Einzelbild herunterladen

Samstag, den 14. Februar 1931.

Arbeitszwang in Sowjetrußland.

Warschau. Wie die Warschauer Blätter aus Leningrad be­richten, veröffentlicht die ,, Krasnaja Gazeta" die Instruktionen über den Arbeitszwang, die auf Antrag der Kommissare für Arbeit und Landwirtschaft erlassen wurden. Danach soll allge­meiner Arbeitszwang in folgenden Fällen angeordnet werden: Bei Erntearbeiten, bei Waldrodungen für den Exportbedarf, bei der Holzflößerei, beim Straßenbau und bei Naturkatastrophen. Die Mobilisierung der Bevölkerung zur Arbeit ist von den Landesbehörden zu verfügen. In erster Linie sollen zu solchen Arbeiten Kulaken und derjenige Teil der städtischen Bevölke rung, der keine politischen Sonderrechte genießt, herangezogen werden. Für die Desertion von der Arbeitsstätte sind schwere Strafen vorgesehen.

Schulverhältnisse in Sowjetrußland.

Vor wenigen Monaten meldete Sowjetrußland der ganzen Welt die offizielle Einführung des Schulzwanges. Wie man jetzt erfährt, sind weder annähernd genügend Lehrer, noch Schu­len vorhanden, um alle Kinder erfassen zu können. Wohl aber kann der offizielle Schulzwang als gefährliche Waffe dort an­gewandt werden, um Kinder, die bisher sorgsam von den El­tern dem entsittlichenden Einfluß der Sowjetschule ferngehal­ten wurden, unter diesen Einfluß zu bringen. Die Deutsche Zentralzeitung" weist auf eine ganze Reihe von Pressenachrich­ten hin, die dartun, daß im ganzen Schulwesen eine für west­europäische Verhältnisse beispiellose Desorganisation eingeris­sen ist. Es fehlt an Heizmaterial, es fehlt namentlich an Bi­chern, der bauliche Zustand der Schulen ist schlecht, so daß oft mitten im Winter Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Nicht selten beginnt der Unterricht nach den Ferien mit großen Verspätungen, die bis zu einem Vierteljahr dauern. Die Versorgung mit Lehrbüchern ist so schlecht, daß im ganzen auf vier Kinder ein Buch kommt. Von Hesten und Schreib­papier spricht man gar nicht mehr.

Kanada verbietet die Einfuhr russischer Kohle. Ottawa. Am Donnerstag wurde amtlich bekanntgegeben, daß Kanada die Einfuhr vussischer Kohle untersagen wird. Von nichtamtlicher Seite verlautet, daß der kanadische Premiermini­ster Bennett mit seinem kürzlichen Besuch in Washington u. a. den Zweck verfolgte, ein gemeinsames Vorgehen der Vereinigten Staaten und Kanadas gegenüber der Gefährdung des Handels beider Länder durch die Sowjets zustande zu bringen. Die Ver­einigten Staaten haben die Einfuhr russischen Holzes verboten.

Amerika will die Einreise weiter beschränken.

Die nachfolgende Mitteilung des Newyorker Mitarbeiters des Deutschen Auslands- Instituts zeigt deutlich, wie stark die Frage der Einwande­rungsbeschränkung in den U. S. A. erörtert wird. Es handelt sich vorläufig nur um Beschlüsse des zuständigen Ausschusses und nicht etwa schon um eine endgültige Neufestsetzung der Quoten. Der Einwanderungsausschuß des Repräsentantenhauses in Washington hat eine Vorlage angenommen, welche die Ein­wanderung aus Quotenländern um 90 Prozent einschränkt und des weiteren bestimmt, daß die Zahl der Einwanderer aus Nicht- Quotenländern Mexiko und Kanada höchstens 10 Prozent der Einwanderung des letzten Rechnungsjahres be­tragen darf; diese Einschränkung soll für zwei Jahre gültig sein.

Der Bundeskommissar für Einwanderung, Hull, erklärte, daß die Zahl der Einwanderer für den Monat Dezember 1930 zwar noch nicht festgestellt sei, daß sie aber voraussichtlich weni­ger als 6000 betragen dürfte, d. h. weniger als im Januar 1918, als infolge des Weltkrieges der überseeische Dampferverkehr mehr oder weniger stockte. Mit diesen Ziffern vergleiche man die Einwandererzahl von 184 886 im Mai des Jahres 1907! Tatsächlich ist die Rückwanderung heutzutage bedeutend größer als die Zuwanderung, wenn man die in den Vereinigten Staa ten lebenden Ausländer hinzurechnet, die besuchsweise in ihre alte Heimat zurückkehren.

Studenten sollen wandern!

Von Prof. Dr. Jaed- Marburg.

Der Reichsverband für Deutsche Jugendherbergen läßt es sich angelegen sein, das Wandern der Studenten zu fördern. Grundsätzlich stehen die Jugendherbergen auch den Studenten offen, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie der übrigen Jugend.

Studenten sollen wandern. Sie sollen nicht zehn Semester lang hinter ihren Büchern hocken, sie sollen aber auch nicht ihre Freiheit in den Kneipen verbringen, sie sollen hinaus in Berg und Wald.

Es ist den Studenten eine große Freiheit gegeben. Wenn man so will, ist ihnen auch viel Freizeit gegeben. Dem jungen Angestellten und dem jungen Arbeiter mangelt beides und sie können nur unter großen Schwierigkeiten ihre Fahrtenpläne durchführen. Anders der Student. Er ist Herr über seine Zeit, Herr über die Einteilung seiner Studienarbeit im Semester und in den Ferien. Es lassen sich in der Semesterzeit stets einige Sonntage und zuweilen auch der Sonnabend für Wanderungen freimachen. In den Ferien wird sich eine mehrtägige Wande= rung zwanglos einschalten lassen, wenn der Student nicht ge= zwungen ist. seinen Unterhalt durch Werkarbeit zu verdienen.

Man mag einwenden, daß Studienfahrten aller Art ohne­dies schon den Hochschüler hinausbringen. Der Biologe, der Geograph, der Geologe veranstalten Exkursionen", für den hei­matkundlichen, den geschichtlichen und den kunstgeschichtlichen Unterricht werden Ausflüge der verschiedensten Art veranstaltet. Die Juristen und Mediziner haben ihre Besichtigungsfahrten. Es fragt sich nur, ob diese Unternehmungen in unserem Sinne als , Wanderungen" gewertet werden können. Das hängt von dem Dozenten ab, der sie durchführt. Doppelt wertvoll, wenn er etwas von echtem Wandergeist verspüren läßt.

Darüber hinaus aber sollen die Studenten selbst eine Wan­derbewegung schaffen. So wie sie verantwortlich sind für die Gestaltung der Studienarbeit am Hochschulort selbst, so sind sie

,, Gießener Zeitung"

Lokales.

Sonntagsgedanten.

,, Es ist nichts schwerer zu ertragen, als eine Reihe schöner Tage."

So sagt das Sprichwort und es ist wahr. Wie in der Natur sich Sonnenschein und Regen ablöst, so wechseln auch im Leben der Menschen die schönen Stunden mit den Tagen der Trübsal. So ist es im großen Haushaltsplan Gottes festgelegt und so war es früher und so wird es bleiben. Unser Herrgott wird wissen, warum er diesen Wechsel bestimmt hat und wir Men­schen sehen es selbst ein, daß es gut ist, daß diese Schöpferhand nicht alle Tage gleich gemacht hat.

es

Tage der Trübsal sollen auch Tage der Läuterung sein. So müssen wir sie hinnehmen, wenn ein Segen ihnen folgen soll. Wir dürfen solche Stunden nicht nur von der äußeren Seite an­sehen, sondern wir müssen hineindringen in diese unliebsamen Dinge und wir werden gar oft selbst bekennen müssen, daß die Heimsuchung nicht ohne unsere Schuld gekommen ist. Aber auch wenn dir ein Trauernder begegnet, mußt du zeigen, daß du sein Mitbruder bist. Dann geh' zu ihm hin und schau', daß du sein Leid lindern und ihm helfen kannst. So will es der, der das Gebot der Nächstenliebe uns gab. Tröstet die Kleinmütigen, stehet den Schwachen bei, habet Geduld mit allen!"

Morgen schon vielleicht kann die Trübsal wieder zu dir kom­men. Dann schauen wir nach jeder helfenden Hand und jedes liebe Wort aus dem Munde des Nächsten wirkt wir Balsam auf brennende Wunden.

Seit der ersten Menschensünde trägt die Erde gar viele Dornen und Disteln und jedem Menschen ist so viel Leid und Mühsal und Not auf seine zeitliche Wanderschaft mitgegeben, daß er jeden Tag und jede Stunde daran erinnert wird. Nicht immer nur die Dornen sollen wir aber sehen, sondern der Schöpfer hat ja auch Blumen über die Erde gestreut. Auch für den ärmsten Menschen gibt es noch immer zahllose innere und äußere Freuden, die ihm über viel Mühsal und Beschwerden hinweghelfen. Freilich hat der Schöpfer uns das Glück nicht in den Schoß geworfen, sondern in viele andere Dinge dieser Welt hineinversteckt, daß wir es unter Arbeit und Mühen nur zeitweise finden können. Der Sonntagsschreiber.

Wie wurde am 14. September 1930 in Hessen gewählt? Die Ergebnisse der Reichstagswahl vom 14. September haben durch ihre parteipolitisch bedeutsamen Aenderungen ein überragendes Interesse für jeden, der am politischen Geschehen Anteil nimmt. Nachdem kürzlich eine erste Auswertung vor­genommen wurde, ist der Wunsch laut geworden, daß darüber hinaus eine jeden Wahlbezirk umfassende Aufzählung gegeben würde. Wie bei den früheren Wahlen wurde deswegen auch über die Septemberwahlen vom Hessischen Staatsverlag eine auch die kleinste Ortschaft berücksichtigende Broschüre herausge geben. Die Parteikreise, Wahlvorstände, Gemeinden und der weite Kreis der Interessenten seien auf diese Neuerscheinung hingewiesen, die auch durch ihre objektive Auswertung und die Kurven der Parteibewegung beobachtenden Zusammenfassungen ein unentbehrliches Hilfs- und Anschauungsmittel ist. Der Preis der Broschüre, die soeben im Hessischen Staatsverlag, Darm­stadt, Rheinstraße 15, erschien, ist 1,50 RM.

Die Säuglingsschwester.

Seit kurzem sind die Bestimmungen für die Ausbildung der Säuglings- und Kleinkinderpflegerinnen für ganz Deutschland vereinheitlicht worden. Damit ist die in einem deutschen Staate erworbene Anerkennung für das ganze deutsche Reich gültig. Es werden jetzt zwei getrennte Berufsarten unterschie= den: 1. Die staatlich anerkannte Säuglings- und Kleinkinder­pflegerin für die Pflege in der Familie, die eine einjährige Ausbildung in einer staatlich anerkannten Pflegeschule absol­viert. 2. Die staatlich anerkannte Säuglings- und Kleinkinder­schwester( Säuglings- und Kleinkinderfrankenpflegerin) für die Pflege des Kleinkindes, die zwei Jahre lang in einer staatlich

auch verpflichtet, alle Möglichkeiten im weiteren Rahmen aus­zuschöpfen, die ihnen geboten werden. Studienaufgaben, die auf den von Dozenten veranstalteten Lehrwanderungen gestellt wer= den, können die Studenten auf eigener Unternehmung vielfältig ergänzen. Sie müssen nur hinausziehen und die Augen offen halten. Und wenn sie die drei bis vier Hochschulen, die sie im Laufe des Studiums besuchen, als Standort ansehen, von wo aus sie planmäßig die Umgebung durchstreifen, so werden sie eine feste Anschauung von Land und Leuten, Wirtschaft und Lebensformen erwerben. Manchmal kommen die Studenten ins Ausland, und kennen noch nicht einmal ihre deutsche Heimat. Das ist nicht gut.

Viel wird heute gesprochen von der Verpflichtung des deut­schen Studenten, während der Studienzeit außer wissenschaftlicher Bildung planmäßige förperliche Uebungen zu pflegen. Neben Turnen und Sport rechnen wir auch das Wandern zu den Leibes­übungen. Nicht als ob wir es betreiben wollten wie einen Wettkampf oder um Höchstleistungen zu erzielen. Richtige Wan­derung ist gesunde, starkmachende und frischerhaltende Leibes­übung im besten Sinn. Darüber hinaus ist während der Wan­derung oder auf der Rast Gelegenheit, Schwimmen, Rudern und andere Körperübungen in vielfältiger Form draußen im freien Gelände zu treiben. Das Wandern gehört mit zu den Zielen der körperlichen Erziehung, deren Durchführung gerade aus den Kreisen der Studentenschaft im letzten Jahrzehnt mit Nachdruck immer wieder gefordert wurde.

Doch nicht nur deshalb sollen die Studenten wandern. Es ist das studentische Leben häufig stark auf einseitige Abschlie­Bung gegen andere Lebenskreise eingestellt. Das mag seinen Vorteil haben, aber es darf nicht zum Kastengeist verengen. Da hilft das Wandern. Auf der Landstraße lernt der Student nicht nur Land sondern auch Leute kennen; in der Jugendherberge findet er sich mit dem Kaufmann und dem Arbeiter an einem Tisch. Hier findet er die Volksgemeinschaft, die er erlebt haben muß, wenn er ihr Führer werden soll. Deshalb sollen Studenten wandern.

Nr. 13

anerkannten Schwesternschule ausgebildet wird. Im ersten Unterrichtsjahr entspricht die Ausbildung der der Pflegerin. Eine besondere Ausbildung erfolgt dann in der Pflege des franken Säuglings und Kleinkindes, sowie in der Mütter, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. Voraussetzung für die Zu­lassung ist abgeschlossene Volksschulbildung. Von den Berufen des sogenannten ärztlichen Hilfspersonals" ist der der Säug­lingsschwester bisher der einzige, der im Deutschen Reich ein­heitlich geregelt ist.

Die Reinigung der Bürgersteige

bei Schnee und Eis haben in letzter Zeit zu berechtigten Klagen Anlaß gegeben. Das Polizeiamt macht darauf aufmerksam, daß nach§ 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Reinigung der Straßen und das Wegschaffen des Mülls in der Stadt Gießen vom 15. April 1929, den Grundstüdseigentümern die Pflicht zur Reinigung der Bürgersteige obliegt. Die allgemein verbreitete Ansicht, daß der Grundstückseigentümer oder der zur Reinigung der Bürgersteige Verpflichtete erst durch einen Polizeibeamten hierzu aufgefordert werden muß, ist nicht richtig. Der über Nacht gefallene Schnee ist bis spätestens um 9 Uhr wegzuräu­men. Ist wegen andauerndem starkem Schneefall die ständige Freihaltung nicht möglich, so muß die Abräumung in der Zeit von 9 bis 18 Uhr mindestens alle 5 Stunden einmal erfolgen. Sofern auf den Bürgersteigen Glatteis, eine gefährlich zu be= gehende Schneedede, Schnee- oder Eisbuckel sich gebildet haben, oder die Bürgersteige sonstwie schwer zu begehen sind, müssen sie in einer Breite von mindestens einem Meter mit Sand, Kies, Asche oder sonst geeignetem Streumaterial ausgiebig be streut werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich in der Zeit von 7 bis 19 Uhr. Die Polizeibeamten sind angewiesen, auf die Einhaltung genannter Polizeiverordnung strengstens zu achten.

* Universitäts- Gottesdienst. Morgen früh um 11% Uhr findet in der neuen Aula ein Universitäts- Gottesdienst statt. Professor D. Bertram hält die Predigt.

* Die Arbeitsgemeinschaft Winterhilfe 1930-31 für den Kreis Gießen wendet sich erneut an alle Bevölkerungsfreise, zur Linderung der entsetzlichen Not in vielen Familien unserer engeren Heimat zu geben, was sich nur entbehren läßt. Es werden in den kommenden Wochen Geld und Naturalien von Haus zu Haus gesammelt. Keiner entziehe sich dem Hilferuf der Aermsten.

* Aufgehoben. Das am 29. Januar 1931 erlassene Verbot öffentlicher Auf- und Umzüge, sowie Ansammlungen in der Ludwigstraße zwischen Garten- und Bleichstraße, der Bismard­straße und Goethestraße zwischen Löber- und Stephanstraße ist wieder aufgehoben worden.

*

Beförderungen bei der Reichswehr. Der Kommandeur unserer Bataillons, Major Kleppte wurde mit Wirkung ab 1. Februar zum Oberstleutnant befördert. Ebenfalls mit Wir­fung ab 1. Februar wurde Oberleutnant Scheuerpflug zum Hauptmann befördert.

* Gerichtspersonalien. Zum geschäftsleitenden Oberjustiz­inspektor am hiesigen Amtsgericht wurde Oberjustiz inspektor Lud­wig Steller vom Amtsgericht Vilbel ernannt. Juſtizinspektor Wilhelm Stetter vom hiesigen Landgericht wurde an das Amts­gericht Wald- Michelbach als geschäftsleitender Justizinspektor versetzt. Oberjustizsekretär Wilhelm Hardt- Butzbach wurde in gleicher Eigenschaft an das hiesige Landgericht versetzt.

* Das Schuljahr. Nach einer Anordnung des hessischen Ministeriums für Kultus und Bildungswesen schließt in Hessen für sämtliche öffentlichen Schulen mit Rücksicht auf den dies­jährigen frühen Ostertermin das Schuljahr am Samstag, dem 28. März. Die Osterferien dauern drei Wochen. Das neue Schuljahr beginnt mit dem Vollunterricht am Dienstag, dem 21. April.

* Vermietung der neuen Marktlauben. Die Stadt teilt mit, daß Anträge auf Mietung eines Standes in den neuen Markt­lauben bis 20. Februar auf dem Stadthaus abgegeben werden müssen. Die neuen Marktlauben sind freigegeben für sämtliche Marktartikel, außer Fleisch- und Wurstwaren, Fischen und Kar­toffeln.

Humor.

Zum Schaden den Spott.

,, Wenn Sie mich nicht erhören, Fräulein Rosa, verliere ich noch den Verstand!"

,, Tun Sie das lieber nicht. Gerade Geringfügigkeiten fin­den sich schwer wieder!"

Auch ein Grund. ,, Verzeihen Sie, meine Damen, wenn wir Ihnen folgen, aber bei der schlechten Straßenbeleuchtung müssen wir uns an Ihre blendenden Erscheinungen halten."

Schwierige Frage.

Karl ist zum ersten Male bei dem Onkel auf dem Lande. Er geht mit seinem Vater auf die Weide und sieht dort eine richtige lebende Kuh und erfährt auch, daß die komischen Dinger auf dem Kopje Hörner sind.

Plötzlich brummt die Kuh. Darauf Karl:

,, Mit welchem Horn hat die Kuh nun geblasen, Papa?" Etwas Ueberraschendes.

Frau A.:,,Morgen hat mein Mann seinen Geburtstag, und ich bin in großer Verlegenheit, was ich ihm schenken soll. Wozu würden Sie mir raten? Jrgend etwas Ueberraschendes natür­lich."

Herr B.:,,Wie wäre es, wenn Sie ihm mal das letzte Wort ließen?"

Auch ein Jagdresultat. A.: Ah, da sind Sie ja wieder, Herr von Mayer! Na, wie war denn die Jagd? Haben Sie etwas erlegt?"

Mayer: Ja, 50 Mark Sirafe, weil ich meinen Jagdschein nicht bei mir gehabt hab'."

Mitleid.

,, Warum macht denn Fräulein Lisa bloß immer die Augen zu, wenn sie singt?"

,, Sie hat ein weiches Herz und kann keinen Menschen lei­den sehen."

Samstag,

Links

wirte imm

beim Holzfa bemerkbar

*

Stadt

denvorstellun

Konze

Aula wird

mit einem

Am Flügel

* Der

abend in de Waffe

Feldartilleri Die Anmeld

ftädtischen V fefttages en D. Gallwig n rede in der * Der alle diejenig

nung für tr dies beim je Gomm

Jugendkunde 1931 einen

Biphopathol Lehrgang ist

leiterinnen, bestimmt.

Ende Juli.

Zeugnis aus Inftitut für Greiffentiau

A

Breis

einem fünfti

ten, stellt der

1. Oftober 1

eine fünftige

dabei geprüf find. Das

Wundt in Ti Linden in Don 2500 R Umständen beit zugejp Sprach verein einen weiter

Mitteilung

Der Fa

hid werde

Beleuchtun

Stimmungst

geringen K

Stoffe Verm

barkeit einer den darf.

ein in den daran, mit

wie es die dert. Das

Knäuel Luf

Katastropher

beschworen,

Hunderten

verursacht.

werden und

große Veran

Fichtsmaßreg

3u beachten

nur flamme

entzundbare Bejucher zu

zu gefährde

K.