Adolf Hitler, sowie Dem Reichstagsabgeordneten Dr. Goebbels verboten, vor einer Versammlung der schwedischen Nationalsozialisten zu reden.

Die Wiener Polizei hat mitgeteilt, daß die gesamte Kolonie Der albanischen Emigranten aus Desterreich ausgewiesen wird, Da sie das der Polizei gegebene Versprechen, nichts gegen König Zogu zu unternehmen, nicht gehalten hat.

In Preßburg in der Slowakei wurde eine neue ungarische Kleinbauernpartei gegründet, die im Gegensatz zu den bisher bestehenden zwei ungarischen Parteien in der Tschechoslowakei eine altivistische Politik mit der Prager Regierung betreiben will.

Der Vollzugsausschuß des Nationalistischen indischen Kon­gresses nahm eine Entschließung an, in der Gandhi uneinge­hränkte Vollmacht erhält, eine Abmachung mit dem Vizekönig zu treffen. Dieser beabsichtigt, Gandhi nächstens zu sich zu Rufen, um die kürzlich aufgenommenen Besprechungen fortzu­Fegen.

Nach einer Meldung aus Asuncion in Paraguay ordneten Die dortigen Gewerkschaften den Generalstreit an. Er soll so Lange durchgeführt werden, bis die Regierung den Ausnahme­zustand aufhebt und die während der Arbeiterwirren Verhaf= feten freiläßt.

Der frühere Großherzog von Oldenburg. Friedrich August, it am Montag früh gestorben. Nach der Revolution lebte er meist auf dem Schloß Rastede. In der Nachkriegszeit versuchte er, sich auch an dem Wirtschaftsleben Oldenburgs zu beteiligen. Der Verband Berliner Metallindustrieller hat den Gehalts­Zarif der Angestellten zum 31. März gekündigt. Etwa 60- bis 70 000 Angestellte werden davon betroffen.

Die sofortige Aussperrung aller Transportarbeiter von Madrid ist auf einer Versammlung der Arbeitgeber beschlossen worden. Die Maßnahme wird von den Arbeitgebern damit be­gründet, daß sie nicht imstande seien, die Lohnforderungen der Arbeiter zu erfüllen.

Wie die Nuntiatur mitteilt, hat der Papst auf Grund des Konkordats das Mitglied des Kathedralkapitels von Berlin, Dr. Franz Hart, zum Prälaten von Schneidemühl ernannt.

Vom Kriminalkommissar Dr. Braschwiz( Berlin) wurde ein Mitglied des tommunistischen Kampfbundes unter dem dringen­den Verdacht, an der Röntgentaler Bluttat beteiligt gewesen zu fein, festgenommen.

Wohnungsbau in Hessen.

Darmstadt, 24. Februar. Der Finanzausschuß des Hessischen Landtages setzte in der Dienstags- Sitzung seine Beratung fort. Bon Regierungsseite wird mitgeteilt, daß für den Wohungsbau in Hessen im Jahre 1931 nur noch 5 Millionen RM. verfügbar Find, also nur die Hälfte von 1930. Die verfügbaren 5 Mit­Lionen RM. werden vollständig für Verzinsung und Tilgung der aufgenommenen Anleihen aufgebraucht, weshalb für 1931 nur der Betrag der Rückflüsse und der aufkommenden Zinsen aus den Feither gewährten Baudarlehen mit rund 1,5 Millionen RM. zur Verfügung steht. Nach Abzug der Beträge für Instand­Fehungs- Darlehen, Zusatz- Darlehen für Kriegsbeschädigte, Kin­berreiche, Tuberkulose, landwirtschaftliche Siedlungen usw. ver­Bleiben zur Verwendung noch 1 Million Mark, die für Bau­

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 25. Februar 1931

darlehen an den Bauherr oder für Zinszuschüsse zu verwenden sind. Auf Ausführungen des Landbundes, daß vor allem ein> mal versucht werden müsse, bei den Banken und Sparkassen den Zinsfuß zu senken und daß ferner die Bauarbeiterlöhne gesenkt werden müßten, berichtet Minister Korell über seine Ver­handlungen mit den Banken und Sparkassen. Ein Vorgehen der Banken und Sparkassen in Hessen allein verspreche wenig Erfolg, wenn nicht auch die hessen- nassauischen Geldinstitute ihren Zinsfuß senkten. Eine Aenderung des Bauarbeitertarifes könne nur von zentraler Stelle in Berlin aus erfolgen. Die Lohnsenkung habe aber zur Voraussetzung die Senkung der wich­tigsten Lebensmittelpreise, bei denen die Spanne zwischen Pro­duzenten- und Konsumentenpreis immer noch viel zu hoch wäre. Auf eine Anfrage des Landbundes, warum in Hessen die Real­steuern nur um 5 Millionen RM. gesenkt worden sind, erklärt Finanzminister Kirnberger, daß nach der Notverordnung die Hälfte des im Jahre 1930 für den Wohnungsbau bestimm­ten Betrages zur Steuersentung verwendet werden müsse. Das sei geschehen. Die Grundsteuer sei dementsprechend um 6 und die Gewerbesteuer um 12 Prozent gesenkt worden. Eine ent­sprechende Verordnung über die Senkung dieser Steuer bei den Gemeinden werde in den nächsten Tagen ergehen. Die Regie­rung teilt noch mit, daß die Zahl der rückständigen Steuerposten sowohl wie die Höhe der Rückstände in den letzten Jahren start abgenommen habe.

Die Staatspartei in Hessen zum hess. Staatsvoranschlag. Der Landesvorstand Hessen der Staatspartei beschäftigte sich in einer Sitzung dieser Tage mit dem hessischen Staatsvoranschlag für 1931 und es wurde folgende Entschließung angenommen:

,, Die durch den vorgelegten Etat geschaffenen schweren Be­lastungen, wie sie sich namentlich in der Auferlegung erhöhter Steuern und in der Kürzung der Beamtengehälter darstellen, sind nur dann erträglich, wenn gleichzeitig eine durchgreifende Verwaltungsreform, insbesondere auch durch Verminderung und Abbau der Ministerien, beschlossen und durchgeführt wird. Wird dies nicht erreicht, so sind nach Ansicht des Landesvorstands die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, unter welchen die Staats­partei die Mitverantwortung für die Regierung tragen kann.

Der Landesvorstand ist weiter der Ansicht, daß es eine Ver­fennung der grundlegenden politischen Notwendigkeiten ist, wenn die Jnangriffnahme und Durchführung der Reichsreform weiter verzögert wird. Der Landesvorstand fordert daher, für die Reichs­reform tatkräftigst einzutreten und dafür zu sorgen, daß diese Frage nicht mehr aus der politischen Debatte verschwindet."

Wohnungsbau und Heizungsfrage.

Ueberspannte Ansprüche an die Wohnung und ihre Einrich­tung haben mit der geringen Kaufkraft breitester Volksschichten und bei dem Mangel an Kapital zu dem unhaltbaren Zustand geführt, daß Tausende von Neubauwohnungen heute leer stehen, weil die Mieten unerschwinglich sind. Beschränkungen im Raum und Ausschaltung verteuernder Nebeneinrichtungen sind fünftig erforderlich. Die zwangsläufige Folge davon ist die Rückkehr zum Einzelofen und Herd, die in den letzten Jahren, selbst in Kleinwohnungen, immer mehr zurückgetreten sind. Gerade die hohen Betriebskosten für Sammelheizung und ausschließliche Verwendung von Gas in der Küche überstiegen aber oft die Mittel der Mieter. Die Rückkehr zum Ofen und Herd für feste Brennstoffe bedeutet keineswegs einen kulturellen Rückschritt. In ihren neuzeitlichen Ausführungen entsprechen die Defen und Herde allen Anforderungen, die in bezug auf äußere Form und Hygiene gestellt werden können. Ihre Bedienung erfordert nur ganz geringe Mühe, zumal wenn als Brennstoff das Braun­fohlenbrikett verwandt wird, das sauber und bequem in der Handhabung ist, schnell anbrennt und, ohne Schlacken zu hinter­lassen, eine intensive und anhaltende Wärme spendet. Die Auf­bewahrung des Brennstoffs in Form der leicht stapelbaren Bri­fetts macht nicht die geringsten Schwierigkeiten und ihre Be­nugung ist ohne Schmutz möglich. Die kleine Mehrarbeit wird voll aufgewogen durch absolute Billigkeit gegenüber jedem anderen Brennstoff und sonstige Vorteile, die sein Gebrauch bietet. Während z. B. der Gasherd in der Küche eine besondere Wärmequelle für die Beheizung des Raumes in der kalten Jah­reszeit erfordert, focht, brät, backt der Brikettherd, bereitet ferner warmes Wasser zum Spülen und Waschen und erwärmt die Küche - alles zu gleicher Zeit und ohne weiteren Brennstoffaufwand. Auch im Badezimmer ist der mit Braunkohlenbriketts beheizte Ofen im Vorteil; denn er ist zugleich Badbereiter und Wärme­spender für den Raum, was gerade hier zur Verhütung von Er­fältungen von großer Wichtigkeit ist. Und reicht der verfügbare Raum für einen Zylinderbadeofen und Wanne nicht aus, ist etwa nur ein Duschraum vorgesehen, dann fann man einen nur wenig Platz beanspruchenden, mit Briketts geheizten Wandbade­ofen, der dem mit Gas beheizten Durchlauferhitzer ähnlich ist, anbringen, der Warmwasserbereiter ist und zugleich den Raum erwärmt.

In wirtschaftlicher Hinsicht kann die Ueberlegenheit der Ein­zelfeuerungen nicht weggeleugnet werden. Unlöslich verbunden aber sind sie mit dem Problem, Kleinwohnungen zu erschwing­lichen Preisen zu bauen und die laufenden Unkosten der häus= lichen Wärmeversorgung so niedrig wie möglich zu halten.

( Neueste Nachrichten)

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 16

Abrundung und Schäßung des steuerpflichtigen Einkommens.

Nach den Bestimmungen der Verordnung des Reichspräsi­denten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. De­zember 1930 wird das um die zulässigen Abzüge verminderte Einkommen auf die nachfolgenden Steuerstufen ab- oder auf­gerundet: Einkommen Stufe

Auf- oder abgerundet auf RM.

RM.

Von

50 bis ausschl.

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275

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575

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Von

575 bis ausschl.

725

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"

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900

800

"

900

11

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1050

1000

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135º

1200

11

135º

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1650

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1800

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2250

2600

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3000

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3000

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4000

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475°

4500

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5000

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575°

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Von

5750 bis ausschl. 6250

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6250

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6750

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7250

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11

775°

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7750

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8000

8250

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8750

8500

8750

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9250

9000

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9750

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10250 10750

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10750

10500

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11250

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11 750

11 500

11750

12500

12000

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Einkommen von mehr als 12 000 Reichsmark wird auf den nächsten durch 1000 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag ab­oder aufgerundet, und zwar Beträge von weniger als 500 Reichs= mark nach unten, Beträge von 500 Reichsmark und mehr nach oben.

In Ergänzung dieser Vorschriften bestimmt nun ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. Januar noch fol gendes:

Bei Pflichtigen, deren Einkommen geschätzt werden muß, ist das für die Anwendung des Tarifs maßgebende Einkommen im allgemeinen um (§§ 54, 55 a EStG.), d. h. also das 720 RM. steuerfreien Einkommenteils und 240 RM. Son­derleistungspauschale, zusammen 960 RM., verringerte Rein­einkommen, auf die Stufen der Tabelle zu schäßen. Es ist also im Steuerausschuß so vorzugehen, daß der Pflichtige auf das Einkommen einer bestimmten Stufe und die danach sich er­gebende Steuer veranlagt wird, in ähnlicher Weise, wie das früher bei der Einkommensteuerveranlagung in den meisten Bun­desstaaten üblich war. Die Veranlagung ist nach§ 54 Abs. 2 EStG. stets auf den ab- oder aufgerundeten Einkommensbetrag vorzunehmen, der für die Stufe maßgebend ist. Es ist also z. B. eine Veranlagung nicht auf 4890 RM. auszusprechen, sondern die Veranlagung ist in diesem Falle auf die Stufe von 4750 bis ausschließlich 5250 RM.( auf- oder abgerundeter Betrag: 5000 RM.) vorzunehmen. Das Muster zum Steuer­bescheid ist entsprechend geändert. Auch bei den Pflichtigen, bei denen das Reineinkommen nicht als Ganzes geschätzt wird, son­dern bei denen das gesamte Einkommen ganz oder in wichtigen Teilen auf genauen Unterlagen( Buchführung, Gehaltsnach­weisungen oder dergl.) beruht, ist die Veranlagung des Gesamt­einkommens in gleicher Weise auf die Stufe vorzunehmen. Durch diese Vorschrift soll die Zahl der Rechtsmittel eingeschränkt werden. Im Rechtsmittelverfahren kann also nur um Beträge gestritten werden, durch die sich eine andere Stufe ergeben würde. Im hier weitere Rechtsmittel zu vermeiden, wird tunlichst davon abzusehen sein, die Pflichtigen etwa durch Streichung kleiner Beträge( Werbungskosten und Sonderleistungen) oder durch höhere Schäßung der Einnahmen um wenige Mark in eine höhere Stufe hineinzubringen, wenn es sich um zweifelhafte oder geringfügige Beträge handelt. Sind, wie das bei Ver­anlagungen häufig vorkommt, kleine Beträge zweifelhaft, so ist die Veranlagung auf die Stufe vorzunehmen, in die der Pflich­tige unter billiger Abwägung der Aussichten in einem Rechts­mittelverfahren hineingehört.

In Odershausen

bei Marburg( Lahn) kam es bei einer nationalsozialistischen Werbeversammlung zu politischen Auseinandersetzungen" mit Reichsbannerleuten, deren Ergebnis 14 Verletzte, darunter Schwerverletzte, waren.