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Nr. 14

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44. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Der Reichsrat hat die Wahlreformvorlage angenommen, die eine Abschaffung der langen Listen, eine Verkleinerung der Wahlkreise, die Beseitigung der Reichslisten, die Abschaffung Des amtlichen Stimmzettels und eine Vereinfachung des Wahl­vorschlagverfahrens bringt.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages sprach Innen­minister Dr. Wirth über die Frage der Filmzensur, wobei er fich scharf gegen die kommunistische und nationalsozialistische Propaganda wandte und für die Aufrechterhaltung der Zensur eintrat.

In der Wandelhalle des Reichstages kam es gestern abend zu einem aussehenerregenden Zwischenfall. Ein alter Herr gab auf den früheren Reichsminister Dr. Külz mehrere Schüsse ab, Die fehlgingen. Der Täter ist ein 72 Jahre alter Vorzugsrentner namens Schmitt aus Wittinghausen bei Würzburg. Er wies sich als Vertreter von Rentnerorganisationen aus und erklärte, daß er die Schüsse( aus einer Schreckschußpistole) abgegeben habe, um Die Deffentlichkeit auf die von ihm verfochtenen Forderungen zu Lenten.

Der Rektor der Kopenhagener Universität erklärte, Deutsch­land müsse die Zahlungen aus dem Youngplan einstellen, bis auf die 660 Millionen, die durch Einnahmen der Reichsbahn gesichert seien.

Wie in Wiener parlamentarischen Kreisen verlautet, wer­den der Reichskanzler Dr. Brüning und der Reichsaußenminister Dr. Curtius am 3. März in Wien eintreffen.

Die Regierung hat Donnerstag für die Zeit vom 21. Fe bruar bis zum 28. Februar d. J. einschließlich für das gesamte Gebiet der Pfalz alle öffentlichen Versammlungen der Kom­munisten und Erwerbslosen unter freiem Himmel und in Sälen verboten. Darüber hinaus sind auch alle übrigen Versamm­lungen unter freiem Himmel verboten, ausgenommen kirchliche Beranstaltungen und dergleichen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtages nahm am Donnerstag den Gesetzentwurf über die Abänderung der Grund­vermögenssteuer an. Danach sollen Wohnungsneubauten in Zukunft acht Jahre lang von der staatlichen Grundvermögens­Steuer befreit sein, während die bisherige Regelung nur fünf Freijahre vorjah. Im neunten und zehnten Jahre wird die staatliche Grundvermögenssteuer auf die Hälfte ermäßigt.

Der deutschnationale Deerberg hat an die deutschnationale Fraktion des Preußischen Landtages mitgeteilt, daß er auf bringenden ärztlichen Rat sein Mandat niederlege.

Gestern abend wurde vor der Wiener Staatsoper ein Atten­tat verübt, von dem noch nicht feststeht, ob es gegen den hier veilenden König von Albanien, Achmed Zogu, oder seine Be­gleiter gerichtet war. Ein Begeliter brach tot zusammen, ein anderer wurde schwer verletzt.

Sämtliche ostoberschlesischen Gewerkschaften haben beim De­mobilmachungskommissar gegen die bevorstehenden Massenent­Lassungen bei der ostoberschlesischen Schwerindustrie Einspruch erhoben und um eine Vermittlungsaktion durch den Arbeits­minister gebeten. Der Demobilmachungskommissar begab sich nach Warschau, um über die von den Arbeitern geäußerten Wünsche mit dem Arbeitsminister in Verhandlungen einzutreten.

Santiago Alba, der sich immer noch in Paris aufhält, Fagte, daß die neue spanische Regierung nur ein Uebergangs­Babinett sei, das nicht von langer Dauer sein werde.

Bei einem Presseempfang erklärte der aus Südamerika zu­Rückgekehrte Generalsekretär des Völkerbundes, daß man dort allgemein mit einem neuen Kriege in Europa rechne, und daß Die stärksten Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen der Baneuropaarbeiten bestehen.

Der Bruderkrieg der Mazedonier, der über 100 Todesopfer gefordert hat, ist durch ein Abkommen zwischen den beiden feind­lichen Parteien beendet worden.

Trotz verzweifelter Obstruktionsversuche der Anhänger Hoo­wers hat der Senat die Kriegsteilnehmeranleihe verabschiedet. Die tubanische Regierung hat eine durchgreifende Banken­and Währungsreform in Angriff genommen.

Als Folge von ernsten Arbeiterunruhen in verschiedenen Städten von Paraguay hat die Regierung über Asuncion und mehrere andere Städte den Belagerungszustand verhängt.

Von den 9000 Belegschaftsmitgliedern der Hütte Meiderich Ruhrort haben sich über 3200 in ihren Antworten an Oberbür­germeister Dr. Jarres für die Arbeitsaufnahme ausgespochen.

Die Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten während des Monats Januar ds. Js. betrug 250 Millionen Dollar gegen­Eber 410 Millionen Dollar im Januar des vorigen Jahres.

Nach Verabschiedung des Reichshaushaltes.

Berlin. Es scheint nunmehr ziemlich feststehende Tatsache zu sein, daß sich der Reichstag nach Beendigung des Haushalt planes, also um Mitte März herum, auf etwa sechs Monate vertagen wird, um dann erst wieder zu erneuter gesetzgeberischer Tätigkeit zusammenzutreten. Man ist zu der Erkenntnis ge­Eommen, daß dieser verstümmelte Reichstag für andere Auf­

( Gießener Tageblatt)

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 21. Februar 1931

gaben, als den Haushaltplan zu erledigen, unfähig ist und daß sich deshalb eine Ruhepause nicht vermeiden läßt, um auch der Regierung Zeit zu geben, sich ungestört den verschiedenen Ar­beitsproblemen zuzuwenden, die besonders auf wirtschaftlichem Gebiete der Erledigung harren. Man rechnet damit, daß die Nationalsozialisten in dieser Sigungsperiode nicht wieder in den Reichstag einziehen, auch nicht zur Beratung des Wehretats, da man im Lager der äußersten Rechten offenbar folgender­maßen kalkuliert:

Es liegt für uns kein Grund vor, die Sozialdemokratie aus ihrer schwierigen Stellung zu befreien, den Heeresetat anzu: nehmen. Versagen nämlich die Genossen, dann würde für das Kabinett Brüning die schwierige Lage entstehen, die man auch bei den Sozialdemokraten in diesem Augenblid unbedingt ver­meiden will. Außerdem bekunden die Nationalsozialisten, daß ihnen der Heeresetat zu niedrig erscheint, somit für sie auch aus diesem Grunde keine Veranlassung vorliege, sich für ihn ein zusetzen. Es ist also anzunehmen, daß der Heereshaushaltplan mit der jetzt bestehenden Mehrheit bewilligt wird und Herr Breitscheid und seine Leute sich dazu verstehen müssen, den Bau des Panzerkreuzers nicht zu sabotieren. Die Anregung zu der Reichstagsvertagung ist von der Reichsregierung ausgegan­gen, die die Schwierigkeit der Lage des Reichstages erkannte und in der Parlamentspause die einzige Möglichkeit sieht, ohne erhebliche innerpolitische Schwierigkeiten über den Sommer hinwegzukommen. Die anderen noch im Reichstag vertretenen Parteien haben sich dann allmählich auch zu diesem Standpunkt bekannt. Es wird sogar in Erwägung gezogen, nicht eine Ver­tagung eintreten zu lassen, sondern einen Schluß der Session. Die neue Session würde dann bestimmungsgemäß im Spätherbst ihren Anfang nehmen. Wie man die Frage lösen wird, steht zur Stunde noch nicht fest. Auf jeden Fall geht das Bestreben der Reichsregierung darauf hin, daß der Reichstag aus sich selbst heraus und völlig freiwillig den Beschluß faßt, eine längere Pause in seinen Beratungen eintreten zu lassen.

Bericht über die wirtschaftliche Lage des Handwerks im Monat Januar 1931.

Die vorliegenden Berichte über die wirtschaftliche Lage des Handwerks im Monat Januar sind diesesmal durchweg besonders ungünstig. Wohl gehört der Berichtsmonat für die Mehrzahl der Handwerksberufe stets zu den stillen Geschäfts­monaten; in diesem Jahre hat jedoch, in Uebereinstimmung mit der allgemeinen wirtschaftlichen Krise, das Beschäftigungs­niveau im Handwerk einen Tiefstand erreicht, wie nie zuvor. Während in normalen Jahren wenigstens einige Bekleidungs­handwerke unter dem Einfluß der Festlichkeiten und sonstigen gesellschaftlichen Veranstaltungen in dieser Zeit, sowie ein Teil der papierverarbeitenden Handwerke, wie Buchdrucker und Buch­binder, gut beschäftigt zu sein pflegen, melden in diesem Jahr auch diese Berufe übereinstimmend große Geschäftsstille. So berichtet beispielsweise das Friseurgewerbe, das während der Faschingszeit sonst Hochkonjunktur aufzuweisen hatte, weitere ungenügende Beschäftigung. Auch in der Herren- und Damen­schneiderei fallen die sonst üblichen Aufträge für Gesellschafts­kleidung nahezu völlig aus. Die Nahrungsmittelhandwerke haben ebenfalls unter der zunehmenden Arbeitslosigkeit sowie unter der allgemeinen Einschränkung der Festlichlichkeiten emp> findlich zu leiden. Troz verhältnismäßig milder Witterung, die eine Weiterführung der Bautätigkeit mit nur kurzen Un­terbrechungen gestattet hatte, ruhte infolge der Schwierigkeiten bei der Baufinanzierung auch die Tätigkeit des Bauhaupt- und der Baunebengewerbe fast völlig. Die Betriebsinhaber muß­ten wegen völligen Auftragsmangels zum Teil sogar ihr Stammpersonal entlassen. Buchdrucker und Buchbinder haben unter den allgemeinen Sparmaßnahmen der Behörden, sowie dem Rückgang der gewerblichen und industriellen Produktion, sowie der Handelsumsäße sehr zu leiden. In ländlichen Ge­bieten hindert die anhaltende Notlage der Landwirtschaft zur­zeit noch jeden Aufschwung. Durch den plöglichen Preissturz für Schweine ist sogar eine Verschärfung in den Gebieten, in denen die Schweinemast besonders betrieben wird, unverkennbar.

Stark verschlechtert hat sich der Arbeitsmarkt im Hand­werk. Nach den Kammerberichten ist es vereinzelt gelungen, Lohnherabseßungen durchzudrücken, jedoch wird auch gemeldet, beispielsweise von der Handwerkskammer Berlin, daß Versuche der Arbeitgeber, einen Lohnabbau herbeizuführen, zu Teilstreiks geführt haben.

Als natürliche Folge des allgemeinen Konjunkturrück­ganges haben sich die Verhältnisse am Geld- und Kreditmarkt immer mehr verschlechtert. Das Borgunwesen nimmt zu. Namentlich läßt der Zahlungseingang aus den vielen Abzah­lungsverpflichtungen anläßlich des Weihnachtsgeschäftes recht zu wünschen übrig. Die Rohstoffpreise haben unter dem Druck der Preisabbaubewegung zum Teil nachgelassen. Doch sind diese Preissenkungen noch nicht erheblich genug, um eine Senkung der Fertigwarenpreise zu ermöglichen, die ausreichend ist, um einen Anreiz zu erhöhten Aufträgen zu schaffen. Der Verdienst ist auf ein Mindestmaß herabgedrückt, um dem star­fen Wettbewerb begegnen zu können. Vielfach werden Auf­träge ohne jeden Verdienst übernommen, um eine Schließung der Betriebe vermeiden зи können.

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Nummer 15

Vermögensteuer 1930.

Anfang Februar Ifd. Jahres wurden die Vermögen­steuerbescheide für das Kalenderjahr 1930 zugestellt. Von be sonderen Ausnahmefällen abgesehen, stellen die Bescheide keine neuen finanziellen Belastungen dar. Sind die in dem vorher­gehenden Vermögensteuerbescheid( für 1929) für das Kalender­jahr 1930 festgesetzten Vorauszahlungen rechtzeitig und restlos geleistet worden, so ist die in dem neuen Bescheid angegebene Steuerschuld bereits beglichen. Es scheint hiernach so, als ob der neue Bescheid völlig überflüssig sei. Das ist aber nicht der Fall. Einmal enthält der Bescheid die Aufforderung zur Lei stung der Vorauszahlungen für 1931, auf die weiter unten eingegangen wird. Außerdem bietet sich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Vermögensteuer zu erwirken. Hierzu ist folgendes zu bemerken: Grundsätzlich wird für das Kalender­jahr 1930 das Vermögen in dem Umfang zur Steuer heran­gezogen, wie es bei der Einheitsbewertung auf den 1. 1. 1918 festgestellt worden ist. Eine Neufeststellung der Einheitswerte findet auf den 1. 1. 1939 ebensowenig statt wie auf den 1. 1. 1929 eine solche Feststellung stattgefunden hat. Für die Heranziehung zur Vermögensteuer kommen aber nicht nur die Vermögensverhältnisse, sondern auch persönliche und Einkom­mensverhältnisse in Betracht. Haben sich diese Verhältnisse gegenüber dem bisherigen Stand geändert, so kann eine Er­höhung der Freigrenzen und damit ein vollständiger Steuererlaß in Frage kommen. Die allgemeine Freigrenze beträgt 5000 RM. Wer weniger besitzt, ist vermögensteuerfrei. Die Frei­grenze erhöht sich aber

1. auf 10 000 RM., wenn das Einkommen des letzten Jah­res vor dem Feststellungszeitpunkt, d. h. dem 1. 1. 1930, also das Einkommen des Jahres 1929, den Betrag von 3000 RM. nicht überstiegen hat. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei Haushaltungen mit zwei minderjährigen Kindern auf 4000 RM., bei drei bis vier Kinder auf 5000 RM. und bei mehr Kinder auf 6000 RM.; 2. auf 20 000 RM. oder sogar 30 000 RM., wenn der Steuerpflichtige im Jahre 1929 über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig geworden ist, oder nicht nur vorübergehend behindert wurde, seinen Lebensunterhalt durch eigenen Er­werb zu bestreiten. In derartigen Fällen bleibt Ver­mögen bis 20 000 KM. frei, wenn das Einkommen im Jahre 1929 den Betrag von 5000 RM., bei Haushal­tungen mit mehr als zwei Kinder 6000 RM. nicht über­stiegen hat. Vermögen bis zu 30 000 RM. bleibt frei, wenn das Einkommen im Jahre 1929 noch geringer war, nämlich den Betrag von 4000 RM., bei Haushaltungen mit mehr als zwei Kinder 5000 RM. nicht überstiegen hat. Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Vergünstigung bedeutet nach der Rechtsprechung einen derartigen Grad von Erwerbsunfähigkeit, daß der Pflichtige nicht imstande ist, unter Mitberücksichtigung seines etwaigen sonstigen Ein­kommens( z. B. Rente, Pension, Kapitalzinsen), seinen angemessenen Lebensunterhalt nach oben begrenzt durch den Einkommensbetrag von 5000 RM. beziv. 4000 RM.

zu bestreiten. Trägt die Ehefrau zum Erwerb oder zur Erhaltung des Vermögens wesentlich bei, arbeitet sie in der Wirtschaft oder in dem Betrieb des Ehemannes wesentlich mit, so tritt die Befreiung auch dann ein, wenn die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters, der Erwerbs unfähigkeit oder der Erwerbsbeschränkung in der Person der Ehefrau vorliegen. Auf Grund dieser Vergünstigungen des§ 8 Abs. 2 Verm.-St.-G. wird für 1930 mancher Steuerpflichtiger, der noch für 1929 steuerpflichtig gewesen ist, steuerfrei werden können.

Weiterhin kommen Steuerermäßigungen aus Billigkeits­gründen in Frage:

1. bei Landwirten, wenn das Einkommen im Wirtschaftsjahr 1929/30 gegenüber dem der beiden vorhergehenden Jahre um mehr als 10% zurückgegangen ist;

2. bei Hausbesitzern und Grundstückseigentümern( Baupläge), wenn im Jahre 1930 ein Haus oder ein Grundstück zu einem Preis verkauft worden ist, der um mehr als 15% oder um mehr als 20 000 RM. unter dem Einheitswert liegt;

3. bei Grundstückseigentümern bei Verkäufen von Grund­stücken unter den zu 2. genannten Voraussetzungen; 4.- bei Nichtvermietung zu 120% der Friedensmiete im Jahre 1930. Die Voraussetzung für eine Ermäßigung gilt nicht als gegeben, wenn das Grundstück infolge zu hoher Miet­preisforderung nicht vermietet ist oder weil andere besondere Umstände, z. B. ein Umbau des Hauses, vorliegen. Bei größeren Mietausfällen kann eine Ermäßigung nur dann erwirkt werden, wenn die Entrichtung der Steuer im Einzelfall eine Härte bedeutet;

5. wenn der Eigentümer des Grundstücks zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf die Hausrente angewiesen ist und den sich aus der im Jahre 1928 erfolgten Höherbewertung des Grundstücks ergebenden Mehrbetrag an Vermögensteuer ohne Gefährdung des Lebensunterhalts schlechthin nicht ent­richten konnte;

6. wenn es sich um kleinere, zwangsbewirtschaftete, ausschließ