Samstag, den 18. April 1931.
abgesehen, die Vorschläge des Reichswirtschaftsrates zu verwerten, die dieser zum Bausparwesen gemacht hatte. Das Gesetz will vielmehr durch Einführung der Staatsaufsicht die gewerbepolizeiliche Seite hervorkehren und mit ihr die Erlaubnispflicht für die Bausparkassen schaffen. Die Aufsichtsführung wird dem Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung zugewiesen, in dessen Geschäftsbereich sich die neue Zuständigkeit nach Ansicht der Regierung zwanglos eingliedern läßt. Dem Reichsaufsichtsamt wird die Aufsicht über sämtliche privaten Bausparkassen zugerbiesen. Es sollen ihm also, abweichend von der für die
privaten Versicherungsunternehmungen getroffenen Regelung,
auch die Bausparkassen unterstehen, deren Geschäftsbereich sich auf das Gebiet eines Landes beschränkt. Die Regierung hielt eine Beaufsichtigung sämtlicher Bausparkassen durch eine Aufsichtsbehörde vor allem deshalb für notwendig, weil bei der weitgehenden Unsicherheit, die zurzeit noch in wesentlichen Fragen des Bausparwesens besteht, eine Klärung dieser Frage und eine Ausmerzung schädlicher Erscheinungen nur von einer einheitlichen Verwaltungsführung erwarte. werden kann. Außerdem dürfte es manchen Ländern schwer fallen, Kräfte zu finden und zur Verfügung zu stellen, die über die für die Beaufsichtigung dieser neuen Kreditinstitute erforderliche Sachkunde verfügen. Man wird diesen Gedankengängen folgen können.
Die
Bei der Ausgestaltung der Aufsicht lehnt sich das Gesetz aufs engste an das für die privaten Versicherungsunternehmungen bestehende System einer materiellen Beaufsichtigung an. Aufsicht soll sich nicht lediglich in formaler Richtung betätigen, indem sie die Einhaltung der durch Gesetz und Saßungen gegebenen Bestimmungen überwacht; sie soll vielmehr durch Prüfungen und Entscheidungen materieller Art das Entstehen sol: cher Anstalten verhindern, welche von vornherein des Vertrauens unwürdig erscheinen. Aufsicht soll bei allen zugelassenen Anstalten fortdauernd den gesamten Geschäftsbetrieb im Auge behalten und darüber wachen, daß von dem genehmigten Geschäftsplan nicht abgewichen wird und daß in der Geschäftsführung nicht etwa Mißstände Plaz greifen, welche die Beteiligten ge= fährden und aus einem zu gemeinnütziger Wirksamkeit bestimm ten Institut ein gemeingefährliches machen würden. Die Regierung erwartet nicht, daß mit dem neuen Gesetz mit einem Schlage alle Mißstände beseitigt werden; sie hofft aber, daß es durch ständige Beobachtung durch das Reichsaufsichtsamt und durch unmittelbare Einwirkung auf die Bausparkassen bald gelingen wird, die ganze noch stark in der Entwicklung begrif fene Bewegung in gesunde Bahnen zu lenken.
Das Gesetz selbst bringt zunächst die Konzessionspflicht für Bausparkassen. Bei Stellung des Antrages auf Erlaubniserteilung muß der Geschäftsplan eingereicht und dabei als dessen Bestandteil der Gesellschaftsvertrag oder die Sazung sowie die allgemeinen Spar- und Darlehnsbedingungen vorgelegt werden. Die Erlaubnis ist unabhängig von dem Nachweis eines Bedürfnisses. Sie gilt ohne Zeiteinschränkung und für das ganze Reichsgebiet. Die Erlaubnis wird nur versagt, wenn der Geschäftsplan den gesetzlichen Vorschriften widerspricht oder mit einem sittenwidrigen Geschäftsbetrieb zu rechnen wäre. Es besteht ein grundsätzliches Verbot, einen Bausparer gegen andere Bausparer zu benachteiligen. Jede Aenderung des Geschäftsplans ist genehmungspflichtig. Rechnungslegung und Pflichtprüfung werden in gleicher Weise vorgenommen wie bei den Versicherungsunternehmungen. Ebenso sind die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei den Bausparkassen den Versicherungsunternehmungen gleich geregelt. Insbesondere hat nur die Aufsichtsbehörde das Recht, die Eröffnung des Konkurses zu beantragen. Die Aufsichtsbehörde entscheidet ferner, daß und in welchem Sinne Vorschriften, die für Unternehmungen einer bestimmten Rechtsform erlassen sind, auch auf Unternehmungen einer anderen Rechtsform angewendet werden.
Ueberfüllung der Hochschulen,
Ursache und Abhilfe.
DKGB. Die Frage der Bekämpfung der geradezu rettungslos erscheinenden Ueberfüllung aller gehobenen Bildungswege ist eine der für unsere Zukunft wichtigsten Fragen. Je schneller Hilfe wird, desto besser, denn bis Ostern 1934 stoßen noch ungeschwächte Massen aus den Vorkriegsgeburtenjahrgängen ins Studium vor. Abhilfe sind wir schuldig der Idee der Hochschule, die heruntergekommen ist, der Zukunft des Volkes, die im Führernachwuchs bedroht ist, und den ungezählten Eltern, die ihr Letztes an die Zukunft ihrer Kinder setzen mit dem Erfolg, daß diese am Schlusse vor dem leeren Raum der beruflichen Unverwendbarkeit stehen. Freilich, schnelle Erfolge fann man nicht gut erwarten, denn das Unheil beginnt ja schon früh mit der übermäßigen Aufnahme in die höheren Schulen. Die Massen sind auf ihrer Bildungsbahn in Bewegung, und es gehören starke Kräfte dazu, sie abzuleiten.
Für einzelne Berufe, besonders Lehrberufe, wird in wachsendem Maße mit Hilfe einer behördlich angeordneten Einengung des Studienzugangs Abhilfe versucht. Das ist insofern bedenklich, als dann die Nichtzugelassenen, das sind natürlich die durchschnittlich weniger Tüchtigen, anderen Berufen zuströmen, die, äußerlich gesehen, als freie Berufe nicht eigentlich stellenmäßig begrenzt sind, die aber darum doch nicht aussichtsvoller sind. Denn man kann die Zahl der Aerzte und Anwälte nicht beliebig vermehren, ohne diese Berufsgruppen insgesamt und in sehr vielen ihrer Glieder aufs schwerste zu schädigen. Besonders schlimm ist es, und ein Unheil für den Stand nicht nur, sondern fürs Volk, daß mit der einströmenden Masse die Qualität sinft.
In dem sozialwissenschaftlichen Teile der ,, Aerztlichen Mitteilungen"( Nr. 5 und 7, 1931) hat Stadtschulrat Dr. Harinade, Dresden, das Problem der allgemeinen Einschränkung des Studienzugangs behandelt. H. tritt für eine eingreifende Umgestaltung der Reifeprüfung ein, um zu erreichen, daß die Zahl der Abiturienten, die allein beim männlichen Geschlecht in wenigen Jahrzehnten von 1 Prozent auf 4 Prozent des zugehörigen Geburtenjahrgangs gestiegen ist, wesentlich zurückzuschrauben, etwa 1½ Prozent des zugehörigen Geburtsjahrgangs. Er will das
,, Gießener Zeitung"
Der Geschäftsbetrieb darf nur Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung erlaubt werden. Wenn nach dem Geschäftsplan die Interessen der Bausparer nicht hinreichend gewahrt sind oder durch die eingereichten technischen Geschäfts unterlagen die Erfüllbarkeit der sich aus den Bausparverträgen ergebenden Verpflichtungen nicht genügend gesichert ist, darf die Erlaubnis versagt werden. Die Aufsichtsbehörde ist weiter befugt, anzuordnen, bis wann zurzeit bestehende Bausparkassen sich auf die obigen Rechtsformen umzustellen haben.
Besondere Bestimmungen gelten über den Inhalt des Ge
schäftsplans einer Bausparkasse. Danach hat der Geschäftsplan den Zweck, die Einrichtung der Bausparkasse und das räum muß ferner die Tarife unter Hervorhebung der längsten und der liche Gebiet des beabsichtigten Geschäftsbetriebes anzugeben. Er kürzesten Wartezeit vollständig darlegen; er muß Angaben darüber enthalten, welche Grundsätze bei den Berechnungen angewendet werden, ob und wie die Leistungen der Bausparer und der Bausparkasse zu verzinsen sind, ob und inwieweit gruppenmäßige Zusammenfassungen der Bausparer in Betracht kom men können. Der Geschäftsplan muß endlich genaue Angaben darüber enthalten, wie die Verwaltungskosten abzudecken sind, wie die Rücklagen gebildet und auf welchem Wege und mit welcher Sicherung Darlehen aufzunehmen sind.
Bei jeder Bausparkasse wird ein Vertrauensmann bestellt, der darüber zu wachen hat, daß die Baudarlehen dem GeschäftsReichsaufsichtsamt kann dem Vertrauensmann weitere Aufgaben plan entsprechend den Interessenten zugeteilt werden. Das übertragen; es kann seine Bestellung jederzeit widerrufen. Dem Vertrauensmann steht das Recht zu, die Bücher und Geschäftspapiere der Bausparkasse jederzeit einzusehen. In besonderen Fällen kann das Reichsaufsichtsamt anordnen, daß statt eines Vertrauensmannes ein von der Gesamtheit der Bausparer aus stehender Ausschuß bestellt wird. Bei dem Reichsaufsichtsamt ihrer Mitte zu wählender, aus mindestens drei Mitgliedern be= selbst wird ein aus Sachverständigen des Bausparwesens bestehender Beirat der Bausparkassen gebildet.
Bausparkassen, die am 31. Dezember 1929 nach den Vorschriften des Gesetzes über Depot und Depositengeschäfte zum geschäftsmäßigen Betrieb solcher Geschäfte berechtigt waren, bedürfen keiner Erlaubnis. Sie haben lediglich binnen einem Monat nach dem Inkrafttreten des neuen Gesezes dem Reichsaufsichtsamt den Geschäftsplan einzureichen. Bausparkassen, die in der Zeit vom 1. Januar 1930 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes den Geschäftsbetrieb begonnen haben, können bis zur Entscheidung des Reichsaufsichtsamtes über einen Erlaubnisantrag den Geschäftsbetrieb fortsetzen, sie müssen aber den Antrag selbst binnen einem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes einreichen.
Sonstige Einzelheiten des neuen Gesezes brauchen an dieser Stelle nicht wiedergegeben zu werden. Abschließend sei lediglich noch darauf hingewiesen, daß strenge Strafvorschriften auf eine Vermeidung der vielen bisher zutage getretenen Mißstände hinarbeiten. Mit Gefängnis oder mit Geldstrafe werden Vorstandsmitglieder, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Liquidatoren oder Bevollmächtigte einer Bausparkasse bestraft, wenn sie zum Nachteil eines oder mehrerer Bausparer bei der Zuteilung von Baudarlehen vom Geschäftsplan abweichen. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, der als Vertrauensmann oder als Mitglied eines Ausschusses bei einer Bausparkasse zum Nachteil eines oder mehrerer Bausparer tätig ist.
Das neue Gesetz tritt am 1. Oktober 1931 in Kraft. ( Aus den Mitteilungen des Hansa- Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie".)
Abitur, das bisher ziemlich ausschließlich Angelegenheit der einzelnen Schule war, in einen gebundenen und einen freien Teil zerlegen. Die gebundene Prüfung soll mit ihren Feststellungen früh beginnen, vielleicht schon in der Unterprima. Diese Prüfung soll ermöglichen, daß schon vor der eigentlichen und gewohnten Reifeprüfung so etwas wie eine einheitliche Rangordnung ermöglicht wird; einheitlich, das heißt über die Grenzen der Schule und des Ortes hinaus nach möglichst einheitlichen Aufgaben und Wertungen. Solche Rangordnung ermöglicht erst ein starkes und gerechtes Aussieben. Hartnade hat nachgewiesen, daß rein auslesemäßig dieSchülerqualitäten nach Schule und Ort durchschnittlich ungeheuer verschieden sind. Manche Schüler erschwingen das Abitur, die an Schulen mit anderem Schülerniveau nie dazu gekommen wären. Es ist also nur gerecht, wenn die Minusauslese von ganz unterschiedlicher Stärke an den einzelnen Schulen eines Bezirks ist. H. will das, was an Einheitlichkeit der Prüfung für die Sextaaufnahme in Dresden mit dem Erfolg starker Eindämmung erreicht worden ist, möglichst allgemein auf das Abitur angewendet wissen. Die differentielle Psychologie stellt zusammen mit einem richtig ermittelten Urteil über die Schulbewährung die Mittel, dazu durchaus zur Verfügung, wie Vorversuche über die Ermittlung des geisti= gen Bildes der Primaner in Dresden zweifelsfrei ergeben haben. Dabei soll ein Abitur in der gewohnten Form als freier Prüfungsteil erhalten bleiben. Es wäre dringend zu wünschen, daß die deutschen Unterrichtsverwaltungen diesen Vorschlägen nachsträflich und verantwortungslos handeln. gingen. Die Dinge treiben lassen, ohne etwas zu tun, heißt
Maxels Schuleinführung.
Zum ersten Male in der Schule! Dem fleinen Marel pochte die Brust.
,, Nun", sprach der Vater, sag' mal, Junge, hast du denn alles auch gewußt?"
,, Und wie!" rief Mag mit freud'gem Eifer und gab dem Vater einen Kuß.„ Es war so schön, daß ich dir alles, mein Vati, gleich erzählen muß.
Das erste, was mir sehr gefallen, das war die Schule. Welch ein Haus! Viel Knaben und viel Mädchen gingen mit ihren Büchern ein und aus.
Kommunale Bautätigkeit.
Nr. 31.
Der frühere Frankfurter Stadtbaumeister May, der zurzeit die Sowjets mit seinen Ideen beglückt, hatte am Play seiner früheren Tätigkeit ein Steckenpferd. Das war die Groß siedlung ,, Goldstein", in der 8000 Wohnungen mit einem Kostenaufwand von 120 Millionen Mark errichtet werden sollten. Natürlich mit flachen Dächern, damit Platz für die furter Stadtverwaltung allerdings, daß bei den heutigen Ver Hypotheken vorhanden war. Ende 1929 erkannte die Frank hältnissen dieses riesige Bauvorhaben nicht durchzuführen sei. Der Plan wurde also fallen gelassen und die Vorarbeiten ein
gestellt. Jeder Mensch wird nun annehmen, damit feien keine größeren Ausgaben verbunden gewesen. Aber die Vorarbeiten waren schon reichlich teuer geworden. Wie nämlich aus dem Geschäftsbericht dieser Gartenstadtsiedlung ersichtlich ist, hat die Gesellschaft allein für persönliche und fachliche Aufwendungen für das Bauvorhaben ,, Goldstein" 125 757 Mark ausgegeben. Außerdem wurde für 21 350 Mark Mobilar angeschafft, so daß also allein die Vorarbeiten der Siedlung ,, Goldstein" eine Ausgabe von insgesamt 147 107 Mark verursacht haben. Was hätte man alles für diese Summe schon bauen können, wenn die Herren Vorarbeiter etwas weniger großzügig gewirt schaftet hätten!!
Entschließung der Hess. Evangel. Vereinigung zur Frage des Pädagogischen Instituts. Die Hessische Evangelische Vereinigung( Friedberger Kon ferenz) zu ihrer, aus allen Kreisen des Landes zahlreich beschid ten Hauptversammlung in Frankfurt versammelt, nahm mit Be fremden und Bedauern Kenntnis davon, daß trotz der mannig fachen und verschiedenseitigen wohlbegründeten und ernstlich vorgebrachten Einsprüche gegen die Aufhebung des Pädagogischen Institutes zu Darmstadt und dessen Zusammenlegung mit dem Institut in Mainz die Durchführung dieser Maßnahme nunmehr durch Verfügung des Ministeriums für Kultus und Bildungs wesen auf dem Verwaltungswege angebahnt sind. Indem die Hessische Evangelische Vereinigung sich demgegenüber die von verschiedenen Seiten an zuständiger Stelle und in der Oeffent lichkeit erhobenen Einwände zu eigen macht, spricht sie gegen die Aufhebung des Darmstädter Institutes schärfsten Protest aus und fordert ihre Mitglieder und alle Evangelischen wie andere Kreise des Landes auf, für die Belassung des Pädagogischen Instituts in Darmstadt in Verbindung mit der Technischen Hoch schule auf das tatkräftigste einzutreten.
Aus der Gottlosenbewegung.
Die Beziehungen der deutschen Freidenkerverbände zu den russischen Gottlosen werden immer deutlicher. Eine Entschlie schließung des 4. Kongresses JInternationaler proletarischer Frei denker ruft offen zu einer Vereinigung aller proletarischen Frei denker in der Welt zum Zwed verstärkten Austausches von Er fahrungen und gegenseitiger Hilfe auf. Das Zentralbüro der russischen Gottlosen stellt fest, daß die Gottlosenbewegung nun mehr in 26 Ländern im Gange ist. Freidenkerkreise in Dresden haben um die Genehmigung ersucht, eine Delegation nach Archangelsk zu senden, um die Gottlosenarbeit dort kennen zu lernen. Freidenkerkreise aus Leipzig haben die Methoden de Gottlosen in Kiew, Odessa und anderen Orten studiert. Auch österreichische Freidenker haben in gleicher Weise Studienfahrten nach Rußland unternommen.
Immer weiße Zähne
„ Ich möchte Ihnen mit feilen, daß wir Icon über 15 Jahre die Zahn paste Chlorodont be
nußen. Noch nie hat sie uns enttäuscht! Wir hatten immer weiße Rähne und einen angenehmen Geschmad im Munde, umsomehr, da wir schon längere Zeit das Chlorodont- Mundwasser benußen. Auch benutzt die ganze Familie nur Chlorodont Zahnbürsten." gez. C. Chudoba, Fr.....- Man verlange nur die echte Chlorodont- Zahnpaste, Tube 54 Pf. und 90 Pf., und weise jeden Ersatz dafür zurüd.
Bald saßen wir in einer Stube auf einer schrecklich langen Bank. Die liebe Mutti war sehr müde und seufzte leise: ,, Gott sei Dank!"
Viel and're kamen noch ins Zimmer und blickten mich ver wundert an. Ein Junge mußte sogar weinen. Nein, wie ein Bub' nur weinen kann!
Bald kam der Lehrer zu uns allen, gab uns die Hand und war sehr lieb; wir mußten uns're Namen nennen, die er auf einen Zettel schrieb. Ich sagte laut:„ Ich bin der Marel, sonst aber nennt man mich auch Schmidt. Mein Vati tut mit Aalen handeln, und meine Mutti handelt mit."
Samstag, den
Wenn im M
wenn in Buidh Blumen ihre Re unbefannte Hand tommt wie auf I den die Abendg drunten tönt nu der Fröjdhe und Und dann ist Ru
Der Lehrer mußte tüchtig lachen. Die andern haben auch gelacht sogar die Damen. Nicht wahr, Vati, das habe ic famos gemacht?
Nun meinte der Herr Lehrer weiter: ,, Du bist recht aufs gewedt, mein Sohn?"
Da schrie ich laut:„ Ich kann auch singen! Ich sing' fogat die Holzauktion!"
Da klopfte er mir auf die Schulter. ,, Mir scheint, du hast Talente, Kind? Gewiß bis du so flug geworden, weil flug auch deine Eltern sind?"
„ Ja!" schrie ich laut. ,, Mein Vati heißt auch ,, der schlaue Aal" im ganzen Haus. Und erst die Mutti! Die kann heren! Die steckt die Zähne rein und raus! Auch reich ist die Mutti. Manchmal bringt sie sogar' nen zweiten Vati mit. Wir heißen bei uns alle anders. Mein Vater Lehmann. Und ich Schmidt." Da mußten sie noch lauter lachen und sahen mich ganz lustig Nur Mutti stieß mich mit dem Fuße, als hätte ich nicht recht getan.
an.
Bald war die Klasse aufgeschrieben.
Der Lehrer sprach:„ Habt frohen Mut! Und tommt recht pünktlich in die Schule. Wir Lehrer meinen's mit euch guf." Dann sind wir wieder fortgegangen. Nur Mutti kaufte noch für mich beim Zuckerbäder eine Tüte, die dreimal größer war als ich." Otto Promber.
Evangelischer Filmtongreß in Kassel. Vom 3. bis 5. Mai wird der erste evangelische Filmtongres
in Kassel abgehalten werden.
Ufa- Theater eröffnet.
Es wird mit einer Matinee im
Auch der Me fengehen. Aber der Arbeit bracht leicht ist es abe Abendfrieden stö folange nicht aud was in Unordnu Ort, was tagsüb was deine Geele
Schöne bereit f
Blume fich zum
jedem Morgen, Tag begrüßen.
Wenn du fo alles so flein u farmte. Und am frijch wie eine B Dunit und Lärm Wenn du da
taucht deine Seel gebadet von alle hätte sie nie die auch der Tag ei leiblichen Augen
Wenn die D sich genügend au richt in der Schu Jujofern ist Schu viel wichtiger, a
Viele Kinde ganze Generatio Lebens. Wer m werden wird, die men! Vielleicht vielleicht, wenn f ten Zeit angehö tige Angelegenhe und auf neuen auch die Zujam
Auch für die
Lehrer an Ste denken, daß die
werden sie ent
Alle, Lehrer
die Erziehung ein nur um die Erler Bildung des inn
Geele.
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Gießener Stadtrat in öffen 1931 beraten.
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Ledigenzuidh
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1. Dezember 1930
der ledigen Arbei
außer Kraft treter das ganze Rechnu schlag beträgt bei maligen Einnahm
1931 also 11 v. 5.
Der einmaligen E Ledigenzuschlag w
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