ft.
Nr. 15
erhielt ein draht=
n von der norwegi Flugzeuge aus ein Reuland erstreďt östlich bis zu 68:40 hat die norwegijche Besibergreifung im
em Reulande abge das neuentdeckte Ge " erhalten.
von der Zollbehörde aggelns von 471 Kilo
It worden.
pas.
n Europa in Betrieb, nen steht. Es folgen
ibland mit 24, Eng nd Finnland mit je 9
Filmdiva.
nnett ist zur Zeit en Vereinigten Staa verpflichtete eine dor em Honorar von 800 zehn Wochen Arbeit erhalten. Da sie jür eren Filmfirma tätig
en auf mehr als eine
der Kirchen teit.
s Christentum"( Fort henkonferenz) hat beSeschlossen, die Kirchen odoren Welt zur Einiber die Arbeitslosig
lische Kirchenausschuß
n
=
bereits die Ein
erenz beschlossen. Leben der Seele hem= herzigkeit kann nicht hne auf soziale Mißißlich ist!" Mit diesschreiben Erzbischofs 5 fanden, ist das Mo
in der Weltnot der ich selbst hören und
31, beginnt Oberst seines Urgroßvater en Finanzratgebers Langner entwirft ein des aus Kassel stamIs Fr. Don Mok. Dr. Freiheiten, fort und dar. Eingefügt sind
ment. Von M. Thilo. wertesmann, Gütersloh. A. T. ist heute wieder itigen Raffeftandpuntt um die kleine Schrift nentlichen Wissenschaft
slojen. Von H. Ehrengabe. 40 Pfg. Verlag Tann der Kirche redet os! Redet nicht, nein, des anderen; gräbt ab Strauens und der Ver
n der Kirche und dem ist, als eine Botschaft Gemeinschaft wieder zu haben wir es schon faft el". So nennen die Povor Warschau im Jahre
m zehnten Male der Tag bedeutungsvollen Kampf
. Die neueste Nummer
8) bringt einen inter
Tagen
n Klein in Gießen.
reib- und Bad
rbeit
vergibt
Rudolfzell Bodensee,
Schließfach 5.
off
Union
Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
44. Jahrg.
Rolitische Rundschau.
( Gießener Tageblatt)
Der Reichsrat tritt am Donnerstag nachmittag zu einer Bolligung zusammen, um u. a. auch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf zur Aenderung des Reichspresse= gesetzes zu behandeln. Der dem Reichsrat inzwischen zugeleitete Gesezentwurf über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Ge= biete des Ostens, das sogenannte Osthilfegesetz, wird vom Reichsrat der Ausschußberatung überwiesen werden.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am Dienstag die Abstimmungen zum Haushalt des Innenministeriums fort. Unter anderem wurde der Reichsbeitrag an die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft in Höhe von 6 050 000 RM. bewilligt. Ebenso wurde der Haushaltsposten von 300 000 RM. für die Förderung der Bestrebungen auf dem Gebiet des Schul-, Erziehungs: und Voltsbildungswesens angenommen.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstags nahm am Dienstag die Bestimmungen der neuen Strafrechtsvorlage an, die Angriffe gegen die republikanische Staatsform und gegen verfassungsmäßige Körperschaften sowie Vergehen bei Wahlen und Abstimmungen mit Strafe bedrohen.
Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstag einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt, der die Zustimmung des Reichsrates bereits gefunden hat. Der Entwurf bringt u. a. Aenderungen in der Besteuerung von LastTraftwagenanhängern und ermächtigt den Minister, das Ende März ablaufende Kraftfahrzeugsteuergesetz mit diesen Aenderungen neu bekannt zu geben.
Parallel mit den englisch- französischen Flottenbesprechungen Taufen die englisch- französischen Finanzbesprechungen, die jedoch in den letzten Tagen an Bedeutung einigermaßen verloren haben.
Der Polizeipräsident von Stockholm hat dem Führer der Deutschen nationalsozialistischen Bewegung, Adolf Hitler, sowie Dem Reichstagsabgeordneten Dr. Goebbels verboten, vor einer Versammlung der schwedischen Nationalsozialisten zu reden.
Die Wiener Polizei hat mitgeteilt, daß die gesamte Kolonie Der albanischen Emigranten aus Desterreich ausgewiesen wird, Da sie das der Polizei gegebene Versprechen, nichts gegen König Zogu zu unternehmen, nicht gehalten hat.
In Preßburg in der Slowakei wurde eine neue ungarische Kleinbauernpartei gegründet, die im Gegensatz zu den bisher bestehenden zwei ungarischen Parteien in der Tschechoslowakei eine altivistische Politik mit der Prager Regierung betreiben will.
Der Vollzugsausschuß des Nationalistischen indischen Kongresses nahm eine Entschließung an, in der Gandhi uneingehränkte Vollmacht erhält, eine Abmachung mit dem Vizekönig zu treffen. Dieser beabsichtigt, Gandhi nächstens zu sich zu Rufen, um die kürzlich aufgenommenen Besprechungen fortzuFegen.
Nach einer Meldung aus Asuncion in Paraguay ordneten Die dortigen Gewerkschaften den Generalstreit an. Er soll so Lange durchgeführt werden, bis die Regierung den Ausnahmezustand aufhebt und die während der Arbeiterwirren Verhaf= feten freiläßt.
Der frühere Großherzog von Oldenburg. Friedrich August, it am Montag früh gestorben. Nach der Revolution lebte er meist auf dem Schloß Rastede. In der Nachkriegszeit versuchte er, sich auch an dem Wirtschaftsleben Oldenburgs zu beteiligen. Der Verband Berliner Metallindustrieller hat den GehaltsZarif der Angestellten zum 31. März gekündigt. Etwa 60- bis 70 000 Angestellte werden davon betroffen.
Die sofortige Aussperrung aller Transportarbeiter von Madrid ist auf einer Versammlung der Arbeitgeber beschlossen worden. Die Maßnahme wird von den Arbeitgebern damit begründet, daß sie nicht imstande seien, die Lohnforderungen der Arbeiter zu erfüllen.
Wie die Nuntiatur mitteilt, hat der Papst auf Grund des Konkordats das Mitglied des Kathedralkapitels von Berlin, Dr. Franz Hart, zum Prälaten von Schneidemühl ernannt.
Vom Kriminalkommissar Dr. Braschwiz( Berlin) wurde ein Mitglied des tommunistischen Kampfbundes unter dem dringenden Verdacht, an der Röntgentaler Bluttat beteiligt gewesen zu fein, festgenommen.
Wohnungsbau in Hessen.
Darmstadt, 24. Februar. Der Finanzausschuß des Hessischen Landtages setzte in der Dienstags- Sitzung seine Beratung fort. Bon Regierungsseite wird mitgeteilt, daß für den Wohungsbau in Hessen im Jahre 1931 nur noch 5 Millionen RM. verfügbar Find, also nur die Hälfte von 1930. Die verfügbaren 5 MitLionen RM. werden vollständig für Verzinsung und Tilgung der aufgenommenen Anleihen aufgebraucht, weshalb für 1931 nur der Betrag der Rückflüsse und der aufkommenden Zinsen aus den Feither gewährten Baudarlehen mit rund 1,5 Millionen RM. zur Verfügung steht. Nach Abzug der Beträge für InstandFehungs- Darlehen, Zusatz- Darlehen für Kriegsbeschädigte, Kinberreiche, Tuberkulose, landwirtschaftliche Siedlungen usw. verBleiben zur Verwendung noch 1 Million Mark, die für Bau
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Mittwoch, den 25. Februar 1931
darlehen an den Bauherr oder für Zinszuschüsse zu verwenden sind. Auf Ausführungen des Landbundes, daß vor allem ein> mal versucht werden müsse, bei den Banken und Sparkassen den Zinsfuß zu senken und daß ferner die Bauarbeiterlöhne gesenkt werden müßten, berichtet Minister Korell über seine Verhandlungen mit den Banken und Sparkassen. Ein Vorgehen der Banken und Sparkassen in Hessen allein verspreche wenig Erfolg, wenn nicht auch die hessen- nassauischen Geldinstitute ihren Zinsfuß senkten. Eine Aenderung des Bauarbeitertarifes könne nur von zentraler Stelle in Berlin aus erfolgen. Die Lohnsenkung habe aber zur Voraussetzung die Senkung der wichtigsten Lebensmittelpreise, bei denen die Spanne zwischen Produzenten- und Konsumentenpreis immer noch viel zu hoch wäre. Auf eine Anfrage des Landbundes, warum in Hessen die Realsteuern nur um 5 Millionen RM. gesenkt worden sind, erklärt Finanzminister Kirnberger, daß nach der Notverordnung die Hälfte des im Jahre 1930 für den Wohnungsbau bestimmten Betrages zur Steuersentung verwendet werden müsse. Das sei geschehen. Die Grundsteuer sei dementsprechend um 6 und die Gewerbesteuer um 12 Prozent gesenkt worden. Eine entsprechende Verordnung über die Senkung dieser Steuer bei den Gemeinden werde in den nächsten Tagen ergehen. Die Regierung teilt noch mit, daß die Zahl der rückständigen Steuerposten sowohl wie die Höhe der Rückstände in den letzten Jahren start abgenommen habe.
Die Staatspartei in Hessen zum hess. Staatsvoranschlag. Der Landesvorstand Hessen der Staatspartei beschäftigte sich in einer Sitzung dieser Tage mit dem hessischen Staatsvoranschlag für 1931 und es wurde folgende Entschließung angenommen:
,, Die durch den vorgelegten Etat geschaffenen schweren Belastungen, wie sie sich namentlich in der Auferlegung erhöhter Steuern und in der Kürzung der Beamtengehälter darstellen, sind nur dann erträglich, wenn gleichzeitig eine durchgreifende Verwaltungsreform, insbesondere auch durch Verminderung und Abbau der Ministerien, beschlossen und durchgeführt wird. Wird dies nicht erreicht, so sind nach Ansicht des Landesvorstands die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, unter welchen die Staatspartei die Mitverantwortung für die Regierung tragen kann.
Der Landesvorstand ist weiter der Ansicht, daß es eine Verfennung der grundlegenden politischen Notwendigkeiten ist, wenn die Jnangriffnahme und Durchführung der Reichsreform weiter verzögert wird. Der Landesvorstand fordert daher, für die Reichsreform tatkräftigst einzutreten und dafür zu sorgen, daß diese Frage nicht mehr aus der politischen Debatte verschwindet."
Wohnungsbau und Heizungsfrage.
Ueberspannte Ansprüche an die Wohnung und ihre Einrichtung haben mit der geringen Kaufkraft breitester Volksschichten und bei dem Mangel an Kapital zu dem unhaltbaren Zustand geführt, daß Tausende von Neubauwohnungen heute leer stehen, weil die Mieten unerschwinglich sind. Beschränkungen im Raum und Ausschaltung verteuernder Nebeneinrichtungen sind fünftig erforderlich. Die zwangsläufige Folge davon ist die Rückkehr zum Einzelofen und Herd, die in den letzten Jahren, selbst in Kleinwohnungen, immer mehr zurückgetreten sind. Gerade die hohen Betriebskosten für Sammelheizung und ausschließliche Verwendung von Gas in der Küche überstiegen aber oft die Mittel der Mieter. Die Rückkehr zum Ofen und Herd für feste Brennstoffe bedeutet keineswegs einen kulturellen Rückschritt. In ihren neuzeitlichen Ausführungen entsprechen die Defen und Herde allen Anforderungen, die in bezug auf äußere Form und Hygiene gestellt werden können. Ihre Bedienung erfordert nur ganz geringe Mühe, zumal wenn als Brennstoff das Braunfohlenbrikett verwandt wird, das sauber und bequem in der Handhabung ist, schnell anbrennt und, ohne Schlacken zu hinterlassen, eine intensive und anhaltende Wärme spendet. Die Aufbewahrung des Brennstoffs in Form der leicht stapelbaren Brifetts macht nicht die geringsten Schwierigkeiten und ihre Benugung ist ohne Schmutz möglich. Die kleine Mehrarbeit wird voll aufgewogen durch absolute Billigkeit gegenüber jedem anderen Brennstoff und sonstige Vorteile, die sein Gebrauch bietet. Während z. B. der Gasherd in der Küche eine besondere Wärmequelle für die Beheizung des Raumes in der kalten Jahreszeit erfordert, focht, brät, backt der Brikettherd, bereitet ferner warmes Wasser zum Spülen und Waschen und erwärmt die Küche - alles zu gleicher Zeit und ohne weiteren Brennstoffaufwand. Auch im Badezimmer ist der mit Braunkohlenbriketts beheizte Ofen im Vorteil; denn er ist zugleich Badbereiter und Wärmespender für den Raum, was gerade hier zur Verhütung von Erfältungen von großer Wichtigkeit ist. Und reicht der verfügbare Raum für einen Zylinderbadeofen und Wanne nicht aus, ist etwa nur ein Duschraum vorgesehen, dann fann man einen nur wenig Platz beanspruchenden, mit Briketts geheizten Wandbadeofen, der dem mit Gas beheizten Durchlauferhitzer ähnlich ist, anbringen, der Warmwasserbereiter ist und zugleich den Raum erwärmt.
In wirtschaftlicher Hinsicht kann die Ueberlegenheit der Einzelfeuerungen nicht weggeleugnet werden. Unlöslich verbunden aber sind sie mit dem Problem, Kleinwohnungen zu erschwinglichen Preisen zu bauen und die laufenden Unkosten der häus= lichen Wärmeversorgung so niedrig wie möglich zu halten.
( Neueste Nachrichten)
Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.
Nummer 16
Abrundung und Schäßung des steuerpflichtigen Einkommens.
Nach den Bestimmungen der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 wird das um die zulässigen Abzüge verminderte Einkommen auf die nachfolgenden Steuerstufen ab- oder aufgerundet: Einkommen Stufe
Auf- oder abgerundet auf RM.
RM.
Von
50 bis ausschl.
150
IOO
"
150
"
275
200
"
275
"
"
425
35°
"
425
"
"
575
500
Von
575 bis ausschl.
725
650
"
725
"
"
900
800
"
900
11
"
1050
1000
"
1050
"
"
135º
1200
11
135º
"
ff
1650
1500
"
1650
"
"
1950
1800
"
1950
"
"
2250
2100
"
2250
2600
2400
"
"
2600
" f
"
"
3000
2800
"
3000
"
3400
3200
"
3400"
"
3800
3600
"
3800
"
"
4250
4000
4250
"
"
475°
4500
"
475º
"
"
5250
5000
"
5250
"
575°
5500
Von
5750 bis ausschl. 6250
6000
"
6250
"
6750
6500
"
6750
"
7250
7000
"
7250
"
11
775°
7500
"
7750
ff
"
8250
8000
8250
"
"
8750
8500
8750
11
" 1
9250
9000
9250
"
"
9750
9500
975°
"
"
10250
10000
"
10250 10750
"
"
10750
10500
"
11250
II 000
"
II 250
"
"
11 750
11 500
11750
12500
12000
"
"
"
"
Einkommen von mehr als 12 000 Reichsmark wird auf den nächsten durch 1000 teilbaren vollen Reichsmarkbetrag aboder aufgerundet, und zwar Beträge von weniger als 500 Reichs= mark nach unten, Beträge von 500 Reichsmark und mehr nach oben.
In Ergänzung dieser Vorschriften bestimmt nun ein Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. Januar noch fol gendes:
Bei Pflichtigen, deren Einkommen geschätzt werden muß, ist das für die Anwendung des Tarifs maßgebende Einkommen im allgemeinen um (§§ 54, 55 a EStG.), d. h. also das 720 RM. steuerfreien Einkommenteils und 240 RM. Sonderleistungspauschale, zusammen 960 RM., verringerte Reineinkommen, auf die Stufen der Tabelle zu schäßen. Es ist also im Steuerausschuß so vorzugehen, daß der Pflichtige auf das Einkommen einer bestimmten Stufe und die danach sich ergebende Steuer veranlagt wird, in ähnlicher Weise, wie das früher bei der Einkommensteuerveranlagung in den meisten Bundesstaaten üblich war. Die Veranlagung ist nach§ 54 Abs. 2 EStG. stets auf den ab- oder aufgerundeten Einkommensbetrag vorzunehmen, der für die Stufe maßgebend ist. Es ist also z. B. eine Veranlagung nicht auf 4890 RM. auszusprechen, sondern die Veranlagung ist in diesem Falle auf die Stufe von 4750 bis ausschließlich 5250 RM.( auf- oder abgerundeter Betrag: 5000 RM.) vorzunehmen. Das Muster zum Steuerbescheid ist entsprechend geändert. Auch bei den Pflichtigen, bei denen das Reineinkommen nicht als Ganzes geschätzt wird, sondern bei denen das gesamte Einkommen ganz oder in wichtigen Teilen auf genauen Unterlagen( Buchführung, Gehaltsnachweisungen oder dergl.) beruht, ist die Veranlagung des Gesamteinkommens in gleicher Weise auf die Stufe vorzunehmen. Durch diese Vorschrift soll die Zahl der Rechtsmittel eingeschränkt werden. Im Rechtsmittelverfahren kann also nur um Beträge gestritten werden, durch die sich eine andere Stufe ergeben würde. Im hier weitere Rechtsmittel zu vermeiden, wird tunlichst davon abzusehen sein, die Pflichtigen etwa durch Streichung kleiner Beträge( Werbungskosten und Sonderleistungen) oder durch höhere Schäßung der Einnahmen um wenige Mark in eine höhere Stufe hineinzubringen, wenn es sich um zweifelhafte oder geringfügige Beträge handelt. Sind, wie das bei Veranlagungen häufig vorkommt, kleine Beträge zweifelhaft, so ist die Veranlagung auf die Stufe vorzunehmen, in die der Pflichtige unter billiger Abwägung der Aussichten in einem Rechtsmittelverfahren hineingehört.
In Odershausen
bei Marburg( Lahn) kam es bei einer nationalsozialistischen Werbeversammlung zu„ politischen Auseinandersetzungen" mit Reichsbannerleuten, deren Ergebnis 14 Verletzte, darunter Schwerverletzte, waren.


