Samstag, den 18. Juli 1931.
ausführen lassen, die Hauszinssteuer des laufenden Steuerjahres um den Betrag der gemachten Aufwendungen zu kürzen.
D. H. jede Aufwendung für sog. Schönheitsreparaturen, Erneuerungen, Modernisierungen und Umbauten müßte von dem schuldigen Hauszinssteuerbetrag des Jahres abziehbar sein.
Man könnte nun fragen, ob sich ein solches Verlangen bei der Geldnot der öffentlichen Hand rechtfertigen lasse. Dazu ist folgendes zu sagen: die Mittel des Staates und der Gemeinden gehen gegenwärtig zu einem erheblichen Teil in die Erwerbslosenfürsorge. Alles, was geeignet ist, die Zahl der Arbeitslosen herabzusehen, hilft dem Staat und den Gemeinden aus der Finanznot. Gewährt man dem Hausbesitz und damit auch dem Schlüsselgewerbe der Bauwirtschaft die Möglichkeit, Instandsegungsarbeiten durchzuführen, Umbauten anzufangen und die überalterten und verwahrlosten Häuser in Ordnung zu bringen, dann wird eine beträchtliche Zahl von Erwerbslosen verschwinden. Dazu gehören aber, um dies zu erreichen, durchgreifende Erleichterungen in der Art, wie sie hier vorgeschlagen werden. Die öffentliche Hand wird sich schon deshalb nicht schlechter dabei stehen, weil ihr aus dem Verdienst bisher Gr werbsloser beträchtliche Steuergelder zufließen. Das zeitweilige Minderaufkommen an Hauszinsstener dürfte, wenn die Bauwirtschaft mit Instandsetzungsarbeiten über Wasser gehalten wird, durch erhöhte Einkommensteuereingänge wettgemacht werden.( Entnommen der ,, Mittelrhein. Volkszeitung".) A. K.
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Wochenrückblick.
Am Montag tam die bisher latente deutsche Deflationskrise zum Ausbruch. Nachdem es Reichsbankpräsident Dr. Luther nicht gelungen war, auf seinen eiligen Reisen nach London und Paris die für Deutschland notwendigen Kredite zu erlangen und das Reichskabinett am Samstag und Sonntag in Permamenz getagt hatte, blieb der Reichsbank nur der eine Ausweg offen, eine rigorose Kreditsperre vorzunehmen. Außerdem war die Danatbank, die schon durch Kreditkündigungen des Auslandes annähernd eine Milliarde Mark verloren, aber auch durch innerdeutsche Verluste man erinnere sich an den Zusammenbruch der Norddeutschen Wollkämmerei, die FavagAffäre u. a. geschwächt worden war, gezwungen, ihre Schalter zu schließen. Trotzdem das Reich die volle Garantie für alle Einlagen der Danatbank übernommen hatte, fam es am Montag zu einem Ansturm auf die deutschen Banken und Sparkassen; infolgedessen konnte diese Institute nur beschränkte Beträge auszahlen. Um einem Weitergreifen der Panik vorzubeugen, erklärte die Regierung für Dienstag und Mittwoch Bankfeiertage, die Börsen blieben während der ganzen Woche geschlossen. Noch hatte die Reichsregierung Hoffnung, daß die Tagung der B. J. 3. in Basel Hilfe für Deutschland ergeben werde, jedoch wurden nur leere Versprechungen abgegeben. Jetzt blieb Deutschland nur die Selbsthilfe übrig, wenn es sich nicht den politischen Forderungen Frankreichs unterwerfen wollte. Zuerst tauchte der Plan auf, die Rentenmark wieder einzuführen. Schließlich tam man dahin, die Golddeckung der deutschen Währung unter 40 Prozent sinken zu lassen, der Disfontsatz der Reichsbank wurde gleichzeitig auf 10 Prozent, der Lombardsatz auf 15 Prozent erhöht. Die Reichsregierung erließ eine Notverordnung über den Devisenhandel. Am Donnerstag wurden die Kreditinstitute für Zahlungen von Löhnen, Steuern usw. wieder geöffnet, der volle Zahlungsverkehr setzt erst am kommenden Montag wieder ein.
Erste Hilfe!
Wo jeder sofort zugreifen muß!
DKGS. Jm allgemeinen wird in jedem Kursus für erste Hilfe, in jedem Buch, in jeder Broschüre und auch in den meisten vernünftigen Zeitungsartikeln über dieses Thema darauf hingewiesen, daß man durch unsachgemäße und falsch angewandte erste Hilfeleistungen einem Verunglüdten unter Umständen mehr schaden als nützen kann. Infolgedessen sollen Menschen, die nichts von der Sache verstehen, lieber die Hände davon lassen und einen Sanitäter oder einen Menschen, der in den Dingen der ersten Hilfe Bescheid weiß, herbei holen. Am besten ist es, sofort stets den nächsten Arzt zu benachrichtigen oder womöglich den Verletzten zum Arzt zu bringen.
Eine zweite, immer wieder mit Recht betonte und in den Vordergrund gestellte Mahnung im Unterricht über erste Hilfe: Ruhe bewahren! Lieber ein paar Minuten lang überlegen, sich genau orientieren, was vorgefallen ist, welche Körperstellen verletzt sind, wie der Verunglückte am besten gelagert wird, wie man ihm seine Schmerzen lindert, wie und wo man ihn anzufassen hat als daß man durch ein paar gut gemeinte, aber völlig verfehlte Handgriffe ihm Schaden zufügt, Schmerzen be= reitet und dadurch das Uebel verschlimmert.
Nur in zwei Ausnahmefällen gelten diese Mahnungen nicht. Zunächst bei dem nicht gerade seltenen Fall, daß Mörtel, Kalk oder Säure in die Augen eines Menschen gespritzt sind. Dies tommt nicht nur bei Arbeitern vor, sondern auch leider gar nicht selten bei spielenden Kindern, die sich der großen Gefahr, in der sie schweben, natürlich ganz und gar nicht bewußt sind. Während man im allgemeinen bei Augenverletzungen natürlich ganz besonders vorsichtig mit seiner wohlmeinenden Hilfe sein soll( am besten das verletzte Auge oder noch besser beide Augen einfach verbinden und damit ruhigstellen, den Kranken sofort zum Arzt oder Augenarzt bringen!), muß man bei Mörtel-, Kalt oder Säurespritzern im Auge sofort selbst eingreifen. Diese Notwendigkeit ist dadurch begründet, daß Mörtel, Kalk und ebenso jede Säure die zarten Gewebe des Auges sofort ätzen und schwerste Zerstörungen anrichten. Daher muß mit allergrößter Beschleunigung sofort für restlose Beseitigung dieser gefährlichen Stoffe aus den Augen gesorgt werden. Die Zentralstelle für Unfallverhütung beim Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften hat für derartige Unfälle im Arbeitsleben kurz präzise Richtlinien herausgegeben, die ohne weiteres für den Alltag übernommen werden können:
,, Das übliche Kühlen des Auges durch Auflegen nasser Tü
„ Gießener Zeitung"
Gleichzeitig sind für die Zukunft scharfe Bestimmungen gegen die Kapitalflucht erlassen. Weiterhin muß jeder Deutsche, der zu seinem Vergnügen über die Grenze reist, in Zukunft 100 Mark für jeden Paß bezahlen. Der sog. kleine Grenzverkehr wird davon nicht betroffen. Die Bemühungen der Reichsregierung zur Bekämpfung der inneren Krise sind tatsächlich bewundernswert.
Die Krise war nicht nur auf Deutschland beschränkt geblie ben. Ungarn mußte drei Bantfeiertage erklären, in Lettland wurden Banken geschlossen, furz, kaum ein Staat in Mitteleuropa blieb verschont. Selbst der Kurs des englischen Pfundes wurde durch französische Geldabzüge stark erschüttert. Nicht zuletzt darauf ist es zurückzuführen, daß nach der Besprechung Stimson- Briand- Henderson Brüning und Curtius zu einer sofortigen Besprechung nach Paris eingeladen wurden, damit Deutschland und Frankreich gemeinsam an eine Bekämpfung der Krise herangehen können. Dem Geschick der deutschen Minister liegt es anheim, für Deutschland die günstigsten Bedingungen ohne Eingehen auf politische Forderungen Frankreichs zu erreichen.
Franzen freigesprochen.
―er.
Berlin. In dem Prozeß gegen den Staatsminister Dr. Franzen verkündigte das Schöffengericht Berlin- Mitte unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats Dr. Herzfeld folgendes Urteil: Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Freispruch des Angeklagten erfolgte mangels Beweises.
Wachsender Fehlbetrag in Preußen.
Wie der Demokratische Zeitungsdienst" meldet, hat der preußische Finanzminister an die preußischen Ressorts Richtlinien herausgehen lassen, in denen mitgefeilt wird, daß die Rechnung des ordentlichen Haushalts Preußens für das Rechnungsjahr 1930 voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von 121 Millionen abschließen wird. Für 1931 folgt ein Fehlbetrag von 227 Mil: lionen, so daß man in das Jahr 1932 mit einem Gesamtfehlbetrag von 348 Millionen für den ordentlichen Haushalt des Landes eintreten wird.
Arbeitsunterbrechung bei dem Kölner Ford- Werk.
Infolge der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage hat sich die Leitung des Kölner Ford- Werkes veranlaßt gesehen, eine Arbeitsunterbrechung von einigen Tagen für diejenigen- Belegschaften eintreten zu lassen, die unmittelbar mit der Herstellung von Wagen beschäftigt ist.
Deutschamerikanische Arbeitslosenhilfe.
"
Unter dem Vorsitz des Präsidenten Viktor F. Ridder, dem Herausgeber der Newyorker Staatszeitung, fand Anfang Juni eine Vollversammlung der Deutschamerikanischen Konferenz" in Newyork statt. Sie gab Aufschluß über die weitreichenden Maßnahmen und Leistungen dieser Organisation auf dem Gebiet der Fürsorge für die zahlreichen arbeitslosen Landsleute. Angesichts der noch immer vorherrschenden großen Not soll das bisher so erfolgreiche Hilfswerk fortgesetzt werden. Es han= delt sich dabei in erster Linie um Ueberlassung von Kleidung, Kohlen, Eßwaren und Geld, in Einzelfällen auch um die Be schaffung von Arbeit. Die Einrichtung einer ständigen StelTenvermittlung wurde angeregt. Insgesamt wurden bisher von der deutschamerikanischen Konferenz über 4500 Personen unterstützt. Etwa 60 Personen sprechen täglich um Hilfe vor. Die
cher oder Zubringen von Wasser mittels der Hand ist bei der= artigen Verätzungen als durchaus schädlich streng verboten!
Es sollen dagegen die Spritzer sofort aus dem Auge entfernt werden: Irgendein Gefäß( Tasse, Kanne, Flasche oder der= gleichen) wird schnell gereinigt und mit sauberem Wasser gefüllt. Der Verletzte wird zu ebener Erde hingelegt. Sodann Iniet ein Mitarbeiter zur Seite des Verletzten nieder und öffnet die Lidspalte des kalk-( mörtel-) oder säurehaltigen Auges in der Weise, daß er den Daumen der einen Hand auf das Unterlid, den Daumen der oberen Hand auf das Oberlid legt und nun das Oberlid kräftig nach oben, das Unterlied kräftig nach unten zieht. Ist das auf diese Weise geöffnete und offen zu haltende Auge gießt ein anderer Mitarbeiter aus dem inzwischen herbeigeholten Gefäß Wasser in einem dünnen Strahle aus einer Höhe von 10 bis 20 Zentimeter, und zwar so lange, bis keine Kalk-( Mörtel-) oder Säureteile im Auge mehr vorhanden sind.
Nachdem dies geschehen ist, werden beide Augen- auch das unverletzte! zugebunden( mit Verbandpäckchen, Taschentuch, Halstuch) und der Kranke schnell zum Arzt, möglichst zum Augenarzt, gebracht!"
Nr. 57
Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bei Familienvätern durch schnittlich sechs Monate. Bisher konnten insgesamt 284 Ar beitsstellen vermittelt werden.
Die Erhaltung und Pflege
der firchlichen Ordnung.
Camstag, den 1
Das Wort„ G jeden fiebenten To jhiedenen Klang. da sind welche, Glajergeflirr und ein Sonntag& Sell und rein Bejonders jenen, Raubigen Straßen
Neue Bestimmungen für die hessische Landeskirche. Das Verordnungsblatt der Hessischen Landeskirche veröf fentlicht das neue Kirchengesetz, das der Landeskirchentag nach langen Verhandlungen im April dieses Jahres beschlossen hat. Es ist für die Oeffentlichkeit von besonderer Bedeutung, so das wir es etwas ausführlicher behandeln müssen.
Das Gesetz geht, wie§ 1 besagt, von der Tatsache aus, das die Kirche die Pflicht hat, ihren Gliedern mit dem Evangelium zu dienen und sie der Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe zuzuführen. Daraus ergibt sich für die Glieder die Pflicht, auch den zur Erhaltung und Förderung solcher Gemeinschaft un erläßlichen äußeren Ordnungen die Treue zu bewahren: di Ehen trauen, die Kinder taufen und christlich erziehen und die Toten kirchlich beerdigen zu lassen.
Besonderer Regelung bedarf die Vornahme kirchlicher Hand lungen an solchen, die der evangelischen Kirche nicht angehören. Nach dem Gesetz dürfen die Ehen zwischen Angehörigen der evan gelischen Kirche und solchen anderer christlicher Religionsgemein schaften nur dann kirchlich getraut werden, wenn evangelische Kindererziehung versprochen wird. Bei Ehen zwischen Angehö rigen der evangelischen Kirche und Personen, die einer nicht christlichen oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, ist die Trauung zu versagen. Ausnahmen unterliegen der Genehmi gung des Landeskirchenamts.
Die Taufe eines Kindes nicht evangelischer Eltern kann ge währt werden, wenn evangelische Erziehung versprochen und durch evangelische Paten gewährleistet wird.
Die kirchliche Bestattung wird grundsätzlich nur Gliedern der evangelischen Kirche gewährt, Christen anderen Bekennt nisses nur, wenn diesen von ihrer Kirche die kirchliche Beerdi gung um deswillen versagt wird, weil sie ihre Ehe mit evan gelischer Trauung begonnen oder mit evangelischer Kinder erziehung geführt haben. Weil die Beerdigung aber auch ein Akt der Trostspendung ist, kann auf Wunsch der evangelischen Angehörigen von Nichtchristen eine häusliche Feier am Tag nach der Beerdigung stattfinden.
Die Konfirmation ist nur Kindern zu gewähren, die getauft sind, evangelischen Religions- und Konfirmandenunterricht be sucht haben und ihren kirchlichen Pflichten als Konfirmanden nachgekommen sind. Auch Kinder nicht evangelischer Eltern sind hiervon nicht ausgenommen, wenn diese erklären, daß sie die Verpflichtung ihrer Kinder anerkennen und ihre Erfüllung un terstützen.
Bei der Beratung des Gesetzes im Landeskirchentag wurde von allen Seiten betont, daß es sich hier nur um eine äußere Bindung an die Kirche handeln könne, die die viel wichtigere innere Bindung an das Evangelium zur Voraussetzung haben müsse.
Für die Gemeindeglieder wird die Herausgabe einer ,, Le bensordnung" geplant, die ihnen die Pflichten gegenüber der Kirche verdeutlichen und in der auch einiges über die Teilnahme am hl. Abendmahl gesagt werden soll.
Dieses Gesetz konnte nur zustandekommen, weil der Wille zur Kirche in allen Gruppen des Landeskirchentages den Ausschlag gab.
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das Wort„ Sonnta Blumen und Wal träumen mit dem
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Vater oder Mutte Gottes Garten. A Manches Kind in umjonit den Traum Mütter dort gewor
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Jekt, wo der tenden Kinderhänd der Großitädte woh reinen Gottesfuft von der nicht nur Sonntag bringt. Bitte: Wer eines auf," so sprach ei
fer sich abwechseln, und es muß in der Zwischenzeit alles getan werden, um nach Möglichkeit sofort einen Arzt herbeizuholen, zumal dieser durch entsprechende Einspritzungen von herzbelebenden Mitteln die Wirkungen der künstlichen Atmung unterstützer und so den elektrischen Scheintod erfolgreich bekämpfen kann.
Speiseeis und Volksgesundheit.
DKGS. Zehn Pfennige tostet die Eiswaffel, zwanzig die Portion!" Wer, und besonders welches Kinderherz könnte an heißen Sommertagen diesem Lockruf widerstehen? Zweifellos ist Speiseeis für Jung und Alt ein angenehmes und, wenigstens für kurze Zeit, auch abkühlendes Genußmittel; allein wer Schädigungen seiner Gesundheit vermeiden will, der wird gut tung, beim Eisgenuß gewisse Vorsichtsmaßregeln nicht außer Acht zu lassen.
Es soll vor allem langsam und in kleinen Bissen verzehrt werden. Jẞt man es zu rasch und in erhitztem Zustande, dann leiden unsere Zähne und die plötzliche Abkühlung im Körper innern kann zur Ursache für manchen schmerzhaften Magen- ode Darmkatarrh werden. Das schärfe man besonders den Kindern ein, die sich oft heimlich vom Eiswagen eine Waffel holen und diese dann, weil sie fürchten, gesehen zu werden oder das Eis könne zu rasch zerschmelzen, voll Hast auf offener Straße her: unterschlingen.
Der zweite Fall, in dem sofort zugegriffen werden muß, ist der Scheintod durch elektrischen Schlag. Nachdem der Strom ausgeschaltet oder der Verletzte von der auch dem Helfer Gefahr bringenden Stelle der Starkstromleitung entfernt ist, muß unverzüglich künstliche Atmung einsehen. Es darf auch nicht eine Minute oder Sekunde damit gezögert werden. Also in solchem Falle nicht wie bei Gasvergiftungen erst die Fenster öffnen oder den Bewußtlosen transportieren oder bequemer lagern, Zunge herausholen oder ähnliches, nicht erst Arzt oder sonstige Helfer benachrichtigen, nicht auf Sauerstoff- oder sonstige Wiederbelebungsapparate warten, nicht erst Sanitätskolonne oder sonstige Transportmöglichkeiten herbeirufen, sondern ohne Verzögerung sofort mit der künstlichen Atmung beginnen. Seitlichlegen des Kopfes verhindet das Zurüdgleiten der Zunge und die Verstopfung der Atmungswege. Es ist erwiesen, daß bei elektrischem Scheintod auch nur ein kurzes Hinauszögern dieser Hilfsmaßnahmen das definitive Ableben zur Folge haben kann. Andererseits kann sofort einsetzende Hilfe auch scheinbar völlig Leblose wieder zu selbständiger Atmung und Herztätigkeit bringen und damit lebensrettend wirken. Gleichzeitig sei aber darauf verwiesen, daß diese Wiederbelebungsversuche durch künstliche Atmung nötigenfalls stundenlang fortgesetzt werden müssen. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen noch nach zwei und drei Stunden die ersten Anzeichen wiedererwachenden Lebens auftraten. Selbstverständlich müssen in solchen Fällen die Hel-| Umsicht.
Auch bei der Auswahl des Eisverkäufers ist eine gewisse Vorsicht am Plazze. Man kaufe Speiseeis nur von solchen Händ lern, bei denen peinliche Sauberkeit herrscht. Diese ist besonders wichtig auch bei der Zubereitung des Eises. Zwar bestehen da für strenge polizeiliche Vorschriften, aber fast in jedem Jahre kommen trotzdem Fälle vor, in denen nach Genuß von Speise: eis Erkrankungen an Paratyphus, Typhus und Ruhr auftreten Manche Hausfrau, die im Besitze einer eigenen Eismaschin ist, sucht auch durch selbsthergestelltes Eis ihre Familie zu er freuen. Wichtig dabei ist, daß man stets nur frisches, einwand freies Material zur Eisherstellung verwendet. Unter keinen Umständen darf Speiseeis, das am Tage der Herstellung nicht aufgegessen wurde, über Nacht aufbewahrt werden. Taut näm lich in der Zimmerwärme die Eismasse auf, so tritt leicht, ähr lich wie beim Fleisch und anderen Nahrungsmitteln, unter dem Einfluß der Wärme Gärung und Zersetzung durch allerlei Bak terien auf, die auch beim Wiedergefrieren nicht zugrunde gehen Darum auch im Haushalt stets nur frisch bereitetes Eis essen! Im übrigen ist selbstverständlich beim Eisgenuß übertriebene Furcht nicht am Platze, wohl aber ein bißchen Vorsicht und
Dr. K.
jahler iſt.
Die letzte N laftungen die fogen Die Arbeitge Lohnzahlungen nac ftener mit in Abzu für die Lohnsteuer an das Finanzam
bat ebenso wie bei
wifchen dem 1. u Mts, bei Lohnza Monats, späteste Krifenlohnsteuer fellt. Bei der 2 auf den nächsten überweisungen an
Arbeitgeber, die Finanzamt entri den Monats ei Arbeitnehmern Lohnsteuer und Erstmali alle Lohnzahlu
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