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Samstag,

Samstag, den 21. Februar 1931.

lich vom Eigentümer bewohnte Villen handelt, sofern sein übriges Vermögen und Einkommen so gering war, daß er bei voller Entrichtung der Steuer die Villa nicht länger halten könnte.

,, Gießener Zeitung"

dem Stand vom 1. 1. 1931 den Betrag von 20 000 RM. nicht übersteigt. Soweit aber Vorauszahlungen gefordert sind, der Steuerpflichtige aber glaubt, daß sein Vermögen nach dem Stande vom 1. 1. 1931 feine 20 000 RM. erreicht, muß An­trag auf Stundung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Für die ab 1. 1. 1931 festzusetzende Vermögensteuer wird im Frühjahr 1. J. die Abgabe einer Vermögenserklärung ver­langt, welcher diesmal eine ganz besondere Bedeutung zukommt, einmal, weil sie Grundlage für die Vermögensteuer bis zum 31. 3. 1935, für die Aufbringungsleistungen, aber auch für die Grund- und Gewerbesteuer bildet. Nach Erscheinen der noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen für die neue Ver­anlagung wird hierüber weiteres ausgeführt.

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drückt hat, ähnlich wie auf anderen Wirtschaftsgebieten auch auf dem Wohnungsmarkt am Bedarf vorbeiproduziert.

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Aus dieser Sachlage sind in den neuen Grundsätzen des Reichs für den Kleinwohnungsbau, die auf der Notverordnung vom 1. Dezember 1930 fußen und im Einvernehmen mit den Ländern aufgestellt wurden, die Folgerungen gezogen worden. Als Grundsatz wurde festgelegt: Mit öffentlicher Hilfe durch Baudarlehen und Zinszuschüsse aus öffentlichen Mitteln sind nur Wohnbauten zu fördern, bei denen sich wirtschaftlich tragbare Mieten ergeben, Mieten also, die den Einkommensver­hältnissen der minderbemittelten Bevölkerung angepaßt sind. In der Regel dürfen die Mieten 150 Prozent der Friedensmiete ent­sprechender Altwohnungen nicht übersteigen. Für die Kleinwoh­nungen ist eine Mietspanne von 20-40 RM. monatlich festge­legt worden.

Weitere Ermäßigungen aus Rechtsgründen sind möglich, wenn sich der Wert des auf den 1. 1. 1928 festgestellten Ge­samtvermögens nach dem 1. 1. 1928 und vor dem 1. 1. 1931 um mehr als den fünften Teil oder um mehr als 100 000 RM. vermindert hat. Derartige Fälle werden leider nicht selten sein. Infolge der ungünstigen Wirtschaftslage werden manche Pflich­tigen seit dem 1. 1. 1928 mehr als den fünften Teil ihres Ver­mögens eingebüßt haben, sei es durch Rückgang des gewerb­lichen Betriebsvermögens, sei es durch Aufnahme von Schulden. Ist die Vermögensverminderung auf Verringerung des Be­triebsvermögens zurückzuführen, so ist zunächst Neufeststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu beantragen, und zwar von dem Zeitpunkt an, in dem die Verminderung mehr als ein Fünftel beträgt. Wird der Einheitswert neu festgestellt, so wird ohne weiteres auch die Vermögensteuer ermäßigt. Findet eine Neufeststellung auf einen Zeitpunkt statt, der 1. 7. 1929 liegt, so hat sie auch eine Ermäßigung der Auf­bringungsleistungen für 1930 zur Folge. Im übrigen hat die Neufeststellung des gewerblichen Einheitswerts auch Rückwir­kung auf die Gewerbesteuer. Selbstverständlich muß der Rück­gang des Betriebsvermögens der Finanzbehörde gegenüber nach­gewiesen werden. Besondere Beachtung verdient die Behandlung der Schulden. Für die Vermögensteuer ist es einerlei, ob die Schulden mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängen oder nicht. Dagegen ist für die Aufbringungsleistungen und für die Ge­werbesteuer wichtig, daß sämtliche Schulden, die Gewerbebetrieb zusammenhängen, auch bei der Feststellung des gewerblichen Einheitswerts berücksichtigt werden. Dies wird zum Nachteil des Steuerzahlers noch viel zu viel übersehen.

Weitere Steuerermäßigungen sind möglich, wenn sich das der Vermögensteuer zugrunde liegende Vermögen nach dem 1. 1. 1928 um mehr als den fünften Teil oder um mehr als 100 000 RM vermindert hat. Derartige Verminderungen werden bei der schlechten wirtschaftlichen Lage vielfach vorkom men. Soweit sich der Grundbesitz unverändert gehalten hat, kann sich eine Vermögenseinbuße bei den übrigen Vermögenstei­len ergeben haben, z. B. durch Verringerung von gewerblichem Betriebsvermögen, durch Verlust von Kapital oder durch Schuldaufnahme. Besonders wichtig ist es bei Gewerbetreiben­den, das Betriebsvermögen richtig zu ermitteln, weil hiervon die Aufbringungslast und die Gewerbesteuer beeinflußt werden. 3. B. ist es für die Vermögensteuer ohne Bedeutung, ob Schulden beim Betriebsvermögen oder erst nach Feststellung des Bruttovermögens abgezogen werden. Dagegen ist eine richtige Behandlung von Bedeutung für Gewerbesteuer und Auf­bringungslast. Auch Hypothekenschulden können als Schulden des Betriebs behandelt werden. Tie mindern u. U. sehr we fentlich den Einheitswert des Betriebsvermögens. Beim Haus: besitz kommt es oft vor, daß bauliche Umänderungen vorgenom men und die erforderlichen Mittel geliehen werden. In der artigen Fällen wird meistens die Auffassung vertreten, den Schulden stehe ein Mehrwert des Hauses gegenüber, weshalb steuerlich keine Vergünstigung möglich sei. Diese Auffassungen sind oft unzutreffend. Oft handelt es sich nicht einmal um Verbesserungen, sondern um Instandsetzungen. Alsdann bleibt der Einheitswert unverändert. Verbesserungen und Umbauten führen nur dann zu einer Berücksichtigung bei der Einheitsbe­wertung, wenn dadurch der Wehrbeitragswert, also der Frie­denswert, um mehr als 15 Prozent erhöht wird. lichen Bauaufwendungen sind aber stets höher als eine etwaige Erhöhung des Friedenswerts. Es kommen hiernach trot erheb­licher Aufwendungen vielfach keine Aenderungen in der Ein­heitsbewertung des Grundstücks in Frage. Auf der anderen Seite können aber die mit den Aufwendungen zusammenhängen­den Schulden sehr oft im Wege der Neufeststellung des Ge samtvermögens berücksichtigt werden. Neufeststellungen sind auch aus anderen Gründen möglich, z. B. infolge gänzlichen oder teilweisen Abbruchs von Gebäuden, infolge Vermögens­abtretungen an Kinder, infolge Ablebens eines Ehegatten bei Hinterlassung von Kindern. Die Erbteile der Kinder sind bei diesen selbst steuerpflichtig. Hierdurch kann teilweise Steuer­freiheit erreicht werden. Soweit Grundvermögen oder Be­triebsvermögen in Betracht kommt, ist Antrag auf Neufeststel­lung der entsprechenden Einheitswerte zu stellen. Im übrigen genügt es, wenn Neufeststellung des Gesamtvermögens bean­tragt wird. Es können jetzt auch noch Aenderungen des Jahres 1928 und 1929 nachgeholt werden.

Vermögensteuer für 1931.

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Das muß naturgemäß selbst wenn man eine Verbilligung des Baues infolge Rückgangs der Baukosten in Rechnung stellt ein Zurückschrauben der Ansprüche in bezug auf Wohnungs­größe und Wohnungsausstattung bedeuten. Die Wohnfläche soll fünftig 32-45 qm betragen und bei Wohnungen, die für Familien mit Kindern bestimmt sind, 60 qm nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur unter gewissen Bedingungen zugelassen. Was ferner die Wohnungsausstattung betrifft, so soll jeder überflüssige Aufwand vermieden werden. Heizung, Warmwasser­versorgung und die Anlage ähnlicher zentraler Einrichtungen im Hause soll nur dann zulässig sein, wenn die Lasten der Mieter dadurch nicht erhöht werden. Sogar auf die Einrichtung von Bädern für die einzelnen Wohnungen wird im Interesse billiger Mieten vielfach verzichtet werden müssen.

Vermögensverminderungen können aber auch aus anderen Gründen vorliegen. 3. B. infolge von Todesfällen. Stirbt einer der Ehegatten mit Hinterlassung von Abkömmlingen, so erben in der Regel die Kinder drei Viertel und der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses des Verstorbenen. Da jedes Kind für sich selbst vermögensteuerpflichtig ist, kann hier­durch eine wesentliche Minderung der Vermögensteuer herbei­geführt werden, einmal wegen der Freigrenzen und außerdem wegen des Steuertarifs. Ebenso verhält es sich bei Vermögens­übergaben an Kinder, bei Aufwendungen für Aussteuer oder Ausstattung. Die Vermögensveränderungen brauchen nicht erst im Jahre 1930 eingetreten zu sein. Alle Aenderungen nach dem 1. 1. 1928 kommen in Frage. K- I.

Der kürzlich zugestellte Bescheid enthält auch die Aufforde rung zur Leistung von Vorauszahlungen für 1931. Grundsäß­lich sind die Vorauszahlungen in derselben Höhe zu leisten wie für 1930. Eine Aenderung in der Höhe der Vorauszahlungen wird künftig eintreten, wenn der Einheitswert für das Gesamt­vermögen infolge von Verminderungen neu festgestellt wird. In seltenen Fällen werden die Vorauszahlungen auch höher werden können, und zwar dann, wenn eine Neufeststellung nach oben vorgenommen worden ist, z. B. infolge Erbschaftserwerb, Bei vielen Steuerpflichtigen wird die von Vorauszahlungen han­delnde Stelle des Bescheids durchstrichen sein. Wo dies der Fall ist, sind keine Vorauszahlungen mehr zu leisten, weil ver­mutet wird, daß die Steuerpflichtigen am 1. 1. 1931 kein Ver­mögen von mehr als 20 000 RM. haben. Ab 1. 1. 1931 ist nämlich die allgemeine Freigrenze auf 20 000 RM. erhöht worden, so daß es nicht angängig ist, von den Pflichtigen Vor­auszahlungen zu fordern, die bisher weniger als 20 000 RM. Vermögen besaßen und bei denen nach Lage des einzelnen Falles bestimmt erwartet werden kann, daß das Vermögen auch nachy

Der Bräliminarfrieden

vom 26. Februar 1871.

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Es hat nicht an Stimmen gefehlt, die diese neuen Grundsätze für den Kleinwohnungsbau als einen Rückschritt bezeichnen, der in bevölkerungspolitischer und hygienischer Beziehung gleicher­maßen zu bedauern sei. Gewiß wäre der Bau geräumiger und besser ausgestatteter Wohnungen wünschenswert. So wie die Dinge heute jedoch liegen, erscheint es jedenfalls besser, den minderbemittelten Volksschichten und sie sind es, die unter der Wohnungsnot am meisten zu leiden haben fleine und ein­fache Räume billig zur Verfügung zu stellen, als Wohnungen zu errichten, deren Mieten für die Mehrzahl der Wohnungssuchen­den mehr oder weniger unerschwingbar sind. Daß bevölkerungs­politische und gesundheitliche Rücksichten auch im Rahmen der neuen Baugrundsätze nicht vernachlässigt wurden, dafür nur ein Hinweis. So ist beim Neubau 3. B. auf gute Belichtung und Besonnung der Wohn- und Schlafräume zu achten.

Einfach und billig das ist die Devise, die künftig im Wohnungsbau herrschen soll. Die Zustände auf dem Wohnungs­markt und die allgemeine Wirtschaftsnot zwingen dazu. Einer Erfahrungstatsache gilt es dabei vor allem Rechnung zu tragen: die Mieten für Neubauwohnungen übersteigen in ihrer Höhe heute noch vielfach die Leistungsfähigkeit der breiten Volksschich= ten. Es hat sich z. B. gezeigt, daß selbst besserbezahlte Arbeit­nehmer davor zurückschrecken, eine Neubauwohnung zu bisher üblichen Mietsätzen zu übernehmen. Bekannt ist ferner, daß viele Bewohner von Neubauten schwer an der Last der für ihre Einkommensverhältnisse zu hohen Mieten tragen zum Nach­teil ihrer sonstigen Lebenshaltung. Es ist eben vielfach zu ieuer gebaut worden, feils unter dem Druck zu hoher Baukosten, teils infolge zu hohen Aufwands für Wohnraum und Wohnungsaus­stattung. Nicht selten wurde also, wie man es zuweilen ausge=

Eigentlich haben die Friedensverhandlungen gleich nach Sedan begonnen. Nach Ausrufung der dritten französischen Re­publik am 4. September 1870 stand Bismard auf dem Stand­punkte, daß für ihn, als zu Verhandlungen legitimierte Ver­treter nur drei Faktoren in Betracht kämen: Napoleon III., der als Kriegsgefangener in Wilhelmshöhe weilte, dann die Kaiserin Eugenie, die Impératrice Régente", die schon am 23. Juli 1870 die Regierungsvollmachten von ihrem Gemahl erhalten hatte, und schließlich der Marschall Bazaine. Kanzler hielt das Empire nach wie vor für allein imstande, dem Norddeutschen Bunde und seinen Alliierten einen Frieden in gesetzlichen Formen zu gewähren, und, was noch wichtiger war, dauernd zu garantieren. In diesem Sinne ließ er durch seinen Presse- Bearbeiter Dr. Busch die offiziöse Presse infor­mieren. Deutschland hat sich einfach die Frage vorzulegen: Was nützt uns mehr, ein schlecht behandelter oder ein gut be­handelter Napoleon? Und wir denken, daß die Frage sich nicht schwer beantworten läßt?"

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Niederschlagung von Winzerkrediten.

Berlin, 20. Febr. Der Reichstagsausschuß für Volkswirt­schaft beschäftigte sich am Freitag mit der Frage der Winzer­kredite. Die Regierung hatte beschlossen, daß die rückständigen Zinsen für die den Winzern in den Jahren 1928, 1929 und 1930 gewährten Kredite niedergeschlagen werden bezw., soweit sie bereits bezahlt sind, auf das Darlehen angerechnet werden sol­len. Der Ausschuß stimmte diesem Beschluß zu. Ferner sollen die Darlehen für 1931 mit 1% Prozent verzinst und innerhalb zehn Jahre zurückgezahlt werden.

nistische Monarchie sei oder unter König Heinrich V. stehe er wünsche nur, einer festen Regierung gegenüber zu treten, die ihm die Abtretung von Metz und Straßburg gewährleisten fönne. Wenn ein Mitglied der Regierung der ,, nationalen Ver­teidigung" ihn aufsuchen wolle, so werde er den Abgesandten freundlich empfangen.

Für die von ihm beabsichtigten unverbindlichen Verhand­lungen benötigte Bismark einen Agenten, den er jederzeit fal­len lassen konnte. Er fand ihn in der Person eines gewissen Hellwitz, der behauptete, den Kaiser Napoleon III. seit langem persönlich zu kennen, da er als Geheimagent des Kaisers fun­giert habe und stets Zutritt zu ihm gehabt hätte. Schon am 8 September traf Hellwitz in Kassel ein. Napoleon gab ihm eine ausweichende Antwort: er ließ durch Hellwig erklären, er sei als Gefangener zu Unterhandlungen überhaupt nicht berech tigt, allein die Kaiserin- Regentin sei zuständig. Er wiederholte also nur den Bescheid, den er Bismard schon in Donchéry er­teilt hatte. Am Nachmittag des 18. September traf Hellwit wieder in Meaux ein; er hatte nichts erreicht.

Durch englische Vermittlung tamen die Unterredungen zu­stande, die am 19. und 20. September in Haute Maison und Ferrières zwischen Bismard und Jules Favre stattfanden.

Volfstrauertag und evangelische Kirche.

Am Sonntag Reminiszere den 31. März wird wieder an vielen Orten ein Volfstrauertag zum Gedächtnis der Kriegs­gefallenen begangen. Die evangelische Kirche nimmt an der Ehrung unserer Gefallenen ganz besonderen Anteil. Sie hat dies u a. dadurch begründet, daß sie für den Totensonntag all­jährlich besondere Gedenkfeiern anordnete. Auch für den Sonntag Reminisze re veranstaltet sie besondere kirchliche Feiern dann, wenn durch ortspolizeiliche Anordnungen jede Tanz- oder sonstige Lustbarkeiten, die dem Charakter des Tages wider­sprechen würden, verboten werden. Die allgemeine Anordnung tirchlicher Feiern für den Volkstrauertag ist ihr jedoch leider solange unmöglich, als nicht durch reichs- oder landesgesetzlichen Schutz dieser Tag allgemein eingeführt und allgemein vor Mißbrauch geschützt ist.

Jules Favre hatte namens der Regierung der nationalen Verteidigung" dem Auslande verkündigt, Frankreich werde feinen Zollbreit Landes, feinen Stein von seinen Festungen abtreten. Adolphe Thiers bereiste Europa, um Hilfe zu suchen. Bismard wirkte den Anstrengungen, das deutsche Volt um den Siegespreis zu bringen, in einem ausgedehnten Presse- Feldzug und mit amtlichen Noten entgegen. Er stellte französische Un­taten an den Pranger und teilte Europa mit, die einmütige Stimme des deutschen Volkes verlange, daß Deutschland gegen die Bedrohungen und Vergewaltigungen, welche von allen französi= schen Regierungen seit Jahrhunderten gegen uns geübt worden seien, durch bessere Grenzen als bisher geschützt werde. 19. September begannen die Verhandlungen zwischen Jules Favre und Bismard. Bismard forderte den Schlüssel unseres Hauses", das Elsaß. Jules Favre übermittelte diese Be­dingungen der Regierung in Paris.

Inzwischen hatte sich Bismard entschlossen, ein zweites Eisen ins Feuer zu legen und auch mit den Vertretern der drit­ten französischen Republik zu verhandeln. Am 15. September hatte er zum Sekretär der englischen Botschaft in Paris, Sir Edward Malet, geäußert, die Tatsache, daß die deutschen Re­gierungen innerhalb der besetzten französischen Provinzen den Kaiser noch immer als Souverän von Frankreich anerkennten, solle in feiner Weise eine bestimmte Politik anzeigen; ihm sei es gleichgültig, ob Frankreich eine Republik oder eine orlea­

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sammentritt einer National- Versammlung für den 16. Oktober ankündigte. Sie sollte die Entscheidung über die fünftige Re­gierungsform nach Annahme des Friedens durch die Volksver­tretung von einem Plebiszit abhängig machen. Régnier be= gab sich mit einem Geleitsbriefe Bismards nach Metz und von da zusammen mit dem General Bourbaki, dem Kommandeur der Kaiser- Garde, zur Kaiserin- Regentin nach Chislehurst. Die Kaiserin weigerte sich, auf die deutschen Friedensbedingungen einzugehen; sie hatte sich an den Zaren und an Kaiser Franz Jo= seph gewandt, damit diese ihren Einfluß zugunsten eines Frie densschlusses unter Vermeidung territorialer Opfer geltend machen möchten.

In der Nacht vom 22. zum 23. September erhielt Bismard die Nachricht, seine Forderungen seien in Paris abgelehnt wor­den; sofort wies er Busch an, der Presse mitzuteilen, daß der gegenwärtige Bewohner von Schloß Wilhelmshöhe am Ende doch nicht so übel sei und daß er uns von Vorteil sein tönnte". ..Ein gut behandelter Napoleon ist uns nützlich, und darauf allein kommt es an" wiederholt er am selben Tage in einem Briefe an seinen Sohn Herbert: Die Rache ist Gottes. Franzosen müssen ungewiß bleiben, ob sie ihn wiederbekommen." Nachdem die Verhandlungen mit Napoleon III. ebenso wenig Erfolg gehabt hatten, wie diejenigen mit Jules Favre, begann er durch den Agenten Régnier Verhandlungen mit dem Mar­schall Bazaine und der Kaiserin Eugenie. Régnier war ein ehrgeiziger, etwas überspannter Bonapartist, der gerne das dem Empire drohende Schicksal abgewendet hätte. Am 20. September wurde er in Ferrières von Bismard empfangen. Die Unter­redung schloß damit, daß sich Régnier anheischig machte, Meg und Straßburg im Namen des Kaisers zur Uebergabe zu veranlassen, Kammer und Staatsrat des Empire einzuberufen und die Kai­serin zum Erlaß einer Proklamation zu bewegen, die den Zu­

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Am 10. Oftober wurde aus Metz der General Beyer ins deutsche Hauptquartier entsandt. Er sollte sich Klarheit darüber verschaffen, welche Bedingungen bezüglich der Rhein- Armee und hinsichtlich des Friedens gestellt würden. Bismard empfing den General Boyer am 14. Oktober; die Friedensverhandlungen waren: Abtretung von Elsaß und Lothringen mit Metz und Straßburg. Boyer fehrte nach Metz zurück und erhielt dort den Auftrag, sofort zur Kaiserin- Regentin nach Chislehurst zu rei= sen. Die Nachricht von seiner Mission siderte durch. Berliner und Frankfurter Börse glaubte man am 20. Oftober an den Friedensschluß, auch in Kassel war am 20. Oftober das Gerücht verbreitet, der Friede stehe vor der Tür. Am 22. Of­tober erschien Boyer bei der Kaiserin- Regentin in Chislehurst. Die Kaiserin wollte von einer Gebietsabtretung nichts wissen höchstens sollte die Kolonie Cochinchina geopfert werden! peschen zwischen Versailles und Chislehurst durch Vermittlung des preußischen Gesandten in London, des Grafen Albrecht von Bernsdorff, gingen hin und her. Schließlich wandte sich Euge nie persönlich in einem Briefe an König Wilhelm und appel­lierte an sein Königsherz und an seinen soldatischen Edelmut. Auch an Bismard telegraphierte jie nochmals: Ich bin bereit, dem Marschall Bazaine Vollmacht für die Friedensverhand­lungen zu erteilen und ihn zum kaiserlichen Statthalter( Lieute­nant General de l'Empire) zu ernennen." Auch diese Verhand lungen scheiterten. Am 18 Oktober fehrte Thiers mit leeren Händen von sei ner Rundreise an die europäischen Höje zurück; er hatte ,, Europa nicht zu Hause angetroffen". Erneut verhandelte er vom 30. Ot­tober bis zum 7. November mit Bismard,

Léon Gambeita entfachte den nationalen Krieg". Bis mard wurde von der Besorgnis der Einmischung der Neutralen gequält. Für mich spizte sich daher meine Aufgabe dahin zu, mit Frankreich abzuschließen, bevor eine Verständigung der

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